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  #21 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 09:41
Benutzerbild von taiji
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Registriert seit: 03.09.2006
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Beiträge: 352
taiji befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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antonia, ich fürchte auch, dass es nicht so einfach wird mit deinen wauwis
ein haus zur miete zu finden. denn nur eine wohnung ohne garten ist ja mit
den hunden wohl nicht möglich.
wir haben seinerzeit ein halbes jahr ein miethaus gesucht. aber immer wenn wir dann unseren
hund erwähnt haben, hieß es : "keine hunde, zumindest nicht so einen großen."
und hast gleich zwei.

deshalb haben wir uns dann zu einem kauf entschlossen.

und selbst wenn du ein miethaus findest (als mindestmiete rechne mal mit € 600,-- aufwärts),
einen mietvertrag für länger als ein jahr wirst du kaum bekommen.

und was machst du dann, wenn der vertrag nicht verlängert wird, wegen verkauf
oder stress mit den nachbarn wegen der hunde oder, oder, oder?

es ist zwar nichts unmöglich aber halt wegen der mietgesetzgebung in spanien
unter umständen eine heikle angelegenheit.
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  #22 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 13:23
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Beiträge: 39
Antonia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Canaria111,

ich nehme mir die Zeit, bis ich das Entsprechende gefunden habe. Natürlich ist mir klar, dass es nicht einfach ist und es Menschen gibt, die gegen fast alles sind.
Ich lebe mit meinen Hunden, weil es für mich eine Lebensbereicherung ist und möchte auch nur dort wohnen, wo so etwas akzeptiert werden kann.
Ich/wir lieben die Ruhe und wollen nicht von irgend welchen Dünnbrettbohrern
gestört werden, die ihrem kläglichen Leben nichts positives abringen können.

Da ich Rheumatikerin bin, suche ich die Wärme und die halbwegs saubere Luft,
abseits der Touristen.Es sollte nur nicht zu heiß sein.
Und möglicherweise lande ich ja auch an einem anderen Ort......

LG Antonia
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  #23 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 13:30
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Ort: Kabul-Guarazoca-Ifonche**Und die Frisur hält immer noch!
Beiträge: 476
Hijo de Puta befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Ich lebe mit meinen Hunden, weil es für mich eine Lebensbereicherung ist und möchte auch nur dort wohnen, wo so etwas akzeptiert werden kann.
Ich/wir lieben die Ruhe und wollen nicht von irgend welchen Dünnbrettbohrern
gestört werden, die ihrem kläglichen Leben nichts positives abringen können.
Liebe Antonia,

leider ist der "Domestizierungsgrad" auf Teneriffa schon recht hoch.
Aber es gibt noch andere Inseln in der Provinz.
Auf La Palma und El Hierro steht man Menschen mit großen Hunden recht aufgeschlossen gegenüber.
Mach mal einen Aufruf im La Palma Forum oder im Gomeracafe
und bestelle Grüße von M.

Ich bin mir aber sicher, dass man auch auf Tenerife etwas finden kann, gerade, wenn man bereit ist, in ländlicher Umgebung zu wohnen.

Schönen Schiller


M.

Geändert von Hijo de Puta (19.08.2008 um 13:33 Uhr).
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  #24 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 13:50
Benutzerbild von Dante.Alighieri
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Beiträge: 489
Dante.Alighieri befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
Da ich Rheumatikerin bin, suche ich die Wärme und die halbwegs saubere Luft, abseits der Touristen.Es sollte nur nicht zu heiß sein. Und möglicherweise lande ich ja auch an einem anderen Ort......
Hola Antonia, hola Canaria111,

mir schießt da gerade so ein Gedanke durch den Kopf. Wohnst Du nicht im Süden und außerhalb des Trubels und bist Tierfreundin, Canaria111?

....

Aufhören Dante! Du bist Literat und kein Kuppler!

Ernsthaft, Antonia, ich versuche mich umzuhören, kann aber Nichts versprechen. Ergebnis, fall vorhanden, per PM.
___________
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  #25 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 15:09
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Registriert seit: 14.08.2008
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Antonia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hola Dante,

das ist sehr lieb von Dir. Danke!
Wenn es so sein soll, werden wir ein armes Plätzchen für uns finden. Da kann ich dann in aller Ruhe meinen grünen Daumen einsetzen, meine Blumen gießen, meine 3-7 Tomaten ernten und Musik aus der Wutztockzeit hören.
In der Küche etwas leckeres schnitzen. Dann und wann ein Schluck Vino und dabei die Wände streichen,lesen, mit den Wölfen spazieren gehen und mich nicht nerven lassen.

