Kopien von Dokumenten
In Spanien ist es üblich und erlaubt, nur Kopien von amtlichen Dokumenten mitzuführen und sich mit diesen im Bedarfsfall auch auszuweisen. Die Originale bleiben zuhause an einem sicheren Ort. Personenbezogene Dokumente müssen von einem Notar beglaubigt werden, damit sie auch der Überprüfung durch kritische Beamte standhalten (das kann bei Nicht-Spaniern auch der jeweils zuständige Honorarkonsul machen), fahrzeugbezogene Dokumente werden nur von trafico in Santa Cruz beglaubigt.
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