Vor einiger Zeit hatte ich meine Oldies-Sammlung als MP3 digitalisiert und auf zwei CD's gebrannt. Alles Original-Super-Hits aus den 50er und 60er Jahren.
Volume 1 hat 105 Hits auf einer CD und Volume 2 hat 140 Hits auf einer CD.
ADMIN EDIT: Wenn man nun diese CDs (mehrfach) gegen Unkostenbeitrag anderen Personen anbieten wollen würde, wäre das legal?
verstehe ich da jetzt was falsch oder lehnst du dich ein bissel sehr weit aus dem fenster. du willst hier gebrannte cds verkaufen? das ist nicht erlaubt.
Schutz des Herstellers von Tonträgern und Filmherstellern
Da die Herstellung von Ton- bzw. Filmträgern dem Kulturleben dient, aber ein hohes wirtschaftliches Risiko erfordert, möchte man die Hersteller vor der Nachbildung und Kopie der Ton- bzw. Filmträger schützen. Ihnen steht daher über das Urheberrecht ein ausschließliches Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht zu. Filmhersteller haben außerdem ein ausschließliches Recht zur öffentlichen Vorführung oder Funksendung. Sie können außerdem jede Entstellung oder Kürzung verbieten, die ihre berechtigten Interessen gefährdet.
Die Schutzdauer beträgt 50 Jahre ab Erscheinen bzw. der ersten (erlaubten) öffentlichen Wiedergabe des Ton- bzw. Filmträgers.
aber vielleicht verstehe ich dein angebot nicht richtig. ich bitte bis heute 13 uhr deutscher zeit um erklärung, sonst muss ich das thema löschen.
Diese CD's wurden von meiner alten Schallplattensammlung digitalisiert und nicht von neu erschienenen CD-Samplern. Die Hits sind 50 Jahre alt und z.T. noch älter. Auch Hits aus den 40er sind dabei.
um die eigentliche Frage zu beantworten: soweit ich mich entsinne ist das Copyright fuer Musikaufnahmen 50 Jahre gueltig. Wenn es sich also um Aufnahmen aus den 50er und 60er Jahren handelt, duerfte es bei diesen i.d.R. abgelaufen sein. Auf Oldie-Samplern etc. die danach erschienen sind, ist natuerlich wiederum ein Copyright auf diese spezielle Zusammenstellung, gleiches mag fuer Neuaufnahmen von alten Songs gelten.
Vor 50 Jahre aufgenommene Musik darf man aber nach meinem Verstaendnis kopieren und zu individuellen Samplern zusammenstellen (und damit dann machen was man will, also sowohl verschenken als auch verkaufen, denn dies ist auch bei copyrightbetroffenem Material egal, also es wird nicht zwischen Verschenken und Verkaufen unterschieden, nur sind die betroffenen Rechgteinhaber i.d.R. noch saurer wenn mans mit gewerblicher Absicht tut)
Also Grundsätzlich denke ich das es mehr als fragwürdig ist gebrannte CD´s anzubieten. Will da den guten Willen hier keineswegs absprechen aber dennoch sollte dies nicht in einem öffentlichem Forum passieren.
__________________ Gruß
Bayrer2003
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Vergiß niemals, daß auf der anderen Seite ein Mensch sitzt. Verfasser unbekannt
Bereits 2004 geisterten erste Meldungen durch die Medien, dass bei alten Songs von Elvis Presley, Bill Haley, den Beatles und anderen bekannten Künstlern ab 2005 nach und nach die Urheberrechte verfallen. Oft wollte man glauben, die Songs könnten in dem Fall kostenlos und völlig legal aus dem Internet - beispielsweise aus einer Tauschbörse - geladen werden.
In der Realität sieht dies jedoch etwas anders aus. Was es mit den Urheberrechten auf sich hat, was Leistungsschutzrechte sind und was Musikfans nach Ablauf dieser Rechte mit den Songs machen dürfen, hat netzwelt einmal zusammengefasst.
Urheberrecht: Komponisten und Texter wollen auch ihr Geld
Unser Rechtsexperte
Rechtsexperte: Christian Solmecke
Rechtsanwalt Christian Solmecke ist in der Kanzlei WILDE & BEUGER tätig. Sein Aufgabengebiet umfasst Computer- /IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Steuerrecht. Solmecke ist Mitglied bei der Gesellschaft für Urheberrechte (GRUR) und war bis 2004 auch freier Journalist und Radiomoderator (u.a. WDR). Im Rahmen des EULISP-Programms hat er sich in Hannover und Belgien auf Computerrecht spezialisiert.
