wie komme ich an den internationalen führerschein ??
Hallo, alle miteinander!
habe heute eine frage, auf die ich im forum noch keinen beitrag fand:
wir leben nun schon 5 jahre hier auf der insel, haben keinen wohnsitz mehr in der brd. möchten gerne in urlaub nach südamerika und müssten nun wissen, wie wir an einen internationalen führerschein kommen (wg. auto anmietung im ausland). hat da jemand von euch eine ahnung??
ach ja, wir haben beide den sog. europa-führerschein, der meines mannes wurde hier noch registriert.
gruss
susan
Tja, das kann wohl niemand präzise beantworten bis zum Moment, "wo".
Nachdem Du schreibst, daß der FS Deines Mannes hier registriert wurde, vermute ich, daß Ihr beide einen in D ausgestellten FS habt. Demzufolge wird sich "trafico" (das ist jedenfalls die zuständige Behörde) in Deinem Fall garantiert und im Fall Deines Mannes mit ca. 99,9997 % Wahrscheinlichkeit als nicht zuständig ansehen.
Daß Ihr in D keinen Wohnsitz mehr habt, bedeutet nicht, daß die FS-Stelle Eures LRA die Akten nicht mehr hätte - sie haben. Und Flensburg hat Euch auch. Deshalb vermute ich (vermute!!), daß die Behörden, die Euch den FS ausgestellt haben, auch den Int. FS ausstellen werden. Die Zusendung nach irgendwo sollte kein Problem darstellen, die Kosten betragen pro Int. FS in Deutschland ca. € 15,00.
Zumindest zu Zeiten, als ich mal einen hatte (aufpassen: der gilt immer nur exakt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum!), war das eigentlich ein Heft mit 36 Seiten, davon ca. 30, auf denen jedes Land sein jeweiliges Fahrverbot einstempeln konnte... Wie er heute aussieht, weiß ich nicht, da ich bestimmt schon 15 Jahre keinen mehr habe. Er wird auch in immer weniger Ländern noch verlangt.
Ich würde mal zum Deutschen Konsulat gehen.
Wenn die einen Reisepass oder Personalausweis verlängern bzw. austellen können, dann können die auch einen Internationalen Führerschein besorgen.
das sind nette Leute.
Ruf doch mal an!
ja, dort sind nette Leute. Das Büro des Honorarkonsuls ganz besonders, es ist sogar "kindgerecht". Das Baby der "guten Seele" und "Frontfrau" muss die Nähe der dennoch hart arbeitenden Mama nicht missen und wird wohl schon im zarten Alter von wenigen Monaten auf den späteren Einsatz im diplomatischen Dienst vorbereitet.
nein, Konsulate, weder "honorige" (was weniger mit Honorar als mit Honor zu tun hat) noch Berufskonsulate und auch nicht Botschaften, können in Führerscheinfragen weiterhelfen. Da hilft nur der Kontakt zur ausstellenden Behörde.
Lasst Euch einfach Eure Pappen auf spanische Führerscheine "umschreiben".
Wenn Du einen spanischen Punkteführerschein hast und dort wohnst, bekommst Du in Spanien auch einen Internationalen Führerschein.
Das ist in Wirklichkeit ja kein Führerschein, sondern die "Übersetzung" Deines Führerscheines.
Du musst natürlich einen gültigen Führerschein vorlegen können.
Dein Führerschein ist gültig und kann "umgeschrieben" werden.
Dann sind die Spanier auch für die Austellung des Internationalen Führerscheines zuständig.
Du kannst aber auch nach Deutschland einreisen (Art 11 GG) und bei der ausstellenden Behörde Deinen Internationalen in D beantragen. Es stellt sich die Frage, was günstiger ist.
Salu2
M.d.A.
Zitat:
Mehr als 50 Staaten, darunter Deutschland und viele europäische Länder, stellen mehrsprachige Internationale Führerscheine aus, die von den anderen Unterzeichnerstaaten anerkannt werden und drei Jahre lang gelten.
Wer noch nicht im Besitz des neuen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat ist, sollte beachten, dass zum 1.9.2002 die Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr geändert wurde. Seit der Novellierung ist für den Erhalt eines Internationalen Führerscheins eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis - also ein Kartenführerschein mit der neuen Klasseneinteilung - nötig.
