| ||||
| wer als Deutscher im Ausland an der Europawahl am 7. Juni teilnehmen möchte, sollte so bald wie möglich die Wahlunterlagen beantragen. Die Anträge müssen spätestens am 17. Mai 2009 bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingegangen sein. Das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie über die Homepage des Bundeswahlleiters: Der Bundeswahlleiter. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| europawahl, juni, teilnehmen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| |