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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 14:51
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Standard Entscheidung über Einbindung von Videos

Gibt es schon eine Entscheidung darüber, ob die Einbindung von YouTube Videos in das Forum zukünftig weiter möglich sein soll?


Salu2

M.d.A.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 15:05
Tim Tim ist offline
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leider nicht. fabian und ich sind grad so beschäftigt, dass wir es nicht mal schaffen, zu telefonieren. ich hab mal ein wenig im netz recherchiert, allerdings wird dort vor allem juristisches halbwissen ausgetauscht. ich glaube, wir brauchen da echt jemanden vom fach.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 15:37
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Bisher wurde meines Wissens nach noch niemand wegen der Verwendung in der bekannten Form abgemahnt.
Wer die Verwendung verhindern will, wendet sich an YouTube. Bei vielen Musikvideos der großen Companies bestehen Abreden zwischen YouTube und den Rechteinhabern.

Rein rechtlich ist auch das Verlinken problematisch, wenn man weiss oder wissen kann, dass das Verlinkte eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Letztlich ist das, was wir machen, ja nur eine technisch elegantere Verlinkung.

Du wirst meiner Meinung nach keinen Juristen finden, der Dir sagt, das kannst Du bedenkenlos machen. Dafür ist die Problematik noch nicht ausreichend richterlich gewürdigt.
Die GEMA Problematik zeigt aber schon den Weg auf.

Ausserdem kommt es immer auch auf die konkreten Inhalte an.
Videos mit menschenverachtender Propaganda sind zum Beispiel nicht erlaubt.

Ich befürchte, dass wir hier noch in Monaten kein Ergebnis haben werden.
Sehr schade!

Geändert von Vilaflor (12.01.2008 um 18:44 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 12:23
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Hi Forinaner/innen,
das schreibt Chip Online dazu.



Neues Urheberrecht: Knast für Filesharer.

Seit dem 1. Januar 2008 gilt ein neues Urheberrecht in Deutschland. Mit der Reform des Gesetzes treten neue Regeln für Privatkopien, Tauschbörsen und Kopierabgaben in Kraft, die heftig umstritten sind. Die einen begrüßen die schärferen Bestimmungen, die anderen beklagen eine Kriminalisierung der Schulhöfe. CHIP Online zeigt Ihnen, auf was Sie künftig achten müssen.

Privatkopien aus legalen Quellen erlaubt
Für Endanwender ist vor allem die neue Regelung in Sachen Privatkopie wichtig. Zwar dürfen Sie immer noch Kopien von Ihrer legal erworbenen CD anfertigen und diese etwa an nahe Verwandte oder den besten Freund weitergeben. Die genaue Zahl der Kopien ist jedoch nicht geregelt. Außerdem darf keine Kopie angefertigt werden, wenn die Kopiervorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Dies Regelung betrifft jetzt explizit auch Downloads: Musik oder Kinofilme aus Tauschbörsen sind ab sofort eindeutig tabu. Auch das Ziehen von illegalen Filmen via Filehoster wie Rapidshare ist illegal.


llegal: Kinohits aus dem Netz
Doch wie sieht es mit Downloads außerhalb der P2P-Netze aus? Laut der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sind aktuelle Kinofilme grundsätzlich nicht legal im Internet erhältlich. Auch Filme, die neu auf DVD erscheinen, gibt es nirgendwo legal umsonst. Dies sind Anzeichen, die eindeutig und somit für den User offensichtlich auf eine rechtswidrige Quelle hinweisen – lädt er dort etwas herunter, macht er sich strafbar. "Kann er aber berechtigterweise davon ausgehen, dass die Quelle rechtmäßig ist, weil er zum Beispiel eine angemessene Gebühr bezahlt, muss er sich keine Sorgen machen, da die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist", sagt Elisabeth Keller-Stoltenhoff, Rechtsanwältin der Münchener IT-Recht-Kanzlei. Für Keller-Stoltenhoff ist besonders die "Kriminalisierung der Schulhofkreise" bedenklich. Denn auch ein einziger Download ist strafbar und kann bei nicht-gewerblichem Handeln mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Weiterhin nicht erlaubt ist die Anfertigung einer Privatkopie, wenn dabei ein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Das bedeutet, dass Sie nach wie vor analoge Kopien ihrer Musik anlegen dürfen. Denn dabei wird der Kopierschutz nicht umgangen.

