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| Von vielen bezweifelt, gibt es etliche Zivilstreifen-Fahrzeuge der Guardia Civil Trafico auf Teneriffa's Straßen, nicht nur auf den Autobahnen.In den letzten Wochen hab' ich mehrfach in Los Cristianos einen Lancia Dedra in dunkelgrau-metallic gesehen. Die Schüssel ist wirklich ein Anti-Auto und würde wahrscheinlich nicht mal in pink auffallen, aber das macht sie eben bestgeeignet für die zivilpolizeilichen Zwecke. Dann gibt's noch den im Süden doch schon recht bekannten intensiv blaumetallic-farbenen Peugeot 308 mit High-Tech-Ausrüstung und anscheinend einer Motorisierung aus der Rallye-Abteilung und in Santa Cruz "und drumherum" fährt man fleißig Renault Laguna, Vormodell. Zumindest der Lancia Dedra und der Peugeot haben hinten "James-Bond-Kennzeichen" (die während der Fahrt verdreht/geändert werden können)! |
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| Hiervon gibt es auch Aufnahmen, u.a. : Nuevos radares en nuestras carreteras Por volver como somos vielleicht kann es jemand alemánieren. Schon geschehen: Die DGT (Dirección General de Trafico, etwa dem Dt. Kraftfahr-Bundesamt vergleichbar) hat etwa 800 fahrende Radaranlagen (Modell Citroen C3, C4 und C5) gekauft. Die Picasso (also die C4) sind nur Streifenwagen. Also pass’ auf, wenn Du ein Auto mit einer derart ausgeformten linken Hintertüre siehst… Die Meßmethode bzw. die Überschreitung, bei der eine Bestrafung beginnt, wurde von der Guardia Civil verschäft und beginnt nun auf Autobahnen bei gemessenen 133 km/h, bisher waren’s 141 km/h (wird meiner Beobachtung nach auf TF schon immer mit geringeren Toleranzen gehandhabt…).Mit 133 – 152 km/h auf unbegrenzten Autobahnen kostet noch keine Punkte, aber € 100 bzw. € 120 für Kleintransporter über 3.5 to oder über 9 Sitzplätzen. Ab 153 km/h auf Autobahnen kostet’s auch Punkte, innerhalb Ortschaften, bei 50 km/h Limit, sind Sie ab 71 km/h mit Punkteabzug dabei. Ab 199 km/h auf Autobahnen bzw. 91 km/h auf Stadtstraßen sind 6 Punkte weg. Geändert von fa-i-wa (09.11.2008 um 10:43 Uhr). |
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| Vor einiger Zeit hat taiji geschrieben, dass es insgesamt vier fest installierte Radaranlagen seinen. Ist das noch richtig oder wurden zwei wegen Nichtfunktion wieder abgebaut? Die kleinen Beuliden können recht gefährlich werden. Vor allem Denjenigen, die zwar Residente sind, aber keinen umgeschriebenen/gestempelten Führerschein, oder das Zusatzdokument bei EU-Führerscheinen, vorweisen können. Das kostet extra! Geändert von Pensador_XL (10.11.2008 um 11:10 Uhr). |
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| Abgebaut wurde da nix, es gibt aber widersprüchliche Aussagen, ob immer und überall gleichzeitig die Meßeinrichtungen eingesetzt sind. Aber ab sofort ist's wohl anzunehmen. Die Führerschein-Frage wird wohl auf ewig ein Diskussionsthema bleiben und die residentialen Sonntagnachmittags-Kaffeerunden "ernähren". Jeder EU-Führerschein ist auch in Spanien gültig, ohne jede Registrierung bzw. Ergänzung oder Stempelung oder was auch immer. Wer sich allerdings nicht nur vorübergehend bis max. 90 Tage, sondern länger oder jährlich wiederkehrend auf spanischem Territorium aufhält und ein Fahrzeug führen möchte, unterliegt dem spanischen Fahrerlaubnis-Recht. Das bedeutet für Deutsche vor allem die Pflicht zum Nachweis der gesundheitlichen Überprüfung. Allein das Nichtmitführen dieser Bescheinigung kann zu Problemen führen, es wird rechtlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet - wenn's ein Polizist wissen will. |
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| Schon vor Jahren hat der Europäische Gerichtshof (Luxemburg) entschieden, dass jeder Führerschein von einem EU-Land anerkannt wird, OHNE Regiestrierung, (Spanien, Holland und England) verlangten noch die Registrierung. Dieses Thema sollte eigentlich vom Tisch sein. Richtig ist, dass ab 50 Jahren die Bescheinigung für die erforderliche Untersuchung mitgeführt werden muß. |
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| . . . aber nochmal die ernsthafte Frage, - wie verhält es sich mit Urlaubern die zu schnell fahren? Werden die Punkte auch nach Deutschland weiter gegeben? Wenn ich mit einem Mietauto in die Radarfalle rausche, wird ja primär die Strafe an den Autohalter, also die Vermieterfirma, ausgestellt. Die kann zwar die Geldstrafe einfordern, aber was passiert mit den Punkten? Und was wenn der Fahrer abstreitet dass er es gewesen ist ( es existieren ja nur Fotos von hinten ) . Muss die Vermieterfirma die Geldstrafe zahlen ? |
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| Gute Frage, habe mal einen Bekannten von mir (hat ne Autovermietung). Die Strafen werden von dem Mieter angefordert, EU kein Problem, wir an die Heimatadresse geschickt, bzw. Landratsamt.Punkte werden auch auf diesem Weg weitergleitet nach Flensburg. Pass und Führerscheinnummer sind ja dem Vermieter bekannt. |
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