Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an.
(Albert Schweitzer)
Man kann nur darauf dringen, dass diese Fahrten strenger kontrolliert und nötigenfalls verboten werden.
Die Tiere werden dabei regelmäßig gestört.
Die Besucherzahlen werden ständig gesteigert.
Eine Reglementierung ist dringend erforderlich.
Allein auf den Kanaren buchen schätzungsweise über eine Million Urlauber eine Spritztour zu den Walen.
Leider werden Menschen, die auf die Problematik hinweisen, z.B. in einem sog. Forum über Teneriffa regelrecht gejagt.
Auch die Tierquälerei von Orcas im Loro Parque findet Besucher.
Ich hoffe, man darf hier darauf hinweisen, ohne mit Repressalien der Leitung rechnen zu müssen.
Zitat:
Quelle: Die Zeit
Ungefähr 20 verschiedene Delfin- und Walarten tummeln sich vor den Küsten der Kanaren, meist sind es große Tümmler und Grindwale, gelegentlich bis zu 15 lange Pottwale und manchmal sogar Finnwale. Die Schattenseite des zunehmenden Bootsverkehrs, zu dem auch die Schnellfähren zwischen Teneriffa und Gomera beitragen, dokumentieren die hier arbeitenden Walforscher: Fotos ausgefranster Rückenflossen an Grindwalen dienen mittlerweile als Erkennungszeichen der einzelnen Tiere. Ob die Blessuren von Haien oder von den Fährschiffen kommen, ist bisher nicht genau bewiesen. Dokumentiert sind allerdings vier tödliche Kollisionen von Walen mit den neuen Expressfähren.
Und zunehmend werden auch die unzähligen touristenbeladenen Boote, die zum Whale-watching hinausschippern, zum Problem. Tagsüber umringt nicht selten ein Dutzend Ausflugsschiffe die Meeressäuger in Küstennähe. Allein auf den Kanaren hat im vergangenen Jahr schätzungsweise eine Million Urlauber eine Spritztour zu den Walen gebucht. |
Zitat:
Quelle Meer .e.V.
Auswirkungen des Whale Watching auf Wale und Delfine
In welcher Form beeinflusst der Waltourismus die Tiere überhaupt bzw. wie kann er sie negativ beeinträchtigen? Hier ist zwischen kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen zu unterscheiden. (Die folgenden Ausführungen betreffen die Walbeobachtung mit Booten).
Kurzfristige Effekte
Unter den kurzfristigen Auswirkungen (engl.: short-term effects) versteht man alle jene Effekte, die unmittelbar auftreten und somit prinzipiell beobachtbar sind.
Veränderungen des Verhaltens der Tiere, z.B. Änderung der Schwimmgeschwindigkeit oder –richtung, verlängerte Tauchzeiten, usw.
Tiere einer Gruppe können durch Boote voneinander getrennt werden (v.a. Mütter von ihren Jungtieren)
Jedes Boot mit Motor ist auch ein akustischer Störfaktor, der unter Wasser ausgesendete Schall kann schnell zu einer Beeinträchtigung der Kommunikation der Tiere untereinander führen Gefahr von Kollisionen zwischen Schiffen und Walen & Gefahr von Verletzungen durch Schiffschrauben
Eventuelle Übertragung von Krankheiten vom Menschen auf die Tiere besonders beim Schwimmen mit Delfinen
Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt ist die Entstehung eines falschen Images. Viele Anbieter locken ihre Kun-den mit großartigen Versprechungen und sensationslustigen Darstellungen. Vielfach bringen die Touristen Vor-stellungen mit, die aus falscher Aufklärung bzw. dem Besuch von Delfinarien stammen und mit dem natürlichen Verhalten der Tiere nicht viel gemein haben.
Jegliche überzogene Darstellung der Tiere im Vorfeld einer Tour führt zu bestimmten Erwartungen bei den Touristen. Diese Erwartungen erzeugen Druck auf den jeweiligen Anbieter, diese Erwartungen auch zu erfüllen. Das wiederum führt häufig zu einem rücksichtslosen Verhalten gegenüber den Tieren (z.B. Nichteinhaltung von Mindestabständen).
Langfristige Effekte
Langfristige Auswirkungen (engl.: long-term effects) zeigen sich erst über längere Zeiträume – manchmal erst nach Jahren oder Jahrzehnten. Sie sind wissenschaftlich sehr schwer zu erfassen, daher sind solche Effekte am besten durch vorbeugende Maßnahmen zu vermeiden.
Andauernde Bedrängung und / oder Lärm führt zu Stress
Stress führt zu erhöhter Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Verringerung der Reproduktionsrate Rückgang von Populationen Verschiebung ihres Verhaltensspektrums (z.B. durch eingeschränkte Möglichkeit zu Nahrungssuche oder Ruhephasen) Populationen verlagern ihren Lebensraum oder wandern ab
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Zitat:
Die gelbe WW-Flagge
Im Jahre 1996 erließ die kanarische Regierung ein Gesetz, das die Walbeobachtungsaktivitäten regulieren sollte. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2002 überarbeitet. Seitdem müssen kommerzielle anbieter lizenziert sein. Dass ein kanarischer Anbieter eine Lizenz besitzt, erkennt man an der kleinen gelben Flagge mit dem Aufdruck "Barco Azul" (siehe nebenstehende Abbildung), die deutlich sichtbar an seinem Boot gehisst sein muss und zusätzlich die aktuelle Jahreszahl widergibt.
