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  #21 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 15:10
Benutzerbild von sanmiguel
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sanmiguel wird schon bald berühmt werden
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Hab' mal wieder eine allgemein interessierende pm bekommen:

Wir kommen am 30.März auf TFS an um eine Wohnung zu mieten,Arbeit zu suchen und vor allem eine N.I.E. Nummer zu beantragen.
Unser Problem ist,wir sprechen noch kein spanisch.
Unterkunft haben wir bei einer Freundin meiner Frau in San Isidro.
Meine Frage an dich: "kann ich irgendwo Unterstützung bekommen für meinen Gang zur Beantragung dieser N.I.E.-Nummer(vor ort)?"

Ja, ein sehr hilfsbereiter Mensch ist Ester, die Leiterin des tourist office in El Médano, sie spricht auch gut deutsch und kennt natürlich die Gefüge innerhalb des Ayto Granadilla sehr gut (das ist Eures...). Sie ist sehr hilfsbereit und übersetzt auch mal schnell ein Behördenschreiben, eine Rechnung oder ein Angebot - mündlich und eben "quer". Aus ihrem Büro kommt sie nicht raus, kann also nicht zu Behörden begleiten. Falls es wirklich klemmen sollte, schickt mir noch eine pm.

Mit diesem link gibt's ein online-Formular für den N.I.E.-Antrag, der kann gleich am Bildschirm ausgefüllt werden, aber nicht gespeichert. Also im Anschluß ans Ausfüllen pro Person zweimal ausdrucken. http://www.mir.es/SGACAVT/modelos/ex...anje/ex_14.pdf

"Und werden auf Teneriffa Maestro Bankkarten (ohne EC)akzeptiert?"

Ja.
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  #22 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 15:20
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Benji befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Erst letzte Woche haben Bekannte mit Ihrer MAESTRO - Karte kein Geld bekommen.
Also, denke das geht nicht, und ohne EC schon garnicht.
Die andere Karte heißt Master (EC).
Also, meine Empfehlung, bei der heimischen Bank erstmal nachfragen, sonst gibt es Probleme.
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  #23 (permalink)  
Alt 28.03.2009, 17:55
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DUCC befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard NIE ist keine Steuernummer

Zitat:
Zitat von kabo Beitrag anzeigen
Nun zum Thema: Die N.I.E ist grundsätzlich deine persönliche Steuernummer,
Die NIE ist k e i n e Steuernummer sondern lediglich eine persönliche Indentifaktionsnummer für Ausländer. Spanische Staatsbürger haben die DNI und Ausländer in Spanien die NIE. Sie dient lediglich dazu, die Identität zu prüfen. Bei einem Rechtsgeschäft z.B. ist damit nur zu eindeutig zu überprüfen, wer z.B. der Käufer oder Verkäufer einer Sache ist.

Mit der Erteilung der NIE ist nicht automatisch eine steuerliche Anmeldung erfolgt und eine Steuernummer erteilt. Eine steuerliche Anmeldung muss separat beantragt werden.

Die persönliche Steuernummer heisst fann abgekürzt NIF (Numeró de Indentificación fiscal) und wird beim Finanzamt beantragt.
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  #24 (permalink)  
Alt 28.03.2009, 20:22
Benutzerbild von Pensador_XL
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Pensador_XL wird schon bald berühmt werden
Standard Vorsicht!

Die NIF (Número de Identificación Fiscal) ist die Steuernummer für spanische Inländer, während die NIE (Número de Identificación de Extranjero) die Steuernummer für Nicht-Spanier ist. Das gilt genau genommen sowohl für natürliche wie auch juristische Personen. Juristischen Personen wurde in der Vergangenheit auch eine CIF zugewiesen, die es heute offiziell nicht mehr gibt (= NIF), aber immer noch im Sprachgebrauch ist. Wenn nun beispielsweise ein Nicht-Spanier eine Firma eröffnet, ist diese Firma eine juristische Person mit formal spanischer Staatsangehörigkeit, da sie in Spanien eröffnet und registriert wurde. Daher gibt es für Firmen nur die NIF (neu) bzw. CIF (alt).

Zitat:
El Número de Identificación Fiscal (NIF) es la manera de identificación tributaria utilizada en España para las personas físicas (con documento nacional de identidad (DNI) o número de identificación de extranjero (NIE) asignados por el Ministerio del Interior) y las personas jurídicas.[1] El antecedente del NIF es el CIF, utilizado en personas jurídicas. El Real Decreto 338/1990, de 9 de marzo, regula la composición y la forma de uso del NIF, hasta la entrada en vigor en enero de 2008 del Real Decreto 1065/2007, de 27 de julio.
Eine natürliche Person kann beispielsweise kein Konto bei einer Bank eröffnen oder keine Grundsteuer zahlen ohne Angabe der NIF oder NIE, je nach Staatszugehörigkeit. Diese Universal-Kennzeichnung gilt für nahezu alle Lebensbereiche in Spanien.

Geändert von Pensador_XL (28.03.2009 um 20:25 Uhr).
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  #25 (permalink)  
Alt 28.03.2009, 23:07
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Mit dem NIE Antrag beantragt man keine Steuernummer, und erhält mit der Erteilung der NIE keine Steuernummer:

Dazu das spanische Innenministerium:
"
Die NIE ist eine Identifikationsnummer für Ausländer (Número de Identificación de Extranjeros). Sie ist eine persönliche, einmalige und exklusive Nummer, die von der Obersten Polizeibehörde an Ausländer vergeben wird. Diese Nummer ist auf allen öffentlichen Dokumenten anzugeben, die für den ausländischen Bürger in Spanien ausgestellt oder bearbeitet werden, sie hat auf allen Anträgen, die dieser an die öffentliche Verwaltung richtet und bei einem Großteil der Handlungen zwischen Privatpersonen (Banken, Versicherungen, etc.) zu erscheinen.