LG Antonia
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  #26 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 19:41
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Beiträge: 39
Antonia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wutztock????
Schön blöd!
Antonia, ein bischen gaga?
1968/69 Woodstock.......
und etwas später rockten ganz schlaue zu den Titel "Vietnam" .
Groschen gefallen?

LG Antonia
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  #27 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 10:45
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Registriert seit: 10.08.2006
Beiträge: 535
canaria111 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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*lach* Dante, stimmt ich wohne im Süden, bin Tierfreund und habe sogar ein Haus in ruhiger Lage zu vermieten *weglach* Aber wie ich schon gesagt habe, auch ich möchte nicht an jemanden mit Tieren vermieten. Das liegt einfach daran, ich habe schon 4 grosse Hunde auch der Finca rumlaufen und es war stressig genug, die dazu zu bekommen, nicht mein Geflügel zu jagen. Und dann soll ich mir das vom neuen antun ? Und dann die Zusammenführung von einmal 4 und einmal 2 grossen Hunden *seufz* auf dem Gelände von meinen 4ren *kopfschüttel* ne, das muss ich mir nicht antun ;-)

@Antonia es kommt halt drauf an, was Du zu zahlen bereit bist. Bei einen Haus mit Garten hast Du auch eher die Chance, das Hunde kein Problem sind.
Es ist halt so, das der Canario das Tier auch als Tier ansieht und dementsprechend hat ein Hund nichts in der Wohnung zu suchen. Auf jeden Fall kein grosser. Der hat draussen zu sein, auf einen passenden Gelände. Und das ist ja auch garnichtmal so falsch.
Aber an Deiner Stelle würd ich in Richtung Westen suchen. Wenn es auch nicht so warm sein darf, wird der Westen das beste sein. Sollte Dich der Süden interessieren, kann ich mich ja hier mal umhören.
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  #28 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 09:23
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Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 39
Antonia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Guten Morgen!
Danke für die angebotene Hilfe!

Wo sind die "klugen Köpfe"??????

Wie ist es, wenn ich einen "spanischen" Mietvertrag unterschreibe?
Wie sind die Gesetze, worauf muß ich achten?
Wie ist es, wenn ich keinen Mietvertrag mit dem Vermieter habe?

LG Antonia
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  #29 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 10:01
Benutzerbild von Föhnicks
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Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 26
Föhnicks befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Guten Morgen, Wohnen für LAU...

Pardon mit LAU



LAU - das Mietgesetz
Ein Überblick über das spanische Mietrecht.

LAU steht für Ley de Arrendamientos Urbanos - das spanische Mietgesetz. In seiner Neufassung schützt es vor allem den Mieter. Betroffen sind mit wenigen Ausnahmen alle Wohnobjekte, die nicht nur in der Ferienzeit vorübergehend, sondern zum Wohnen längerfristig vermietet werden. Allein die Zweckangabe als "Ferienwohnraum" oder "Kurzzeitferienmiete" im Mietvertrag muss jedoch nicht unbedingt ausreichen, um dem LAU und den folgenden Bestimmungen auszuweichen.

Über die Dauer der Vermietung können sich die Parteien frei einigen. Liegt sie jedoch unter fünf Jahren, verlängert sich der Mietvertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch jeweils jährlich bis hin zu insgesamt fünf Jahren. In dieser Zeit kann nur der Mieter kündigen. Erst zum Ablauf der ersten fünf Jahre kann es auch der Vermieter erstmals. Geschieht auch dies nicht, verlängert sich das Mietverhältnis wieder automatisch.
Nur wenn der Vermieter bei Vertragsabschluß ankündigt, selbst nach einer bestimmten Zeit in das Mietobjekt einziehen zu wollen, endet der Vertrag mit diesem Zeitpunkt. Der Vermieter hat dies dann auch tatsächlich einzuhalten, sonst hätte der Mieter Anspruch auf Schadenersatz. Hat der Vertrag von Anfang an eine Laufzeit von über fünf Jahren, kann nur der Mieter und auch er erst nach Ablauf von fünf Jahren erstmals kündigen. Zur außerordentlichen Kündigung ermächtigen nur Untervermietungen gegen den Willen des Vermieters, wie auch Zweckentfremdung oder belästigende, gesundheitsschädigende, gefahrvolle Handlungen des Mieters. Und natürlich das Schuldigbleiben der Miete. Die Räumung ist aber nur auf einem oft mühsamen Weg über ein Gericht durchzusetzen.

