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| Hallo, schon oft besprochen. Ein Auto kann als Umzugsgut eingeührt werden, wenn es min. 6 Monate auf mich zugelassen ist. Nun meine Frage: Muss das Auto in D min. 6 Monate angemeldet sein (Steuern und Versicherung) oder ist es ausreichend, wenn ich min. 6 Monate im Fahrzeugbrief als Eigentümer eingetragen bin (z.B. ein Auto was mir schon länger als 6 Monaten gehört aber zur Zeit stillgelegt ist) Vielen Dank |
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| Eigentlich wollte ich nur wissen, ob es reicht, dass ich 6 Monate als Besitzer im Fahrzeugbrief eingetragen bin, um ein Auto als Umzugsgut einführen zu können oder ob ich das Fahrzeug in D mit Nummernschild und Versicherung 6 Monate fahren muss, damit es als Umzugsgut vom Zoll anerkannt wird.Ich möchten mir die 11 % Steuern sparen und das Auto bleibt auf der Insel. |
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| wir mußten den Kaufvertrag vorlegen, das Ticket von der Fähre, und dann wird der Wert des Fahrzeugs noch festgestellt. Wenn Du das Fahrzeug mit D-Kennzeichen fährst, und dann ummeldest, mußt Du zuerst zum IVT. Dann wird es von einem Ing. untersucht, dann folgt der Papierkrieg. Du kannst es alleine machen, dauert länger, aber ist billiger. |
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| Hi, nochmal zwei Fragen zum Thema Auto als Umzugsgut: - bringt es Vor- oder Nachteile, ein Auto mit Zollkennzeichen einzuführen statt mit dem "normalen" - was muss ich denn nun konkret bei der Einfuhr per Schiffscontainer mehr zahlen (11 % - von was - welche Steuern??) wenn ich NIE und Empadronamiento nicht rechtzeitig beschaffen kann?Gruß Tomate |
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