Die Methode mit Austausch der dt. Fahrerlaubnis gegen eine spanische und dann Beantragung des int. Führerscheins bei trafico ist sicher funktionabel, bringt aber auch praktische Nachteile bzw. monatelange Bearbeitungszeiten mit sich. Es ist ja nicht so, daß Dir trafico sofort einen spanischen FS in die Hand drückt, wenn Du ihnen Deinen liebgewonnenen deutschen ausliefern willst - nein, ohne die gleichzeitige Präsentation der medizinischen Untersuchung spricht man gar nicht mit Dir und dann läuft das Prozedere vereinfacht gesprochen so ab, daß erst mal (nachdem Du Deinen dt. FS aus den Händen gegeben hast, in D eben bei dem ausstellenden LRA nachgefragt wird, ob Du da leidlich sündenfrei warst oder ob die Dich ggf. schon auf der Abschußliste haben, weil Du z.B. eigentlich gar keine Fahrerlaubnis mehr hast, man Dir den Führerschein aber leider nicht abnehmen konnte, da Du angegeben hast, ihn verloren zu haben). In Spanien weiß das natürlich keiner und kann's auch nicht, zumindest nicht bei den normalen Kontrollen im fließenden Verkehr, kontrollieren. Aber beim Umtausch würde das natürlich auffliegen (ich vermute ja nicht, daß das bei Euch "Sache ist", aber nur so allgemein zum Verständnis). Bis auch eine "Negativ-Auskunft" (das ist das beste, was einem im Verkehr mit Behörden passieren kann, ähnlich wie beim Aids-Test...) dann wieder bis zum Sachbearbeiter im trafico S/C durchgedrungen ist und der Zeit gefunden hat zwischen all den Feiertagen zwischen Los Reyes und Navidad, Euch darüber zu benachrichtigen, vergehen MONATE! In denen Ihr keinen anständigen Führerschein habt, sondern nur einen Zettel, auf dem draufsteht, daß Ihr Euren dt. FS abgebeben habt zum Zwecke des Umtausches und daß der jetzt gerade kontrollierende Polizist annehmen darf, daß Ihr mal einen FS hattet...
Und erst dann, wenn Ihr den neu ausgestellten spanischen FS in Händen haltet(!!), könnt Ihr den vom spanischen trafico ausgestellten int. FS beantragen der ja, wie vilaflor richtig schreibt, kein eigenständiger FS ist, sondern auch nur in Verbindung mit einem gleichzeitig vorgelegten Original-FS gilt. Dieser zweite Verwaltungsakt ist nicht kürzer als der erste - wenn Ihr also zur Jahresmitte 2009 mit einem spanischen int. FS nach Südamerika wollt, würde ich etwa jetzt mit der Beantragung in o.g. Verfahrensweise beginnen. Ggf. ist der Versuch einer Abschaffung der Notwendigkeit internationaler Führerscheine in Süd-Amerika schneller zu realisieren als die beiden Verwaltungsakte in Ultrawest-Afrika...
Eine Einreise oder Rücksiedlung nach D ist für das FS-Prozedere nicht nötig, da die Erteilung des dt. Führerschein durch dt. Behörden an dt. Staatsbürger nicht wohnsitz-abhängig ist.
DAs ist nicht ganz richtig, eine Umschreibung des deutschen Führerscheins bekommst du nur, wenn man noch in Deutschland einen Wohnsitz hat, sonst nicht.
Ich habe es versucht und wurde eines besseren belehrt (Schreiben von Verkehrsministerium Baden-Württemberung).
Deswegen habe ich noch meinen grauen Lappen.
Das wird ja immer rätselhafter.
Wahrscheinlich ist ein von Osama unterschriebener Mitgliedsausweis der Al Qaida "Afrika Ultrawest" leichter zu bekommen als der Führerschein. So viel ich weiss, machen die im Ernstfall beides.