Gerade in den besonders beliebten Küstenregionen und auf den spanischen Inseln werden von den Eigentümern deswegen höchst ungern Langzeit-Mietverträge abgeschlossen. Vielfach wird versucht, das Mietrecht durch Kurzzeit-Kettenverträge zu umgehen, häufig ist die Mietdauer grundsätzlich auf wenige Sommer- oder Überwinterungsmonat beschränkt.

Die Miethöhe kann zwischen den Parteien frei veranschlagt werden. Mieterhöhungen während der ersten fünf Jahre richten sich nach dem Verbraucherpreisindex (IPC). Auch in Spanien sind Kautionshinterlegungen zur Sicherung der Vermieterinteressen üblich. Sie erfolgen meist in Höhe einer Monatsmiete.

Viele Haus- und Apartment-Eigentümer verzichten auch deswegen auf eine Langzeitvermietung ihrer freistehenden Immobilien, weil sie in der Regel in wenigen Monaten Vermietung zum vielfach höheren Wochentarif für Urlauber den selben Erlös wie mit Ganzjahresvermietung erzielen können.

Für den Erhalt des Objekts in ordnungsmäßigem Zustand hat der Vermieter zu sorgen. Ist der Wohnraum unbewohnbar geworden, kann der Vertrag seitens des Mieters bis zur Reparatur ausgesetzt oder gar aufgelöst werden. Eine Berechtigung zur Mietminderung besteht jedoch nicht.

Eigentumswechsel haben keinen Einfluss auf das bestehende Mietverhältnis. Aber der Mieter hat ein Vorkaufsrecht. Er hat deswegen über Verkaufsabsicht und Preis in Kenntnis gesetzt zu werden.

Aus Leben in Spanien com

Allgemeines:

Grundsätzliche Regelung des Mietrechts im spanischen Zivilgesetzbuch Código Civil
(Art. 1542 ff. CC)

Dessen Bestimmungen werden aber durch das Gesetz über Städtische Vermietungen (Ley de Arrendamientos Urbanos, kurz LAU) überlagert (in Kraft getreten am 1.1.1995).

Die LAU unterscheidet Mietverträge zu Wohnzwecken von solchen zu anderen Zwecken (z.B. unternehmerische Nutzung des Objekts, Saisonmietverträge, Touristen-Appartements).

Mietvertrag:

formfrei (kann auch mündlich geschlossen werden)

jede Vertragspartei kann die andere auffordern, den Mietvertrag schriftlich zu formulieren

empfehlenswert ist der schriftliche (notarielle) Vertragsabschluß, da der Vertrag damit ins Grundbuch eintragbar ist.

Dauer des Mietverhältnisses:

grundsätzlich frei vereinbar

Sonderregelungen bei Mietverträgen zu Wohnzwecken (nicht bei Saisonmietverträgen etc.)

bei Vereinbarung einer geringeren Mietdauer als 5 Jahre verlängert sich das Mietverhältnis bei zu insgesamt 5 Jahren automatisch um jeweils 1 Jahr, es sei denn, der Mieter teilt dem Vermieter 30 Tage vor Ablauf des Mietvertrages bzw. dem (automatischen) Verlängerungs- zeitpunkt die Auflösung des Vertrages mit.

nach 5 Jahren Vertragslaufzeit ohne rechtswirksame Auflösung verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 weiteres Jahr, höchstens jedoch bis zu 3 Jahren, es sei denn Mieter oder Vermieter kündigen zu einem der Verlängerungszeitpunkte.

Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren können mit einer Frist von zwei Monaten (nur) durch den Mieter gekündigt werden. - wird keine diesbezügliche Vereinbarung getroffen, gilt die Dauer von 1 Jahr, wobei die geschilderte Verlängerungssystematik zur Anwendung gelangt.

