Fotorechte
Auch ein Schnappschuss ist rechtlich geschützt
Fotohandies, Webblogs und das einfache Ausdrucken digitaler Bilder haben der Fotografie im letzten Jahrzehnt einen enormen Boom beschert. Allerdings ist bei weitem nicht jedes Bild, das der private Hobby-Fotograf der Öffentlichkeit zugänglich macht, legal im Internet unterwegs oder auf einem Flyer abgedruckt.
Frage: "An was muss man denken, wenn man seine geschossenen Fotos veröffentlichen möchte?"
Antwort D.A.S. Rechtsexperten: "Auch Fotos sind geschütztes, geistiges Eigentum und es gilt verschiedene abgestufte Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte zu beachten."
Frage: "Wer ist denn der Inhaber der Urheberrechte am Fotomotiv?"
Antwort D.A.S. Rechtsexperten: "In der Regel ist dies der Fotograf, also die Person, die auf den Auslöser gedrückt hat. Er ist Autor des gemachten Bildes und somit Inhaber aller Rechte, die mit der Nutzung und Verbreitung des Fotos zu tun haben."
habe das mal so rein kopiert, weil ich den link verloeren habe.