Benji, wenn Du als Resident in Spanien einen erheblichen Verkehrsverstoss begehst, können die spanischen Behhörden Dich auffordern, Deinen deutschen Schein in einen spanischen umschreiben zu lassen, weil Du sonst nicht in das spanische Punktführerschein-System passt.
Das habe ich jetzt bei zwei älteren Fahrern erlebt. Bei denen kommt noch das Gesundheitsprüfungsproblem hinzu.
Die spanischen Stellen stehen auf dem Standpunkt, dass ein europäischer Resident, der dort wohnt, sich den Regeln des Wohnsitzlandes anzupassen hat. (Punktesystem, Gesundheitsprüfungen etc.)
Das kann ich verstehen.
Notfalls zieht man halt in D mal für eine Woche aus Spanien zu. In D fragt niemand danach, wo Du in Spanien gewohnt hast, wenn Du einen gültigen Ausweis vorlegst. Das macht man am besten da, wo man sich nach Spanien abgemeldet hat.
Natürlich müssen die Spanier in D nachfragen, ob Du tatsächlich noch eine gültige "Pappe" hast. Ganz normal!
Sanmiguel, wie willst Du denn aus dem Ausland ohne Einreise (Art. 11 GG) zu den Führerscheinstellen kommen?
Wahrscheinlich ist es mit Al Qaida in diesem Fall am einfachsten.
Sanmiguel, wie willst Du denn aus dem Ausland ohne Einreise (Art. 11 GG) zu den Führerscheinstellen kommen?
Ich hab' Telefon und Briefmarken und e-mail...
Jetzt hat mich aber doch der Ehrgeiz der präzisen Recherche gepackt und ich hab' ein bißl gegooglet. Ergebnis:
§ 13 IntKfzVO iVm. § 73 Abs. 3 FeV: Keine "untere Fahrerlaubnisbehörde" (das sind die Führerscheinstellen) darf die Bearbeitung wegen Nicht-Zuständigkeit ablehnen.
Das ganze hab' ich gefunden in Wo bekomme ich meinen internationalen Führerschein verlängert ? - Verkehrstalk-Foren
@ benji: da liegt ja der Hase im Pfeffer: einen int. Führerschein bekommst Du nur als Inhaber des EU-Scheckkarten-Dokuments, da eine nur darauf enthaltene Nummer in den Int. Führerschein eingetragen wird. Übrigens: wenn Du nur den grauen Führerschein hast, hat der mittlerweile keine Rechtswirkung mehr außerhalb Deutschlands, d.h., Du fährst mit einem Dokument, das keines mehr ist!! Ehrlich! Ist nur den allermeisten Polizisten nicht bekannt.
Um Mißverständnisse auszuschließen: Du hast natürlich immer noch die Fahrerlaubnis der damals von Dir erworbenen Führerscheinklassen, aber keinen außerhalb Deutschlands gültigen Nachweis dafür. Ich würd' den grauen Lappen umtauschen...
Ach ja, ich möchte zwei Fachbegriffe klarstellen, deren unpräzise Verwendung meist für diese Verwirrungen sorgt:
Fahrerlaubnis ist das durch Verwaltungsakt erteilte Recht, Fahrzeuge einer bestimmten Klasse zu führen. Führerschein ist das Dokument, das besagt, daß Du eine Fahrerlaubnis hast...
Das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen entsteht also nicht durch den Führerschein, der ist nur ein Stück Papier oder Plastik. Du musst ja auch nicht wieder in die Fahrschule und die Fahrerlaubnis neu erwerben, nur weil Du Deinen Führerschein z.B. verloren hast.
hallo, ihr lieben!
scheint ja wirklich ein komplexes thema zu sein...
also wir haben beide diesen scheckkarten-eu-führerschein. soweit so gut. da mein mann das procedere der registrierung hier hinter sich hat (schicken die doch tatsächlich das original nach madrid!!) und es glücklicherweise auch geklappt hat, will ich aber das glück auch nicht überstrapazieren.
daher wäre es wohl in unserem fall am besten, wenn ich allein via brd zu einem intl. führerschein zu kommen versuche und dann in venezuela auch nur mich als fahrerin angebe. somit haben wir die spanischen behörden erstmal aussen vor.
so danke ich euch für eure schnellen beiträge!
susan