Spanisches Mietrecht
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- Dieses Thema hat 16 Antworten und 7 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Monaten, 3 Wochen von
Mike78.
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AutorBeiträge
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23. Januar 2014 um 6:39 #241333
Luther II
MitgliedHallo,
im letzten Jahr wurde, wie ich mehrfach hörte, das spanische Mietrecht verbraucherfreundlicher gestaltet.
Wo finde ich das?
Grüße
Lothar23. Januar 2014 um 6:39 #148182baxter
GastFolgende Änderungen gelten u.a. seit dem 05.06.2013:
– Die Mindestmietzeit, die Zeit in dem es dem Vermieter fast unmöglich ist zu kündigen, sinkt von 5 auf 3 Jahre;
– die weitere unkündbare Verlängerung der Mietzeit sinkt von 3 auf 1 Jahr;
– die jährliche Mietzinsanpassung kann ab sofort gelöst von der Inflationsrate frei vereinbart werden;
– der Mieter kann nach 6 Monaten Mindestmietdauer mit einer Frist von 30 Tagen jederzeit kündigen;
– der Vermieter kann unter bestimmten Voraussetzungen den Mietvertrag nach Ablauf einer Mindestvermietzeit von 1 Jahr mit einer Frist von 60 Tagen kündigen;
– der Mieter kann bestimmte Arbeiten unter bestimmten Voraussetzung in der Wohnung ausführen und die Kosten vom zu zahlenden Mietzins abziehen;
– der Mieter kann ab sofort wirksam auf sein Vorkaufsrecht bei Verkauf der Immobilie verzichten;
– die Vermietung an Touristen ist ausdrücklich von der Anwendung des Mietrechtsgesetzes ausgenommen;
– Räumungsklagen wurden gestrafft.Weitere Informationen findest Du u.a. hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-wohnraummietrecht-seit-dem-juni_044837.html
23. Januar 2014 um 14:47 #241334Luther II
MitgliedDanke! Weißt du auch, wo man den Gesetzestext im Original findet?
23. Januar 2014 um 15:04 #241335samarimix
TeilnehmerMüsste das hier sein:
http://www.boe.es/boe/dias/2013/06/05/pdfs/BOE-A-2013-5941.pdf
Manchmal ertappe ich mich dabei, wie ich mit mir selbst spreche...........und dann lachen wir beide.
24. Januar 2014 um 2:56 #241336aurora
MitgliedWichtig: Das neue Mietrecht gilt auch für Altverträge! Offensichtlich gibt es in Spanien nicht so etwas wie “Bestandsschutz”, “Besitzstandswahrung” u.ä.. Hier wird Bauland plötzlich zu Nichtbauland erklärt, und aktuell bekommen viele Investoren in Solaranlagen graue Haare, da die bisherigen staatlichen Subventionen nicht nur für Neuanlagen abgeschafft wurden, sondern auch Altanlagen betreffen, die unter der Prämisse staatlicher Zusagen/Subventionen überhaupt erst entstanden sind usw. Um nur zwei von etlichen Beispielen zu nennen.
Die Diktatur ist hier noch ziemlich präsent. Dass die obersten Richter des Landes rein politische Besetzungen sind, trägt ebenfalls nicht zur Demokratie bei. Ebenso wenig wie das neue Demonstrations(UN)recht sowie noch andere, ziemlich ‘unlustige’ Maßnahmen/Gesetzesänderungen der Regierung. Mal abgesehen vom mittelalterlichen (Nicht)Abtreibungsrecht, das da kreiert wurde.
claudia
24. Januar 2014 um 19:15 #241337Bax Baxter
VerwalterNach meinen bisherigen Informationen und was ich bisher darüber gelesen haben sind Altverträge NICHT betroffen? Kannst Du das näher konkretisieren?
Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in der gedenke ich zu leben.
24. Januar 2014 um 21:32 #241338aurora
MitgliedDie Kündigungsfristen bei Altverträgen bleiben zunächst in der Tat die alten, es sei denn, beide Parteien einigen sich, nach neuem Gesetz verfahren zu wollen.
