
01.07.2009, 15:32
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Was ändert sich in Deutschland zum 1. Juli 2009
Der erste Juli ist ein Stichtag für einige Änderungen, die Menschen in Deutschland oder mit Deutschlandbezug (Residente oder Langzeiturlauber) wissen sollten. Sozialwesen- Rente: Renten werden ab Juli (erstmalige Auswirkung mit der Zahlung Ende Juli) in den alten Bundesländern um 2,41% in den neuen Bundesländern um 3,38% erhöht. Gleichzeitig sinkt der Krankenkassenbeitrag womit die Nettoerhöhung von bis zu 3,7% betragen kann. Dieses Wahlgeschenk darf nur als Vorschuss verstanden werden, denn es wird bis 2013 wieder durch verminderte Rentensteigerungen kompensiert.
- Hartz IV: ALG-II- und Sozialhilfeempfänger, Bezieher der Grundsicherung und Erwerbsgeminderte erhalten mehr. Der Regelsatz steigt um 8€ von 351 auf 359 Euro. Kinder erhalten neu 70% des Regelsatzes von Erwachsenen, also 251 Euro. Letzteres ist vorerst bis 2011 begrenzt.
- Kurzarbeitergeld: Das seit 5 Juni wegen der Wirtschaftskriese von 18 auf 24 Monate verlängerte Kurzarbeitergeld beinhaltet ab dem 7. Leistungsmonat auch die kompletten Solzialversicherungsbeiträge, die an den Arbeitgeber erstattet werden. Dies gilt bis Ende 2010. Allerdings hat der Arbeitnehmer nichts davon.
- Krankenversicherung: Der Einheitsbeitragssatz sinkt von 15,5% auf 14,9% des beitragspflichtigen Einkommens. Bei einigen der Krankenkassen muss mit der Nachforderung von Zusatzbeiträgen von den Versicherten gerechnet werden. Der Versicherte sollte in diesem Fall von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
- Hausarztmodell: Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ab heute ein Hausarztmodell anbieten. Der Versicherte verpflichtet sich gegen seitens der Kasse gewährte Vorteile (Prämienrückerstattung, Erlass der Praxisgebühr), im Krankheitsfall immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen.
Finanzwesen- Einlagensicherung: Der gesetzliche Einlagenschutz privater Anleger liegt ab sofort bei 50.000 Euro. Anfang 2011 wird der Schutzbetrag auf 100.000 Euro erhöht. Der Schutzbetrag muss ab sofort spätestens nach 30 Tagen ausbezahlt sein. Es gibt keine Selbstbeteiligung mehr innerhalb der Schutzgrenzen. Der Einlagensicherungsfond sichert Guthaben folgender Art: Girokonten, Banksparpläne, Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten, Bausparverträge.
- Schuldenbremse: Die neu im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verpflichtet Bund und Länder, Haushalte ohne Neuverschuldung aufzustellen. Dies ist erfüllt, wenn der Bund ab 2016 seine Neuverschuldung auf 0,35% des BIP (Brutto-Inlands-Produkt) begrenzt, während die Länder ab 2020 gar keine Schulden mehr machen dürfen. Ausnahme sind nur möglich in Rezessionszeiten und im Fall von Naturkatastrophen.
Verkehrswesen- Kraftfahrzeugsteuer: Neufahrzeuge werden nach (theoretischem) CO2-Ausstoß besteuert. Bis zum Jahr 2011 bleiben Fahrzeuge mit 120g CO2-Ausstoß pro Kilometer oder weniger steuerfrei. In den Jahren 2012 und 2013 veringerte sich der Grenzwert für die Steuerbefreiung auf 110g CO2/km. Ab dem Jahr 2014 gilt ein Grenzwert für die Steuerbefreiung von 95 g CO2/km. Jedes Gramm über den jeweiligen Grenzwerten wird mit 2 Euro/Jahr besteuert.
Dienstleistungen- Telefonverträge: Der Preselection (automatische Auswahl eines Telefonanbieters) müssen Kunden ab sofort schriftlich zustimmen, um "untergeschobene" Telefonverträg künftig zu vermeiden.
- Hotlines: Die Kosten müssen ab sofort auch für Mobilfunkverbindungen angegeben werden und dürfen 0,28 Euro/Minute oder 0,40 Euro/Anruf nicht überschreiten.
- Mobilfunk-Notrufe: Sie können nur noch mit eingelegter und freigeschalteter SIM-Karte aber weiterhin kostenlos erfolgen. Dies wurde zur Vermeidung von Juxanrufen notwendig.
- Mobilfunk-Auslandstarife:
- SMS innerhalb der EU dürfen maximal 0,11 Euro netto (0,13€ inkl. MWSt) kosten.
- Anrufe im EU-Ausland dürfen ab 1. Juli 2009 maximal 0,43 Euro/Minute (0,51 Euro/Minute inkl. MWSt) kosten.
- Roaming-Kosten (Anruf-Entgegennahme) im EU-Ausland sind auf 0,19 Euro/Minute (brutto 0,23 Euro/Minute) begrenzt
- Abrechnungsgenauigkeit bei ausgehenden Anrufen muss nach den ersten 30 Sekunden sekundengenau abgerechnet werden, bei eingehende Anrufen (Roaming) muss ab der 1. Sekunde im Sekundentakt abgerechnet werden. Umwelt- Energieausweis: Der bisher nur für Wohngebäude verbindliche Energieausweis ist nun auch für Bürogebäude oder Behörden erforderlich
- Bafög: Für die berufliche Aufstiegs-Fortbildung von Handwerkern sind höhere Leistungen vorgesehen (Meister-Bafög). Von jetzt an können auch Altenpflegekräfte und Erzieher gefördert werden.
Ernährung- Nahrungsergänzungsmittel: Nahrungsergänzungsmittel, die mit Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten müssen gemäß einer ab heute geltenden EU-Verordnung vom Markt genommen werden.
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