@susanfasnia
Ich würde zu einer neuen Patientenverfügung nach kanarischem Recht raten.
Für die rechtswirksame Gestaltung einer Patientenverfügung sieht das spanische bzw. kanarische Recht
zwingend vor, dass sie vor einer der drei folgenden Personen bzw. Personengruppen erstellt werden
muss:
- zur Niederschrift eines spanischen Notars ODER
- vor einem Beamten des Registers für Patientenverfügungen ODER
- vor drei Zeugen, die mit dem Ersteller der Verfügung nicht verwandt oder verschwägert sind und in keinem beruflichen Verhältnis zueinander stehen.
Die
kostengünstigste Lösung dürfte eine
Erklärung vor einem Beamten des
Registers für Patientenverfügungen im kanarischen Gesundheitsministerium (Consejería de Sanidad) sein. Ein Termin kann unter der Rufnummer 012 vereinbart werden. Personen, die der spanischen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, sollten sich von einem
vereidigten Übersetzer begleiten lassen.
Patientenverfügung
1. Patientenverfügung (manifestación anticipada de voluntad) Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Im Normalfall ist der Patient fähig, eine eigenständige Entscheidung zu treffen und diese Zustimmung selbst zu erteilen. Für den Fall, dass diese Entscheidung nicht mehr möglich ist, können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen.
Die Patientenverfügung ist in Europa noch nicht einheitlich geregelt.
a) Erstellen einer Patientenverfügung aa) Erstellen einer nach kanarischem Recht wirksamen Patientenverfügung Seit März 2006 ist die Erstellung einer Patientenverfügung, einer so genannten
manifestación anticapada de voluntad für die Kanarischen Inseln gesetzlich geregelt. Den spanischen Gesetzestext finden Sie unter
BOC - 2006/043 - Jueves 2 de Marzo de 2006 - 00271 WEITER
Salu2
M.d.A./Gobiernos Liebling