An der Realität vorbei?
Der Musikindustrie geht das neue Gesetz nicht weit genug. "Es geht an der digitalen Realität vorbei", sagt Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie. Er plädiert dafür, dass eine Original-CD tatsächlich nur vom Besitzer und nicht von einem Dritten privat kopiert werden darf. "Auf ein Original kommen heute drei Privatkopien. Und von Privatkopien können Musiker nicht leben", meint Mischalk. Außerdem kritisiert er, dass etwa intelligente Aufnahmesoftware, die Webradio gezielt mitschneidet, im Gesetzt nicht berücksichtigt wurden – dieses Verfahren ist weiterhin erlaubt. Laut Musikindustrie bringt das Gesetzt weder für Künstler, noch für die Industrie oder Verbraucher Rechtssicherheit. Der Bundesverband prüft deshalb, eine Verfassungsklage gegen das neue Urheberrecht einzureichen.

Auch die GVU wünscht sich klarerer Aussagen: "Überlegungen, die Frage der Privatkopie von Werken genauso zu regeln, wie dies im Falle von Software geschehen ist, halten wir daher für einen Schritt in die richtige Richtung", sagt Christine Ehlers von der GVU. Software und damit auch Computerspiele werden rechtlich anders behandelt als Musik und Film. Der Besitzer darf hier keine Privatkopien machen, sondern nur ein Sicherheitskopie anlegen, wenn keine mitgeliefert wurde. Wird das Original weitergegeben, muss auch die Sicherheitskopie den Besitzer wechseln oder vernichtet werden.


Abgaben auf Kopiergeräte
Weitere Änderungen im Gesetz betreffen die Kopierabgaben: Auf DVD-Brenner, Kopierer, Scanner oder CD-Rohlinge zahlen Käufer eine Abgabe. Damit werden Musiker, Filmemacher, Autoren und andere Kreative für die rechtmäßige Privatkopie bezahlt, die der Anwender mit diesen Geräten herstellen kann. Bisher wurde die Höhe der Abgabe durch den Gesetzgeber festgelegt. Das ist nun nicht mehr so: Ab diesem Jahr sollen sich die Verwertungsgesellschaften, die die Gebühr einziehen und an die Künstler verteilen, und die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst darauf einigen, wie viel der Kunde beim Kauf drauf zahlt. Aber eine Einigung ist hier noch nicht in Sicht, denn die Verhandlungen haben erst im November begonnen und dauern noch an. Bis ein Ergebnis feststeht, gelten die alten Preise. Wichtig dabei: Die zunächst vorgeschlagene Obergrenze von 5 Prozent des Verkaufspreises wurde gekippt. Aber die Verhandlungspartner müssen die Höhe der Abgabe an der tatsächlichen Nutzung als Kopiergerät festmachen und durch Studien nachweisen. Dass etwa Digitalkameras, die durchaus als Kopierer genutzt werden können, mit einer Abgabe belastet werden, ist also unwahrscheinlich.

Fazit
Die Kritik, egal von welcher Seite, hört sich fast immer gleich an: Das neue Urheberrechtsgesetz ist nicht klar genug formuliert. Auf den Punkt bringt es Christian Thorun vom Bundesverbandes der Verbraucherzentralen: "Der Verbraucher weiß immer noch nicht, was genau er mit seinen CDs anstellen darf." Was ist ein wirksamer Kopierschutz? Wie viele Privatkopien darf ich machen? Fragen, die immer noch nicht eindeutig beantwortet sind. Nur eines ist sicher: Von Musik und Filmen aus Internet-Tauschbörsen sollte man die Finger lassen – seit dem 1. Januar erst recht.

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Alt 12.01.2008, 12:23
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Musikindustrie will Internet-Radio einschränken


Der internationale Phonoverband IFPI fordert, das Sendeprivileg auf den traditionellen Hörfunk zu beschränken. Nach Meinung der Musikindistrie-Lobby würden die Internet-Radios und On-Demand-Dienste in die Erstverwertungsrechte eingreifen und seien damit "nicht hinnehmbar", so der Forderungskatalog zur Urheberrechtsreform.

