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| @susanfasnia Ich würde zu einer neuen Patientenverfügung nach kanarischem Recht raten. Für die rechtswirksame Gestaltung einer Patientenverfügung sieht das spanische bzw. kanarische Recht zwingend vor, dass sie vor einer der drei folgenden Personen bzw. Personengruppen erstellt werden muss:
Patientenverfügung 1. Patientenverfügung (manifestación anticipada de voluntad) Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Im Normalfall ist der Patient fähig, eine eigenständige Entscheidung zu treffen und diese Zustimmung selbst zu erteilen. Für den Fall, dass diese Entscheidung nicht mehr möglich ist, können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Die Patientenverfügung ist in Europa noch nicht einheitlich geregelt. a) Erstellen einer Patientenverfügung aa) Erstellen einer nach kanarischem Recht wirksamen Patientenverfügung Seit März 2006 ist die Erstellung einer Patientenverfügung, einer so genannten manifestación anticapada de voluntad für die Kanarischen Inseln gesetzlich geregelt. Den spanischen Gesetzestext finden Sie unter BOC - 2006/043 - Jueves 2 de Marzo de 2006 - 00271 WEITER Salu2 M.d.A./Gobiernos Liebling Geändert von Vilaflor (23.03.2008 um 15:17 Uhr). |
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| Wenn ich diesem Zeitungsartikel glauben schenken darf, so ist die Erklärung vor einem kanarischen Notar für den Antragsteller seit 1 Jahr kostenlos. Der Notar bekommt sein Geld von der Regionalregierung gezahlt. ___________
Los notarios de las Islas harán gratis el trámite para registrar el testamento vital. Vivir, eldia.es |
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| vielen dank für eure schnellen antworten! wenn ich das also richtig verstanden habe, kann ich durchaus meine "deutschen" vorlagen (in diesem fall die der ärztekammer nordrhein) benutzen und übersetzen, denn "inhalt ist nicht geregelt" - nur für die gültigkeit der patientenverfügung muss ich einen der drei "legalisierungsformen" einhalten. in diesem fall ist es wohl besser, alle dokumente gleich so verifizieren zu lassen, nicht wahr? susanfasnia |
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| @susanfasnia Das ist richtig. Eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung könnte in ihrer Übersetzung auch Gegenstand einer Manifestación anticipada de voluntadin der Autonomen Region Islas Canarias sein. Ein konkreter Inhalt der Patientenverfügung ist zwar nicht geregelt, das heisst aber nicht, dass der Verfasser alles formulieren kann, was er will. Wenn eine inhaltliche Regelung nach spanischem Recht nicht zulässig sein sollte, würde der Notar oder der Beamte des Registers für Patientenverfügungen schon darauf hinweisen. Der Inhalt muss ja beurkundet werden.Eine fachliche Beratung durch einen Arzt, Rechtsanwalt oder Notar kann in jedem Fall nicht schaden. Ich halte mich persönlich gerne auch an Ärzte, denn die sind mit der Sache gut vertraut, geht es doch darum, was sie zu beachten haben, wenn sie einen Patienten mit Patientenverfügung behandeln und dabei nicht rechtswidrig handeln wollen. Salu2 M.d.A. |
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| anerkennung, patientenverfügungen |
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