Hallo Ihr Lieben,
trotz intensiver Suche in den Themen habe ich zu meiner Frage kein Hinweis gefunden. Hier ist also meine Frage: Habe in verschiedenen Informationsbroschüren in Deutschland gelesen, dass wenn man als Rentner (Erwerbsunfähigkeitsrente) nach Teneriffa will, dies nur dann kann, wenn man über dem Sozialhilfesatz liegt. Wo erfahren ich wie hoch der Sozialhilfesatz ist? Oder weiss jemannt wie hoch der Satz für Adeje ist? Würde mich freuen von Euch zu hören. Freue mich schon auf Samstag. Dann geht es endlich wieder in den Flieger und auf die schöne Insel.
Gruß an Alle
Leine 123[addsig]
????
Bei Deinen Fragen bleibt einiges unklar, aber vielleicht ist's gar nicht so wichtig, da man sozusagen "vom anderen Ende der Argumentationskette her" eine Antwort geben kann.
1. Natürlich kannst Du immer nach Teneriffa oder sonstwohin innerhalb der EU, als Tourist zumindest oder "Überwinterer".
2. Die Residencia, für die man ein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen musste oder die Tatsache, in Spanien sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein, gibt's seit Ende März nicht mehr.
3. Die neue Registrierungs- und Aufenthaltsmeldeform (bei der Nationalpolizei) enthält meines Wissens keine Verpflichtung zum Nachweis eines bestimmten Mindesteinkommens.
4. Der spanische Staat findet's äußerst "uncool", jemandem Leistungen zuzuwenden, der noch nicht in die SPANISCHEN Sozialfürsorgesysteme eingezahlt hat. Leistungen wie (bislang) in D z.B. in Form von Wohngeld, Sozialhilfe, Beihilfen für dies und jenes, kannst Du als Nichtspanier vergessen. Den realistische Erreichbarkeit von irgendwie subventioniertem Wohnraum ebenfalls.
5. Deutsche Sozialleistungen (nicht Renten!) werden nur bei nachgewiesenem Aufenthalt in Deutschland ausgezahlt, nicht mehr ins Ausland. Man kann vielleicht auf die Nichtkenntnis der Behörden über den eigenen Aufenthalt hoffen, aber das Eis ist dünn und wird immer dünner. Es handelt sich nämlich schlicht und ergreifend um Sozialbetrug und das ist im deutschen Recht eine Straftat. Die Behörden sind da mittlerweile total humorlos, ich kenne jemanden, der wegen allerdings erheblicher und langfristiger Leistungserschleichung auf unterschiedlichsten Ebenen seit etlichen Monaten und wohl noch eine ganze Weile in Berlin "zwangswohnt"...[addsig]
Lieber Sanmuigul,
danke für die schnelle Antwort. Du hast schon recht. Habe mich etwas ungenau ausgedrückt. Wir sind in den Vorbereitungen für einen Umzug nach Teneriffa und wollen auf gar keinen Fall die Sozialleistungen der spanischen Regierung (ist wirklich uncool) in Anspruch nehmen. Ich bekomme eine gute Rente und denke das dieser Betrag für 2 Personen übergangsweise (bis mein Mann eine Arbeit gefunden hat) reichen wird. Deshalb die Frage nach dem Sozialhilfesatz bei Anmeldung.
Um es hier noch einmal ganz klar zum ausdruck zu bringen. Ich finde es genau so uncool wie du in ein anderes Land zu gehen und zu meinen dort alle Sozialleistungen ohne Gegenleistungen in Anspruch nehmen zu wollen.
Dies ist bei uns beiden jedenfalls nicht der Fall. Deshalb unsere vielleicht "nervigen" Fragen.
Noch einma vielen Dank für die Auskunft.
Gruß aus einem mal von der Sonne verwöhnten Deutschland
Leine123[addsig]
Ich kapier zwar immer noch nicht, warum man bei Eurer Ausgangslage sich für den Sozialhilfesatz interessiert, aber zur besseren Verständlichkeit meiner in diesem Thema manchmal ein bißl drastisch-plastischen Schreibe:
- Ich will niemanden persönlich attackieren, jeder muß selbst mit sich ausmachen, welche Entscheidungen für ihn die richtigen sind.
- Vor allem diejenigen, die aus Unkenntnis oder der irrigen Meinung, "das ist ja ein Kavaliersdelikt, jeder macht das doch heute so" den Komfort der öffentlichen Alimentierung in D gönnen, sollten u.a. aus diesem Forum erfahren, daß es sich eben um kein Kavaliersdelikt handelt, das man mit einem Lächeln rückwirkend aus der Welt schaffen kann. Heute in der Zeit der total leeren Kassen und der veränderten politischen Meinungsbildung wird das von den "Gebern" völlig anders gesehen und gehandhabt als früher.
Und ansonsten wünsch' ich schönen Flug und eine angenehme Zeit auf der Insel. Wenn Ihr weiterhin Empfehlungen und ggf. auch konkrete Hilfestellung im Einzelfall braucht, stellt einfach Eure Fragen hier im Forum.
Für die polizeiliche/staatliche Wohnsitzmeldung in Spanien habt Ihr eh' ein bißchen Zeit:
1. spätestens nach 1 Monat Aufenthalt muß man sich "de jure" beim zuständigen Ayuntamiento (das ist das Rathaus) seiner Wohnsitzgemeinde (in Eurem Fall ist das Adeje) als wohnhaft melden. Dazu nötig ist die persönliche Vorsprache jeder Person mit Personaldokument (Perso wird akzeptiert) und Mietvertrag oder Escritura der eigenen Immobilie, so man eine hat. Möglichst früh da sein, 8.15 h ist sehr gut und nach 15 min seid Ihr wieder fertig. Kostet in Adeje glaub' ich ¤ 2.40 pro Nase.
Falls Ihr Euch kein "empadronamiento" holt (was Ihr prinzipiell auch gleich am 1. Tag machen könnt), wird Euch niemand allein deshalb fressen, aber es ist für zahlreiche Rechtsgeschäfte nötig und auch, um Ermäßigungen hier und dort zu erhalten.
2. Die polizeiliche Anmeldung ist seit 28. März neu geregelt, es gibt (und wird's die nächsten Monate sicher auch noch geben), zahlreiche Unsicherheiten an allen Ecken und Enden über Inhalt und Anwendung der neuen Meldeform, die die bisherige Residencia ersetzt. Aber da habt Ihr erst recht keine Eile, muß zwar "de jure" auch innerhalb von 3 Monaten nach Wohnsitzname erfolgen, aber ich würd' da erst mal ein bißl Anwendungsroutine seitens der Behörden reinkommen lassen.