Das Sendeprivileg erlaubt Radiostationen, sämtliche bereits veröffentlichte Musiktitel abzuspielen, ohne vorher eine Genehmigung der Plattenfirma einzuholen. Wird das Sendeprivileg abgeschafft, müsste, ähnlich wie in der Filmbranche, das Senderecht für jeden einzelnen Titel gekauft werden.

Ein Dorn im Auge der Musikindustrie sind besonders Internet-Angebote, bei denen die User großen Einfluss auf die Playlist haben. Bei Web-Diensten wie etwa Last FM, wird durch Bewertungen ein individuelles Programm erstellt. So genannte Unicasts hätten mit einer Sendung im nichts mehr zu tun, heißt es von Seiten der Musikbranche. Das Sendeprivileg solle nur gelten, wenn keine Möglichkeit zur interaktiven Programmgestaltung besteht und ein redaktionelles Programm vorhanden ist. Das Bundesjustizministerium lehnt die Forderung der IFPI ab.

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  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 13:46
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Zitat:

ACHTUNG: Wir können nichts dafür, dass bei Eingabe von Alles fr Ihren Urlaub auf La Palma immer das Teil ohne ü erscheint.

Wir gaben immer nur ein: w w w . lapalma . c c.
Ja, ehrlich!


Gut, dass der Thread Wild West nicht mit dieser Diskussion versaut wird.

Ich habe mal ein wenig ermittelt. Keine Angst, ganz legal ohne Stasi 2.0.
Ein Stück aus dem Tollhaus!

Vielleicht nur ein Märchen?
Egal, ich erzähle mal was.

Ein Walter Wandra (La Palma 24 News), ich glaube der kommt aus Österreich, stellt Filme von einem Erich Plönißen, der kommnt aus Deutschland (Aber bitte mit Google), bei YouTube ein.
Der Wandra nennt sich "lapalmahoy", nicht La Palma Boy.
Ich nehme an, heute könnten wir damit der Aufmacher bei La Palma 24 News werden

Diese Filme konnte jeder übrigens zuvor auf der Website Alles fr Ihren Urlaub auf La Palma legal runterladen.
Ja, ja, ich sagte legal, weil der Siebold, der ja die Website Alles fr Ihren Urlaub auf La Palma macht, die Kopiergemeinde geradezu dazu "angestiftet" hat.
Geht mal drauf und ladet Euch die Teile einfach runter. Vielleicht sollte man zuerst einen anderen Kommentar drunterlegen, das könnte ja der Formatexperte von Megawelle machen.

Das also zu den Tätern.

Jetzt zu den Opfern.

Zunächst der nette Vilaflor. Der hat sich beim Verlinken gar nichts gedacht, weil er ja vorher schon diese Filmchen auf Siebolds Website gesehen hatte. Ich empfehle die Filmchen besonders bei Schlafstörungen als Ersatz für Valium.

Hat der Wandra jetzt ein Problem mit dem Plönißen oder der Plönißen mit dem Wandra oder Megawelle mit dem Plönißen?

Nein, Megawelle mit dem Vilaflor und vielleicht sogar anderen Usern, denn die würden mutmaßlich gerne weitermachen, können aber nicht.

Die Letzten beißen halt die Hunde.

Hat der Betreiber von Alles fr Ihren Urlaub auf La Palma, der Siebold, den Plönißen , der Wettbewerbsfilmer, scharf gemacht, damit er dem Wandra, der Einsteller bei YouTube, das Einstellen und der Megawelle und damit dem Vilaflor das "Verlinken" verbietet?

... und was sagen die von YouTube?

This is Old Europe!!!

Warum sind diese Videos, die im übrigen auch noch nicht einmal so gut gemacht sind - der Kommentar vom Plönißen hört sich manchmal an wie die letzten Worte eines Benahoritas vor dem Sterben - noch nicht bei YouTube verschwunden?

