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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2008, 11:52
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Registriert seit: 14.09.2006
Beiträge: 72
susanfasnia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Anerkennung von Patientenverfügungen?

Liebe ForianerInnen!
Habe heute zwei Anliegen:
1. wer kennt jemanden, der eine Patientenverfügung sowie Betreuungsvollmacht von deutsch auf spanisch übersetzen kann. Die Adressen von vereidigten Übersetzern habe ich, da es sich aber um mehrere Seiten handelt, suche ich nach etwas Günstigerem, aber korrekt muss es sein (ja,ja Geiz ist geil..). Daten können mir gerne per PM gesandt werden.

2. Eigentlich wichtiger:
wer hat Erfahrungen mit diesen Verfügungen im canarischen Gesundheitswesen? Gibt es hier vergleichbares? Erkennen die Ärzte soche Verfügungen an? ich weiss wohl, dass dies ein grosses und schwieriges Thema ist, aber vielleicht hat doch jemand schon Erfahrungen gemacht?
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2008, 13:46
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 993
Vilaflor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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@susanfasnia

Ich würde zu einer neuen Patientenverfügung nach kanarischem Recht raten.

Für die rechtswirksame Gestaltung einer Patientenverfügung sieht das spanische bzw. kanarische Recht zwingend vor, dass sie vor einer der drei folgenden Personen bzw. Personengruppen erstellt werden muss:
  1. zur Niederschrift eines spanischen Notars ODER
  2. vor einem Beamten des Registers für Patientenverfügungen ODER
  3. vor drei Zeugen, die mit dem Ersteller der Verfügung nicht verwandt oder verschwägert sind und in keinem beruflichen Verhältnis zueinander stehen.
Die kostengünstigste Lösung dürfte eine Erklärung vor einem Beamten des Registers für Patientenverfügungen im kanarischen Gesundheitsministerium (Consejería de Sanidad) sein. Ein Termin kann unter der Rufnummer 012 vereinbart werden. Personen, die der spanischen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, sollten sich von einem vereidigten Übersetzer begleiten lassen.

Patientenverfügung


1. Patientenverfügung (manifestación anticipada de voluntad)

Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Im Normalfall ist der Patient fähig, eine eigenständige Entscheidung zu treffen und diese Zustimmung selbst zu erteilen. Für den Fall, dass diese Entscheidung nicht mehr möglich ist, können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen.
Die Patientenverfügung ist in Europa noch nicht einheitlich geregelt.



a) Erstellen einer Patientenverfügung
aa) Erstellen einer nach kanarischem Recht wirksamen Patientenverfügung
Seit März 2006 ist die Erstellung einer Patientenverfügung, einer so genannten manifestación anticapada de voluntad für die Kanarischen Inseln gesetzlich geregelt. Den spanischen Gesetzestext finden Sie unter
BOC - 2006/043 - Jueves 2 de Marzo de 2006 - 00271


WEITER




Salu2


M.d.A./Gobiernos Liebling

Geändert von Vilaflor (23.03.2008 um 14:17 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2008, 21:22
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Registriert seit: 30.09.2006
Beiträge: 60
queru befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn ich diesem Zeitungsartikel glauben schenken darf, so ist die Erklärung vor einem kanarischen Notar für den Antragsteller seit 1 Jahr kostenlos. Der Notar bekommt sein Geld von der Regionalregierung gezahlt.

Los notarios de las Islas harán gratis el trámite para registrar el testamento vital. Vivir, eldia.es
__________________
www.gran-canaria-insider.info
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2008, 22:42
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Registriert seit: 14.09.2006
Beiträge: 72
susanfasnia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard vollmachten

vielen dank für eure schnellen antworten!
wenn ich das also richtig verstanden habe, kann ich durchaus meine "deutschen" vorlagen (in diesem fall die der ärztekammer nordrhein) benutzen und übersetzen, denn "inhalt ist nicht geregelt" - nur für die gültigkeit der patientenverfügung muss ich einen der drei "legalisierungsformen" einhalten. in diesem fall ist es wohl besser, alle dokumente gleich so verifizieren zu lassen, nicht wahr?
susanfasnia
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  #5 (permalink)  
Alt 24.03.2008, 11:43
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Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 993
Vilaflor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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@susanfasnia

Das ist richtig.
Eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung könnte in ihrer Übersetzung auch Gegenstand einer Manifestación anticipada de voluntadin der Autonomen Region Islas Canarias sein.
Ein konkreter Inhalt der Patientenverfügung ist zwar nicht geregelt, das heisst aber nicht, dass der Verfasser alles formulieren kann, was er will.
Wenn eine inhaltliche Regelung nach spanischem Recht nicht zulässig sein sollte, würde der Notar oder der Beamte des Registers für Patientenverfügungen schon darauf hinweisen.
Der Inhalt muss ja beurkundet werden.Eine fachliche Beratung durch einen Arzt, Rechtsanwalt oder Notar kann in jedem Fall nicht schaden.
Ich halte mich persönlich gerne auch an Ärzte, denn die sind mit der Sache gut vertraut, geht es doch darum, was sie zu beachten haben, wenn sie einen Patienten mit Patientenverfügung behandeln und dabei nicht rechtswidrig handeln wollen.


Salu2

M.d.A.
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