Führerschein
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Kelpfish.
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28. Juli 2006 um 14:57 #142125
sanmiguel
Gast1. Der “Graue Lappen” ist nur noch in Deutschland als Führerschein anerkannt, kein Ausland ist mehr verpflichtet, ihn als gültiges Dokument anzuerkennen.
2. Der rosa Führerschein gilt ebenso wie die aktuelle Karte.Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung (da sind aber einige Einsprüche am Laufen, die Situation kann sich also wieder ändern), ist eine Umschreibung oder auch nur spanische Registrierung nicht (mehr) nötig.
Für die Inhaber von Führerscheinklasse B (PKW) gelten folgende Intervalle für die Gesundheitsüberprüfungen (unabhängig davon, ob Du einen spanischen oder deutschen Führerschein hast), wenn Du in Spanien ein Fahrzeug führen willst:
Alter bis 45 Jahre (alle 10 Jahre)
Alter 46 – 70 Jahre (alle 5 Jahre)
Darüber (alle 2 Jahre)
und nach schweren Erkrankungen, die Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit haben können.
Das Attest über die letzte Untersuchung ist ständig mitzuführen und vorzuzeigen, wenn die mit dem Blaulicht es sehen wollen. Kostet richtig viel Geld (wie jeder Verkehrsverstoß hier in Spanien), wenn man’s nicht herzeigen kann.Wenn Du noch einen alten grauen hast, würde ich Dir empfehlen, den in Deutschland durch einen aktuellen Karten-Führerschein zu ersetzen.
Noch zwei Kleinigkeiten:
Personal- und Fahrzeugdokumente nur als beglaubigte Kopie mitführen, die Originale bleiben besser im Safe. Es macht unglaublich Scherereien und Kosten, wenn die Originale ersetzt werden müssen. Beglaubigung des Führerscheins und der Fahrzeugpapiere (matrícula, Versicherungsunterlagen müssen nicht beglaubigt werden) macht trafico in Santa Cruz, die Personalpapiere beglaubigt der dt. Honorarkonsul Ingo F. Pangels, ebenfalls in Santa Cruz.Die Geltungsbereiche vor allem des alten dt. Führerscheins Klasse 3 und des spanischen Führerscheins Klasse B unterscheiden sich, allerdings nur beim erlaubten max. Anhängergewicht (haben wir Wohnwagenfahrer unter den Forumsteilnehmern?), Höchstmasse des Fahrzeugs ist hier 3,5 t (ggf. wichtig für größere Wohnmobile) und bei den Zweirädern.
editiert von: sanmiguel, 28.07.2006, 14:52 Uhr [addsig]
28. Juli 2006 um 14:57 #148860Harry
MitgliedHat einer oder eine von euch schon Erfahrung gemacht, wie die Polizei mit dem deutschen Führerschein umgeht?
1. Grauer Führerschein
2. Rosa Führerschein
3. Neuer Führerscheinmuss ich wenn ich das ganze Jahr auf Teneriffa bin
einen spanischen Führerschein machen?
kann ich den deutschen umschreiben? :
😕 😕 😕 😕 😕
oder lass ich es einfach bei meinem alten grauen?Danke 🙄 🙄
Harry28. Juli 2006 um 15:52 #148861santana
Mitgliedeu buerger muessen ihren fuehrerschein in spanien weder registrieren lassen,noch gegen eine spanische fahrerlaubnis eintauschen.
dies hat der europaeische gerichtshof mit urteil am 9.september klargestellt.
ob es allerdings bis zu den canarischen polizisten schon vorgedrungen ist sei dahingestellt.
das ganze wurde vor kurzem ausfuehrlich in der zeitschrift”info canarias” behandelt. 😎28. Juli 2006 um 15:58 #148862santana
Mitgliedund unbedingt bei einer kontrolle mitzufuehren das man die versicherung bezahlt hat. sonst musste nach santa cruz. oh man warum komtrollieren die mich nie. die winken mich immer durch! 🙂
28. Juli 2006 um 18:03 #148863michaela
Mitgliedsoweit ich weiß, wird dich die spanische polizei im falle eines verkehrsvergehen dazu auffordern, deinen deutschen lappen sofort in einen spanischen umzuschreiben…sofern du den resident bist…damit dir dann die punkte abegezogen werden können…
touris bleiben bis auf weiteres von der regelung ausgeschlossen…d.h. es gibt kein punkteabzug in flensburg oder so….28. Juli 2006 um 18:15 #148864sanmiguel
MitgliedNee, Michaela, stimmt nicht ganz.
Der alte graue deutsche Führerschein ist außerhalb Deutschlands juristisch rein gar nix mehr und muß also nicht anerkannt werden. Wenn der kontrollierende spanische Polizist morgens mit dem falschen Bein zuerst aufgestanden ist und dazu auch noch exakt informiert, kann er dem betreffenden Führerscheinbesitzer die Weiterfahrt untersagen. Es wird aber meist nicht so scharft geschossen, der FS wird mit einigem Stirnrunzeln anerkannt.
Eine Umschreibung oder Registrierung nichtspanischer Führerscheine wird momentan von den spanischen Behörden nicht durchgeführt, nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch hin – da die aktuell gültige Rechtslage dies ausschließt.editiert von: sanmiguel, 28.07.2006, 17:16 Uhr [addsig]
28. Juli 2006 um 18:49 #148865michaela
Mitgliedna super…ich wollte meinen deutschen (rosa) führerschein eh immer behalten…der läuft wenigstens nicht ab….hehe
den grauen, tja das kann schon sein, daß den keiner mehr kennt… wie wär´s denn mit einem internationalen? aber die laufen glaub ich auch ständig ab…
ne ne, die deutschen scheine sind schon klasse…28. Juli 2006 um 18:50 #148866michaela
Mitgliedso – jetzt bin ich aber weg…. schönes wochenende 😎
28. Juli 2006 um 21:28 #148867sanmiguel
MitgliedDie internationalen Führerscheine gelten ab Ausstellungstag genau 1 Jahr und nur in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein – sie sind keine eigenständige Fahrerlaubnis.
29. Juli 2006 um 0:45 #148868santana
Mitgliedund der neue deutsche fuehrereschein, in kartenform laeuft auch ab. sanmiguel du hast wie immer recht, dem fuege ich nichts hinzu.ja der internationale gilt nur 1 jahrdat stimmt.
11. März 2020 um 8:49 #242999Kelpfish
TeilnehmerHi is it okay to use my own driving license which is from other country?
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