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Alt 04.06.2009, 17:05
Benutzerbild von Pensador_XL
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Pensador_XL wird schon bald berühmt werden
Standard Steuerliche Belange

Vermögenssteuer und Steuererklärung

Zu dem Thema habe ich die folgende Erläuterung einer Bank gefunden. Sie könnte für einige User von Interesse sein.

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Auswirkung der Aussetzung der Vermögenssteuer

Mit Gesetz 4/2008 zur Vermögensteuer wird die Besteuerung und die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung rückwirkend zum 1. Januar 2008 aufgehoben.

Ansässige und nichtansässige Steuerpflichtige erhalten gemäß dem Gesetz einen Rabatt von 100 % auf die Vermögensteuer (Neufassung von Paragraph 33), dies kommt praktisch einer Abschaffung der Steuer gleich.

Neben der hundertprozentigen Minderung der Steuerquote werden eine Reihe von Paragraphen (36, 37, 38 des Vermögenssteuergesetzes LIP) in Bezug auf die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für ansässige und nichtansässige Steuerpflichtige abgeschafft. Als Folge davon entfällt ebenfalls die bisherige Verpflichtung für Nichtansässige zur Ernennung eines Steuerrepräsentanten (Paragraph 6 und Übergangsbestimmung des LIP).

Entsprechend der dritten Schlussbestimmung des Gesetzes haben die Aussetzung der Besteuerung und der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung rückwirkende Wirkung für das Steuerjahr 2008.

Unbeschadet der speziellen Regelungen für diese Steuer in den Autonomen Gemeinschaften Baskenland und Navarra gilt diese Gesetzesänderung in allen übrigen Autonomen Gemeinschaften.

Die Vermögensteuer wird ausgesetzt, das Konzept der Steuer bleibt jedoch bestehen, Verweise in anderen Steuergesetzen (Körperschaftsteuer, Steuer auf Nachlässe und Schenkungen und Steuer auf die Einkünfte natürlicher Personen) auf das LIP-Gesetz bleiben unverändert.

Wichtlger Hinwels: Die obigen Angaben wurden zur ausschließlichen Verwendung für zur Vermögensteuer herangezogene natürliche Personen mit Wohnsitz im spanischen Steuergebiet ohne Baskenland und Navarra zusammengestellt und gelten nicht für das Baskenland und Navarra.

Rechtllcher Hinwels: Die hier enthaltenen Bemerkungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen. Die oben veröffentlichte Information wurde von der Banco <entfernt> unter Heranziehung von als zuverlässig geltenden Quellen zusammengestellt. Die Banco <entfernt> übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Fehler, die sich aus den Quellen oder der Zusammenstellung der Information ergeben, und übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuell zwischenzeitlich eingetretene Änderungen. Die vorstehende Information stellt vorbehaltlich unbeabsichtigter Fehler und Auslassungen die Information dar, welche der Banco <entfernt> zu dem behandelten Thema vorliegt. Diese Information kann jederzeit in der Zukunft bei Änderung der Lehrmeinung oder der Rechtsprechung geändert werden.
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Stichworte
belange, steuerliche


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