Lockerung beim Handgepäck
Die EU erarbeitet zur Zeit eine Lockerung bei den Bestimmungen beim Handgepäck bei Flugreisen. Speziell betroffen von der Änderung sind die strikten Auflagen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten, nachdem 2006 in Großbritannien mehrere Vorfälle stattgefunden hatten, bei denen in Flugzeugen mit Ziel USA explosive, flüssige Substanzen zum Einsatz kommen sollten.
Die neue Regelung, verbindlich ab dem 1.Februar 2014, vereinfacht die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord wie auch bei der Mitnahmen von Medikamenten oder Babynahrung, die ab diesem Zeitpunkt auch mehr als die bisherigen 100ml maximale Füllmenge überschreiten dürfen, aber an der Sicherheitsschleuse separat untersucht werden. Ab dem 1. Februar dürfen dann auf allen spanischen Flughäfen, wie schon jetzt von der AENA veröffentlicht, auch mehrere Behältnisse von 100ml bis zu insgesamt einem Liter Gesamtmenge mit an Bord genommen werden. Auch dürfen dann Getränke, die in den Geschäften des Flughafens oder an Bord der Flugzeuge gekauft wurden, mitgenommen werden.
Das Sicherheitspersonal darf die Behältnisse öffnen und hat weiterhin die Vorgabe, diese im Zweifel abzuweisen. Für die Behältnisse von weniger als 100ml gilt weiterhin die Vorschrift, diese in einer durchsichtigen Plastiktüte einzupacken, insgesamt dürfen dann in der Tüte maximal ein Liter befördert werden. Bei gekauften Getränken aus den Geschäften im Flughafen müssen diese in einer versiegelten Tüte mit Quittung im Inneren transportiert werden, die Tüte darf erst am Zielpunkt geöffnet werden, nicht schon im Flugzeug. Auch Babynahrung, Medikamente oder Diät-Nahrung muss außerhalb des Handgepäcks durch die Kontrollen. Die AENA sieht diese ersten Lockerungen als einen ersten Schritt zur einer weiteren Abschaffung von Verboten und Vorschriften beim Handgepäck in der ganzen EU. (DDA 31/01/14)
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