Ich weiß, dieses Thema ist nicht gerade neu. Aber es interessiert immer wieder. Aktuell könnte sich vielleicht durch die Verschrottungsprämie eine neue Situation ergeben.
Ich habe im Internet recherchiert, wer wofür unter welchen Bedingungen die Verschrottungsprämie bekommt und habe recht kompakt in wikipedia gute Informationen bekommen:
"Die
Prämie von 2.500 Euro wird gezahlt, sofern der alte Pkw mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden ist, dieses mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist und gleichzeitig ein Neuwagen erworben wird oder ein auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder -Hersteller zugelassener Jahreswagen. Das Altfahrzeug darf nicht vor dem Besitz des Neuwagen vorzeitig abgemeldet werden. Der Neuwagen muss mindestens der Abgasnorm „Euro 4“ entsprechen. Als Jahreswagen gilt hierbei ein „Pkw, der längstens ein Jahr auf einen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.“ Dies gilt auch für einen EU-Import mit Kurz-/Tageszulassung im Ausland.[3]
Berechtigt sind nur Privatpersonen, gewerbliche Halter können die
Prämie nicht in Anspruch nehmen. Auch Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung sind nicht zuschussberechtigt.
Die
Prämie gilt für Neuwagen und Jahreswagen mit Datum des Kaufvertrages ab 14. Januar 2009 und einem Zulassungsdatum bis 31. Dezember 2009, sofern ein Verwertungsnachweis von der BAFA vorliegt. Ein Antragsformular steht ab dem 27. Januar auf der Website des BAFA zum Download bereit.
Insgesamt werden maximal 1,5 Mrd. Euro für die
Prämie zur Verfügung gestellt, aus denen auch der
prämienbedingte Verwaltungsaufwand des Bundes finanziert wird. Werden mehr Anträge auf Umweltprämie gestellt, wird die
Prämie nach Antragseingang gewährt."
Ich lese daraus nicht, dass das neu erworbene Fahrzeug hier in Deutschland bleiben muss. Also, im Umkehrschluß: neues Fahrzeug in Deutschland kaufen, man bekommt sogar die dt.
Mehrwertsteuer bei Ausfuhr zurück, und es nach Teneriffa mitnehmen.