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| Die alleinerziehende Mutter von vier Kindern hatte 24 MP3-Titel auf ihren Rechner heruntergeladen und in einen dem Tauschprogramm Kazaa zugeordneten Dateiordner gespeichert. Das war ihr Pech, denn damit wurden sie im Tauschnetzwerk verfügbar gemacht. Das Bundesgericht in Chicago verurteilte die Frau in der Verfahrenswiederholung nun zu 1.920.000 US$ Strafe, 80.000 $ für jeden Titel. Die verurteilte Frau blieb gelassen, denn ihre begrenzten Mittel machten es unmöglich, diese Strafe zu bezahlen, daher mache sie sich keine Sorgen. [Quelle] |
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| Verurteilungen zu derartigen Haftstrafen, ist angebracht. Es wird gewährleistet, daß keine Amnestie, auch mehrere Amnestien, in der Lage ist / sind einen so lange Verurteilten zu befreien. ___________
Das mit solchen Urteilen (Bsp. Mp3) die Rechtsprechung in Frage gestellt wird, dem stimme ich zu. Zumal der Bestrafungssinn vollkommen in den Hintergrund rückt. |
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| fuer solche kapitalverbrechen sollten keine kleinlichen geldstrafen, sondern mindestens lebenslaengliche haft- oder gar die todesstrafe verhaengt werden. Meist sind es sogar kids mit hochkrimineller energie, die ohne wissen ihrer eltern musik illegal aus dem internet runterladen. Ruebe runter sag ich da nur, ob solchem subversiven schaden an der wirtschaft. kaum auszudenken, die platinpraemierten urheber abseits ihrer palaeste in der einen oder anderen fussgaengerzone bettelnd sitzen zu sehn. |
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