Im Folgenden lesen Sie die Regulationen für Bootsführer in der deutschen Übersetzung.
Die Beobachtungszonen für Meeressäuger sind in drei Bereiche geteilt:
1. Die Verbotszone – 0 bis 60 Meter von den Tieren
2. Die eingeschränkte Beobachtungszone – 60 bis 300 Meter von den Tieren
3. Die Annäherungszone – 300 bis 500 Meter von den Tieren.
Grundsätzliche Bestimmungen:
1. Bei Einfahrt in die gesamte Zone müssen Echolote und alle Schallquellen an Bord abgeschaltet werden. Es dürfen keinerlei Töne unter Wasser erzeugt werden.
2. Es dürfen keine Manöver gefahren werden, die das Boot näher als 60 Meter an die Tiere heran führen. Innerhalb der „Verbotszone“ muß der Motor ausgeschaltet bzw. in den Leerlauf geschaltet werden. Die Schraube darf nicht drehen!
3. Jeder physische Kontakt mit den Tieren ist verboten. Die Tiere dürfen nicht gefüttert und keinerlei Gegenstände dürfen ins Wasser geworfen werden.
4. Die absolute Bewegungsfreiheit der Tiere muß in alle Richtungen gewährleistet bleiben.
5. Die Zugrichtung der Tiere darf nicht gekreuzt, es dürfen auch keine Kreise gefahren werden.
6. Gruppen von Tieren dürfen nicht voneinander getrennt werden – ganz besonders darf das Boot nie zwischen Muttertiere und Jungtiere fahren.
7. Wenn die Tiere Anzeichen von Belästigung zeigen – z.B. ständig Richtung und Geschwindigkeit ändern, plötzliche Sprünge machen, unter Wasser Blasen ausatmen etc. – muß sich das Boot von den Tieren entfernen.
8. Bei Toten oder verletzten Tieren ist sofort die Behörde zu verständigen, der Fundort muß per Boje markiert werden, die genaue Position ist durchzugeben.
9. Innerhalb der gesamten Beobachtungszone dürfen sich nie mehr als drei Boote gleichzeitig aufhalten.
10. Bei schlechtem Wetter (ab Windstärke 4) dürfen keine Fahrten angeboten oder unternommen werden.
Bestimmungen innerhalb eines Kreises von 500 Metern:
1. Keinen Zick-Zack-Kurs steuern. Kurs und Geschwindigkeit müssen beibehalten oder dürfen nur vorsichtig geändert werden.
2. Die Geschwindigkeit darf 4 Knoten nicht überschreiten und sollte nie schneller sein als das langsamste Tier einer Gruppe. Auch nach Beendigung der Beobachtung sollte die Beobachtungszone langsam, mit gleichbleibender Geschwindigkeit verlassen werden. Erst außerhalb der Zone darf die Geschwindigkeit dann langsam gesteigert werden.
3. Die Annäherung an die Tiere sollte immer vorsichtig erfolgen – in einem Winkel von 30 Grad – und nie von vorn oder von hinten. Während der Beobachtung ist ein Parallelkurs zu fahren – ohne Richtungsänderung und ohne in die Verbotszone (0 – 30 Meter) einzudringen.
4. Wenn Tiere von sich aus näher als 60 Meter an das Boot herankommen, muß der Motor aus oder in den Leerlauf geschaltet werden. Im Falle von Delfinen dürfen Kurs und Geschwindigkeit beibehalten werden.
5. Der Motor darf nicht wieder in Gang gesetzt werden, solange sich die Tiere näher als 60 Meter vom Boot befinden.
6. Nach Anlassen des Motors muß mindestens eine Minute gewartet werden, bevor der Gang eingelegt wird. Dann langsam fahren.
7. Keine Annäherung an Mütter mit Jungtieren.
8. Niemals Rückwärts fahren – es sei denn, um ein Kollision zu verhindern.
9. Wenn sich mehrere Boote den Tieren nähern, müssen alle Manöver über Radio abgestimmt werden. Dabei gilt die Präferenz:
a. Forschungsboote
b. Autorisierte Boote
c. Sonstige Boote
Bestimmungen innerhalb der Annäherungszone (300 – 500 Meter):
Es dürfen nie mehr als zwei Boote gleichzeitig auf eine Einfahrt in die eingeschränkte Beobachtungszone warten. Sie müssen sich per Radio untereinander absprechen.
Bestimmungen innerhalb der eingeschränkten Beobachtungszone (60 – 300 Meter):
1. In dieser Zone dürfen sich maximal zwei Boote gleichzeitig aufhalten – keines länger als höchstens 30 Minuten.
2. Keine Annäherung an Mütter und Jungtiere.
3. Kein Einfahren in die Zone, wenn die Tiere fischen oder Anzeichen von Belästigung zeigen.
4. Kein Einfahren in die Zone allein unter Segeln (gilt nur für Großwale!).
5. Die Zone ist zu verlassen, wenn sich die Tiere alarmiert zeigen (unter Wasser ausatmen, kurzzeitig auf- und abtauchen, unter Wasser die Richtung ändern, vor dem Boot flüchten etc.).
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen können hohen Strafen verhängt werden.
Übersetzung durch den „Club de Mar“ in Vueltas, Valle Gran Rey, La Gomera
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Wale und Delphine vor den Kanaren