Grundlage ist, dass Du einen spanischen Eigentumstitel hast für das Objekt und der frühere Lebensgefährte kein unstreitiges Nutzungsrecht-Dokument.
In diesem Fall wartest Du ab, bis er die Wohnung verlässt, lässt die Schlösser ausbohren, durch neue ersetzen und übernimmst die Wohnung. Gleichzeitig solltest Du ihn in jedem Fall Deiner Besitzstörung, also z.B. Versuch einzudringen oder Vandalismus, bei der
guardia civil anzeigen. Dazu brauchst Du allerdings seine kompletten Personendaten (Name, Vorname, Nationalität, Geb.dat und -ort, spanisches
empadronamiento und ggf. N.I.E.
Zu einem vereinbarten Zeitpunkt und unter Zeugen lässt Du ihn seine Sachen abholen, nur die, deren Eigentümerschaft er belegen oder glaubhaft machen kann.
Wenn Du die Wohnung nicht nur als Eigentum hast, sondern auch "besitzt" bzw. besetzt, dann hat er im Moment jedenfalls die schlechteren Karten.