Mietzins:

grundsätzlich frei vereinbar - mangels anderer Parteienvereinbarung erfolgt die Zahlung monatlich in den ersten 7 Tagen

es darf nicht mehr als eine Monatsmiete Mietvorauszahlung verlangt werden - der Mietzins kann in den ersten 5 Jahren dem Verbraucherpreisindex angepasst werden, ab dem 6. Mietjahr können die Parteien andere Anpassungsmethoden vereinbaren

Mietzinserhöhung bei baulichen Verbesserungen ist möglich

Kaution:

zwingend vorgeschrieben

eine Monatsmiete kann nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften die Verpflichtung zur Hinterlegung der Kaution bei bestimmten öffentlichen Stellen treffen

die Rückzahlung der Kaution erfolgt ohne Zinsanspruch

Veräußerung der Wohnung:

der Erwerber tritt bis zum Ablauf der Mindestmietdauer bzw. der Vertragslaufzeit, sofern diese mehr als 5 Jahre beträgt, in das Mietverhältnis ein

Gesetzliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung der Wohnung:

Voraussetzung ist die tatsächliche Bewohnung durch den Mieter

Recht muß binnen 30 Kalendertagen ab der Mitteilung des Veräußerers ausgeübt werden

erfolgt keine oder nur eine unvollständige Mitteilung des Vorkaufsrechts durch den früheren Eigentümer kann ein Wiederkaufsrecht unter Erstattung der gesamten Kaufpreis-, Vertrags- und Abwicklungskosten ausgeübt werden - ein vertraglich vereinbarter Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht ist bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren möglich

Abtretung und Untervermietung:

ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters besteht beim Mietvertrag zu Wohnzwecken ein Abtretungs- und Untervermietungsverbot (Vertragsauflösungsgrund)

der Mietzins darf beim Mietvertrag zu Wohnzwecken den Mietzins der Wohnung nicht übersteigen - beim Mietvertrag zu anderen Zwecken ist die Untervermietung zulässig, allerdings kann der Vermieter den Mietzins bei Teiluntervermietung um 10 % bzw. bei gänzlicher Untervermietung um 20 % anheben.

Eintrittsrecht Dritter und Fortsetzung des Mietverhältnisses:

der Erbe/Vermächtnisnehmer des Mieters, der in den Mieträumen die bisherige unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit des Verstorbenen fortführt, hat das Recht bis zum vertraglichen Ende des Mietverhältnisses in dieses einzutreten (eine Mitteilung hat binnen 2 Monaten ab dem Tod des Mieters zu erfolgen)

Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte der auf- und absteigenden Linie, Geschwister und Schwerbehinderte können bei Versterben des Mieters ebenfalls in das Mietverhältnis ein- treten.

Vertragsauflösung:

Generell kann der Mietvertrag aufgelöst werden, sofern auf der einen Seite die Vertragspflichten erfüllt werden, während die andere Seite ihrerseits der Erfüllung einer vertraglichen Hauptpflicht trotz erfolgter Mahnung nicht nachkommt

Nichtausführung notwendiger Reparaturen durch den Vermieter

schwere Belästigung durch den Vermieter gegenüber Wohnung und Bewohnern.

Gründe der Vertragsauflösung durch den Vermieter:

Nichtzahlung des Mietzinses, nicht genehmigte Untervermietung oder Abtretung

vorsätzliche Beschädigung des Mietobjektes

Belästigung oder andere Gefährdungen im Mietobjekt

Aufgabe des hauptsächlichen Wohnzweckes.

Kündigung des Mietvertrages:

bei Verträgen mit einer Laufzeit von über fünf Jahren hat der Mieter das Recht den laufenden Vertrag unter Wahrung einer zweimonatigen Frist zu kündigen

die Parteien können für diesen Fall die vertragliche Abrede treffen, nach welcher der Mieter den Vermieter mit einem Betrag in Höhe einer Monatsmiete pro noch ausstehendem Jahr der Vertragsdauer zu entschädigen hat.

Aus Finanztip de

Wenn Du also einmal einen Mietvertrag hast, ist es für den Vermieter verdammt schwer, Dich wieder loszuwerden, wenn Deine Hunde nicht gerade die Bude in Stücke fetzen.

Deshalb bekommt man oft nur Zeitverträge oder einen Vertrag für eine "Saison" (6 Monate) die dann immer wieder neu abgeschlossen werden müssen.

Vom Föhnicks

Geändert von Föhnicks (21.08.2008 um 10:08 Uhr).
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  #30 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 10:39
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Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Kabul-Guarazoca-Ifonche**Und die Frisur hält immer noch!
Beiträge: 476
Hijo de Puta befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ei Föhnicks,

das ist ja wie bei Phoenix.

Ich habe das gleich mal bewertet. GUT

Bitte so weitermachen.

Bitte bleiben Sie gesund, das geht aber nich für LAU.


Herzlichst

M.

Geändert von Hijo de Puta (21.08.2008 um 10:41 Uhr).
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