Allerdings steht im von Samarimix verlinkten Gesetz nichts davon, dass bei Altverträgen im Falle des Verkaufs der Wohnung/des Hauses der Mieter nach wie vor dort wohnen bleiben darf. Das darf er auf jeden Fall (auch in Bezug auf Altverträge), sofern der Mietvertrag im Grundbuch eingetragen wird/wurde (geht nur, wenn beide Seiten zustimmen). Das liest sich zunächst als Vorteil; hat allerdings die Kehrseite, dass bei Nichtzahlung der Miete der Vermieter innerhalb von 10 Tagen kündigen darf; eben auch bei Altverträgen. Das ist so ein Mischmasch aus altem und neuem Gesetz.
claudia
24. Januar 2014 um 22:33 #241339Bax Baxter
VerwalterJups. Kauf -schlägt Mietrecht. Das ist auch der Punkt der am weitreichensten ist. Sobald die Hütte verkauft ist, ist (sofern der Eigentümer das will) der Auszug angesagt. Lässt sich nur, wie von Dir geschildert, dadurch verhindern das der Mieter als Mieter im Grundbuch eingetragen ist.
Und hier wissen wir wohl alle wie fern das von jeglichen Realitäten ist. Ich kenne zumindest niemand der sich ins Grundbuch hat eintragen lassen. Mach ja u.a. auch wirklich nur Sinn (bisher) wenn ich als Mieter z.B. in mein Mietobjekt investieren will (Renovierung etc.) und langfristige Sicherheiten haben möchte.
Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in der gedenke ich zu leben.
24. Januar 2014 um 22:47 #241340aurora
MitgliedHabe irgendwo gelesen, dass nun sehr viele Vermieter+Mieter zum Notar zwecks Eintragung gelaufen sind. Kostet nur 9,- Euro Notargebühr – nebst Rennerei.
Aber genau das ist es, was Bände spricht: Nur die Eintragung im Grundbuch schützt (wen auch immer..) dauerhaft. Im Umkehrschluss heißt das, dass es das Gesetz eben nicht tut, oder irre ich mich da?
claudia
25. Januar 2014 um 14:01 #241341Bax Baxter
Verwaltergenau so würde ich das ebenfalls interpretieren.;-)
Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in der gedenke ich zu leben.
26. Januar 2014 um 2:00 #241342aurora
MitgliedWer zur Miete wohnt, sollte auf jeden Fall einen Blick in seinen Mietvertrag werfen. Denn wenn dort z.B. auch nichts zu Fristen steht (ist wohl eher ein seltener Fall; kann aber durchaus vorkommen), dann gelten m.W. die Fristen des neuen Gesetzes.
Bzw. alles, was nicht explizit im (alten) Mietvertrag steht, unterliegt m.W. neuem Recht.
claudia
26. Januar 2014 um 17:24 #241343Tarajal
MitgliedGlücklich sind die, die sich da noch durch finden…
Liebe Grüße Tarajal 🙂
26. Januar 2014 um 23:59 #241344aurora
MitgliedAuf den Kanaren sind und bleiben wohl eher diejenigen glücklich, die mit ihren Vermietern klar kommen. Denn dann spielt/e das Mietrecht (welches auch immer) eher eine sekundäre Rolle..
Ob in Bezug auf Kündigungsfristen oder sonstige Regelungen, sind die meisten – zumindest kanarischen Vermieter – nach meiner Erfahrung da eher sehr pragmatisch und überwiegend kooperativ.
claudia
15. Februar 2014 um 2:29 #241345Luther II
Mitgliedbaxter wrote:der Mieter kann bestimmte Arbeiten unter bestimmten Voraussetzung in der Wohnung ausführen und die Kosten vom zu zahlenden Mietzins abziehenHallo Baxter,
hast du dazu eine Quelle / einen Beleg? Im Gesetz finde ich dazu nichts.
Grüße
Lothar15. Februar 2014 um 2:59 #241346Bax Baxter
VerwalterSteht direkt unter dem Beitrag:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-wohnraummietrecht-seit-dem-juni_044837.htmlMehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in der gedenke ich zu leben.
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