Wer heute einen Song im CD-Laden oder im Internet kauft, sorgt damit nicht nur dafür, dass die Plattenbosse und Rockstars immer genug Butter auf dem Brot haben. Der Preis für einen Download-Song oder eine Maxi-CD setzt sich vielmehr aus einer Vielzahl von Einzelteilen zusammen - unter anderem auch den Tantiemen für die Komponisten und Texter des Songs.
Diese sind schließlich nicht immer mit den Interpreten gleichzusetzen. Wenn Robbie Williams zum Beispiel mal wieder einen Hit in den Charts hat, verdient nicht nur der Frauenschwarm an den CD-Verkäufen, sondern unter anderem auch dessen Songwriter Stephen Duffy. Dessen Rechte an den von ihm komponierten Songs sind im Urheberrecht festgehalten.
In Deutschland ist automatisch jeder komponierte Song (genauso wie jedes Foto, Gemälde oder Buch) urheberrechtlich geschützt. Ein besonderer Antrag zum Schutz der Musik oder des Textes muss nicht gestellt werden. Durch das Urheberrecht geschützt ist zunächst einmal die komponierte Musik und der Text des Songs. So kann sich Stephen Duffy sicher sein, dass er an allen Robbie Williams-Songs, die er geschrieben hat und die in Deutschland verkauft werden, etwas mitverdient.
Ich mache hier keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.
Ich bin nur Gynäkologe und wies darauf hin, was ein "Rechtsexperte" dazu schrieb.
Lest einfach genau durch, was er schrieb.
...aber wahrscheinlich wird wieder einfach gelöscht und plattgemacht, obwohl es auch andere Möglichkeiten gäbe, sich rechtsreu zu verhalten.
Wenn gelöscht wird, kann keiner mehr lesen, dass die "Rechtsauffassung" des Threaderöffners hinsichtlich des Urheberrechtes unhaltbar ist.
Was die Leistungsschutzrechte der Musiker angeht, sieht es vielleicht anders aus, aber keiner von uns weiss ja, welche Aufnahmen der gute Mann verwendet.
Es ist noch eine Weile hin, bis die ersten Songs von Elvis Presley, Bill Haley oder den Beatles legal über eDonkey, Kazaa, BitTorrent oder einen hypermodernen Nachfolger der P2P-Netze getauscht werden dürfen. Erst wenn Leistungsschutzrechte und Urheberrechte erloschen sind, ist ein Song gemeinfrei. Dies dauert bis mindestens 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten/Texters beziehungsweise 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Musikstückes.
Vor Gericht ist es wie auf hoher See! Unter Juristen gibt es immer mehrere Meinungen, in Foren kann das auch passieren, aber immer seltener, weil die Betreiber das nicht möchten!
...aber wahrscheinlich wird wieder einfach gelöscht und plattgemacht, obwohl es auch andere Möglichkeiten gäbe, sich rechtsreu zu verhalten. Wenn gelöscht wird, kann keiner mehr lesen, dass die "Rechtsauffassung" des Threaderöffners hinsichtlich des Urheberrechtes unhaltbar ist.
das ursprungsposting wurde nun so verändert, dass das hier diskutierte thema immer noch im kontext diskutiert werden kann. es geht hier nicht darum, jemanden an den virtuellen pranger zu stellen. angebote von gebrannten cds werden unabhängig vom motiv hier nicht geduldet.
Also: Ich wollte eigentlich keine Armee der erhobenen Zeigefinger aktivieren. Fakt ist folgendes: Seit den 50er Jahren sammlte ich Schallplatten. Diese Sammlung habe ich nun vor einiger Zeit selbst von den damals gekauften Platten digitalisiert und die Schallplatten komplett verkauft.
Wenn nun einer von der "erhobenen Zeigefingern" auf die Idee kommt die Quittungen der Plattenkäufe anzufordern (schließlich scheint hier alles möglich) so muß ich zugeben - die hab ich nicht mehr.
Trotzdem vielen Dank dass wir hier solch korrrrrekte, tttteutsche Forenmitglieder haben - wo kämen wir denn sonst hin? Jawollllll!