Die NIE ist kein Personaldokument, d.h., der europäische Bürger muss neben der NIE seinen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen.

Die NIE ist bei der zuständigen Staatspolizeibehörde Ihres Wohnsitzes zu beantragen.

Königliche Verordnung 2393/2004, vom 30. Dezember, mit der die Verordnung des Grundlegendes Gesetzes 4/2000 über Rechte und Pflichten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration (Art. 101), vom 11. Januar 2000 verabschiedet wird."
"
Eine Steuernummer wird nur auf gesonderten Antrag erteilt. Für den Antrag braucht man als Nicht- Spanier eine NIE Nummer. Die Zahlenkombination der NIE Nummer ist meistens idententisch mit der Zahlenkombination der Steuernummer. Die Zahlengleichheit heisst aber keinesfalls, dass NIE und NIF Steuernummer irgendwie identisch sind. Es sind zwei völlig voneinander getrennte Vorgänge und Verwaltungsakte.
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  #26 (permalink)  
Alt 29.03.2009, 00:19
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...interessante Diskussion hier. Man kann immer wieder feststellen, dass nicht nur die Extranjeros selbst verunsichert sind, sondern auch die Angestellten in der Verwaltung.

Bzgl. NIE und NIF, ob identisch oder nicht, hab ich auch schon die unterschiedlichsten Auskünfte bekommen. Mir wurde sogar schon gesagt, dass die in Deutschland über das Konsulat (etwa zum Immobilienerwerb in Spanien) erworbene NIE nicht identisch sei mit der NIE, die man auf der Polizei erhält. Das kann ich weder bestätigen noch dementieren.

Auch bzgl. diesem Residencia-Nachfolger-A4-Blatt (ciudano europeo o.ä.) hört man verschiedene Varianten, von "obligatorisch bei Aufenthalten > 3 Monaten" bis hin zu "freiwillig, taugt nur für verbilligte Reisen".

Wäre schön, mal eine verbindliche amtliche Auskunft zu den Themen zu bekommen. Kennt jemand die entsprechende Gesetzesgrundlage und wo man die findet?
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  #27 (permalink)  
Alt 29.03.2009, 22:41
Benutzerbild von sanmiguel
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Ich komme zurück auf die Beiträge von Pensador_XL und DUCC, die so umfassend und richtig sind, dass sie nur noch minimale kosmetische Korrekturen zulassen:
@pensador: auch der Inhaber eines D.N.I. (also der Inhaber der spanischen Staatsbürgerschaft) braucht und kriegt eine N.I.F., also eine Steuernummer.
@DUCC: die deutschen Behörden halten unverdrossen dran fest, dass der Perso ein rein deutsches Dokument ist und ergo auch nur innerhalb Deutschlands als Ausweis dienen kann - u.a. deshalb kann man ihn vom Ausland aus nicht verlängern. Ändert aber nix dran, dass das außerhalb der deutschen "Autoritäten" keiner weiß und man den perso daher problemlos zumindest in Spanien als Ausweis verwenden kann.
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  #28 (permalink)  
Alt 04.07.2009, 12:58
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Kürzlich habe ich für einen meiner Söhne die N.I.E. und das certificado del ciudadano europeo beantragt, bei der Nationalpolizei in Las Américas. Im Gegensatz zu früher ist mir aufgefallen:
1. Kaum Anstehzeit für die Nummer, insgesamt waren vielleicht 20 Personen da.
2. Die Nummern werden jetzt schon um 8:30 h ausgegeben, im Gegensatz zu früher, wo's erst um 9:00 h losging.
3. Aktuelle Kosten für beide Sachen zusammen 19,xx Euro.
4. Wartezeit nach Einzahlung des Betrages ca. 20 min und dann innerhalb von 5 min. war die ganze Choose erledigt.
5. Der Beamte wollte keinen Wohnsitz-Nachweis sehen, auch der aktuelle Merkzettel enthält diesen Punkt nicht mehr.
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  #29 (permalink)  
Alt 04.07.2009, 15:52
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Ist hier im Norden auch so. Habe kaum 1 Std. von Antragstellung< Nummerausgabe gebraucht, incl. Einzahlg von 20? € Gebühr bei der Bank.
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  #30 (permalink)  
Alt 06.09.2009, 09:12
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Mikez befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Nie Nummer und Maestro Card Sparkasse

Hallo Ihr lieben,
mir liegen ein paar dringende Fragen auf dem Herzen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Erstens: Kann man Wohnraum auf Tenerifa ohne Nienummer anmieten oder nicht? Die Wohnung ist keine Ferienwohnung, da der Vertrag über 5 Jahre läuft.

Zweitens: Ich habe eine Karte von der Sparkasse mit Maestro drauf. Man sagte mir für 7,50 EUR Gebühr könnte ich in Spanien Geldabheben, überall wo Maestro dran steht (Banken,Post). Ist das so und haben das viele??

Drittens: Wenn ich eine Nienummer habe und dann ein Fahrzeug geliehen bekomme (oder es Fahre) von jemanden der keine Nummer hat, also nur Tourist ist, gibts dann beim Unfall Probleme mit der Versicherung?

Viertens:Was kostet mich die Versicherung für ein Motorroller 125 ccm in Spanien und wie teuer ist die billigste Internetverbindung?
Vielleicht fährt ja auch jemand sogern im Sommer Moped!! Hier regnet es nur noch. Fahre hier aber trotzdem.

Da fällt mir noch etwas ein. Wie hoch sind die Kontogebühren monatlich?
Schon mal im vorraus herzlichen Dank für die Antworten.

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nie, nummer, residencia


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