Ich vermute mal, da soll nicht "Verstehen Sie Spass" gedreht werden, sondern "Menschen ärgern Menschen".

Schmeisst die Videos von dem Plönißen einfach raus, das kann ich auch selbst tun, denn ich habe ja darauf verlinkt, aber lasst uns hier bitte weitermachen.

Vielleicht tue ich dem Siebold von Alles fr Ihren Urlaub auf La Palma Unrecht, dann will ich mich schon mal hier entschuldigen.
Vielleicht auch dem Plönißen, der ja viele Wettbewerbe mit seinen Videos bestückt. Junge, mach weiter so, nur bei der Vertonung sollte man sich was überlegen. NO COMMENT vielleicht?

Oder vielleicht dem Wandra, der möglicherweise ja die Genehmigung des Plönißen oder des Siebold (Alles fr Ihren Urlaub auf La Palma) hatte, der diese dem Vernehmen nach vom Plönißen schriftlich auf uraltem La Palma Pergament oder gar als Peroglyphen auf Stein erhielt.

Das ist alles ganz schön kompliziert, gebe ich zu.

Der ganze "Scheiss" wegen vier Minuten Filmchen, die z.B. der Sanmiguel gar nicht für so wesentlich hält.

Was kann man denn wollen, wenn man seine Filme für jedermann zum Runterladen auf Alles fr Ihren Urlaub auf La Palma freigibt?
Eine schwierige Frage. Vielleicht sollten Dritte die Filme sehen?
Vielleicht sollten Dritte auch gar nichts sehen und man hat sich nur im Medium vertan. Statt kostenlos runterladen hat man kostenpflichtig als DVD versenden gemeint.
Das wird es sein.

Ein Erklärungsirrtum auf der Website Alles fr Ihren Urlaub auf La Palma ist der Grund für die ganzen Schwierigkeiten. Das kann passieren.
Jungs, stellt das klar oder vernichtet die Originale.

Ich rufe schon jetzt dazu auf, die aufwändig gemachten Meisterwerke mit Laienschauspielern nachzustellen und dabei die Lieder von Ima Galguén zu singen.
Ach, was sage ich: Vertont die Plönißen Filme, die ihr ja legal runterladen könnt, einfach mit der Musik von Ima Galguén.
Na, das wäre doch was.

Eines würde mich jetzt interessieren?

Was sagt jetzt der ERICH Ribbeck dazu?
Vielleicht kann der Erich Plönißen ja ein Filmchen über das Leben des ERICH Ribbeck drehen -die haben ja beide denselben Paten- und das wird dann von mir vertont, damit es auch schwungvoll rüberkommt.



Salu2


M.d.A./himself
Zitat:
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Geändert von Vilaflor (12.01.2008 um 18:47 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 18:15
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ich wünsch' mir ein Problem...
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  #8 (permalink)  
Alt 13.01.2008, 02:31
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Alles eine Frage der Sichtweise.
Manche haben keine Probleme, andere existenzielle.
So ist das Leben.
Manchmal wird nichts wieder wie vorher.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.01.2008, 10:36
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Einige haben mich gefragt, wo denn die Filme nun ganau zu finden sind.

Genau hier

Autor der Filme: Erich Plönißen, Rheinberg

Amateurfilmer, Mitglied des BDFA. Die Filme dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden! ©


Es stellen sich folgende Fragen:

Stellt das Einstellen durch Dritte auf der YouTube Plattform unter Hinweis auf den Urheber möglicherweise eine "kommerzielle Nutzung" dar?

Könnte eine "Verlinkung" auf die YouTube Inhalte im Megawelle Forum eine "kommerzielle Nutzung" darstellen?

Was darf man und was nicht?

Die Klärung dieser Fragen ist im Dezember 2008 zu erwarten.

Fein, dann herrscht ja bald Klarheit.

Zitat:
AKTION GEGEN DAS VERSTÜMMELN VON SIGTNATUREN E.V.

Geändert von Vilaflor (14.01.2008 um 10:45 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 15.01.2008, 05:54
Tim Tim ist offline
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wir werden schon vorher zu einer entscheidung kommen - versprochen. leider gilt momentan aber immer noch mein beitrag vom 11.01.
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