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| Etwa 75 % der Fahrer zahlen die Geldbußen der Lokalpolizei nicht und etwa 30 % zahlen auch nicht die Tickets, die von der Guardia Civil ausgestellt werden. Daher hat DGT (die spanische Straßenverkehrsbehörde) die Verfahren gravierend verschärft. Man möchte erreichen, dass die Geldbußen auf jeden Fall bezahlt werden. So wurde die Dauer vom Begehen des Verstoßen bis zur Zustellung der Anzeige verkürzt, ebenso die Zahlungsfristen und schließlich kann die Polizei nun auch das Fahrzeug stilllegen bis zur Bezahlung. Diese Änderungen sollten noch im Juni behördlich abgesegnet werden und die erste Phase innerhalb eines Jahres in Kraft treten.Härtere Strafen: Die Geldstrafen liegen ab sofort bei 100 - 600 Euro, je nach Höhe der Überschreitung. Bei Messungen durch stationäre Radaranlagen gibt's auch keine Meßtoleranz mehr, diese wird nur noch bei Messungen aus im Verkehr mitfahrenden Radarwagen angewandt. Die genaue Tabelle der Geldstrafen steht in der nächsten Megawelle-Zeitschriftenausgabe. Strengere Modalitäten: Neuerdings muss innerhalb von 15 statt früher 30 Kalendertagen bezahlt werden, wenn man den Rabatt in Anspruch nehmen will. Dieser wurde von 30 auf 40 % erhöht. Am Tag nach der Zahlung werden die Punkte vom Guthaben gestrichen und an diesem Tag beginnt auch der Zeitraum, nach dessen Ablauf man sie wieder bekommt. Anders als in Deutschland werden beim spanischen Punkteführerschein nämlich die Punkte von einem „Startguthaben“ abgezogen und nach unauffälligem Überstehen der fraglichen Zeitspanne wieder gut geschrieben. Auch erhält nunmehr die ausgesprochene Strafe automatisch Rechtskraft inklusive aller Sanktionen, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt oder ein rechtswirksamer Einspruch eingelegt und begründet wurde. Bei Nicht-Zahlung… Das neue Gesetz sieht vor, dass das Fahrzeug stillgelegt werden kann, sobald 2 oder mehr schwere oder sehr schwere Verstöße nicht bezahlt wurden. In diesem Fall darf künftig auch die Verlängerung des Führerscheins untersagt oder sogar das Fahrzeug durch den Staat eingezogen werden. Schließlich wurde auch noch die Verjährungsfrist derartiger Verstöße von bislang 1 Jahr auf 4 Jahre erhöht. |
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