Zitat:
Zitat von Villaverde Das gilt aber nur für RESIDENTEN mit nichtspanischen Führerscheinen. |
Stimmt - irgendwie. Genau genommen setzt die Pflicht zur Vorlage des Gesundheitszeugnisses auf den Lebensmittelpunkt ab, also wo die Person mindestens 183 Tage jährlich verbringt bzw. ob ein begonnener Aufenthalt auf Längerfristigkeit angelegt ist. Ob die Residencia bzw. das Certificado de Ciudadano Europeo vorliegt, ist grundsätzlich mal nicht ausschlaggebend. Liegt es allerdings vor, gehen die spanischen Behörden immer vom Lebensmittelpunkt
Spanien aus. Wenn sie darauf aufbauend ein hübsches Bußgeld verhängen können, natürlich erst recht.