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  #21 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 10:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2006
Ort: St. Cruz/Tenerife
Beiträge: 26
tenekain befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Spanische Krankenversicherung

Ich habe eine preiswerte spanische private Krankenversicherung gefunden. Meine Tochter wollte sich zusätzlich privat versichern.
Nun werde ich diese auch für mich noch abschließen, obwohl ich in Deutschland als Rentner versichert bin.

Für alle, die gerade so etwas suchen, hier der Link:

AlianzaDirecta, Correduria de Seguros, S.L.


Karin
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  #22 (permalink)  
Alt 02.07.2009, 14:23
Benutzerbild von sanmiguel
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2006
Beiträge: 3.715
sanmiguel wird schon bald berühmt werden
Standard BVG-URTEIL: Auch Rückkehrer aus dem Ausland haben Anspruch auf den Basis-Tarif

Das ist mir soeben reingeschneit:

Wer vor dem Auslandsaufenthalt zuletzt privat versichert war, bleibt es auch bei Heimkehr

Gute Nachrichten für deutsche Rückkehrer aus dem Ausland: Private Krankenversicherer sind weiterhin verpflichtet, Privatpersonen in den Basistarif aufzunehmen. Auch Risiko-Ausschlüsse oder Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen dürfen die privaten Anbieter nicht vornehmen. Einzige Bedingung: Rückkehrer müssen vor ihrem Auslandsaufenthalt zuletzt privat versichert gewesen sein. Dies hat das Bundesverfassungs-Gericht letzte
Woche entschieden.

PRIVATE VERSICHERER SCHEITERN MIT VERFASSUNGSKLAGE
Hintergrund: Im März 2008 hatten insgesamt 30 private Krankenversicherer - darunter beispielsweise Allianz, DKV und Viktoria – Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform der Bundesregierung beim Gericht eingereicht. Das Bundesverfassungs-Gericht hat diese Beschwerde nun jedoch in allen einzelnen Klagepunkten abgeschmettert.
Im Zentrum der Kritik stand vor allem der Basistarif. Diesen müssen die Versicherer seit dem 1. Januar dieses Jahres all jenen Bundesbürgern anbieten, die hierzulande keinen Krankenversicherungsschutz haben und beispielsweise aufgrund von selbstständiger Berufstätigkeit der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Der Basistarif muss dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und darf auch nur maximal so teuer sein wie der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, also derzeit rund 570 Euro pro Monat.

AUCH GESETZLICHE KASSEN MÜSSEN RÜCKKEHRER AUFNEHMEN
Wer vor seinem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert war, hat in jedem Fall das Recht, sich nach seiner Rückkehr nach Deutschland wieder in der gesetzlichen Krankenkasse abzusichern.
Das heißt: Deutsche, die aus dem Ausland zurückkommen, haben in jedem Fall Zugang zu einer Krankenversicherung. Sogar Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat abgesichert waren, erhalten Schutz. Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit entscheidet dann darüber, welchem Versicherungssystem diese zugeordnet werden können.

Die Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 im Zuge der Gesundheitsreform hat sich insbesondere für deutsche Auswanderer, die aus diversen Gründen wieder nach Deutschland zurückkehren mussten, als echter Segen erwiesen. „Wir haben oft genug erlebt, dass Rückkehrer aufgrund von Erkrankungen oder ihres hohen Alters ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz dastanden, weil weder die gesetzlichen noch die privaten Versicherer diese Personen in ihre Tarife aufnehmen wollten.
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  #23 (permalink)  
Alt 05.08.2009, 19:18
Benutzerbild von ElTomate
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Registriert seit: 28.12.2007
Ort: Raum Arona
Beiträge: 1.944
ElTomate befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
ElTomate eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Weiterversicherung in Deutschland

...bin gerade mal wieder um eine behördliche Lebenserfahrung reicher geworden. Folgende Info betrifft sicher nicht allzu viele von Euch und ist nur interessant für
- Personen, die normalerweise in Deutschland selbständig tätig sind
- sich aktuell für ein Projekt hier aufhalten
- für dieses Projekt per Formular E-101 beantragt haben, weiter in D versichert bleiben zu dürfen
- sich dem Ablauf der Gültigkeit dieser Ausnahmegenehmigung nähern.

Man hatte mir irrtümlich seitens meiner deutschen KRankenkasse erzählt, man könne das ganz einfach verlängern. Das ist aber falsch. Eine Verlängerung ist jedenfalls deutlich umständlicher, als die Erstbeantragung und kann nicht hier vor Ort auf TF vorgenommen werden. Man muß nämlich
- am besten noch mit deutlichem Zeitabstand vor Ablaufdatum der Ausnahmegenehmigung per modelo E-102 (erhältlich bei der zust. Krankenkasse in D oder auch auf der Homepage der seguridad social) die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung (für max. ein weiteres Jahr) beantragen, und zwar per modelo 102 und begleitendem Anschreiben, in welchem man das "mantenimiento de seguridad social de Alemania beantragt.

Wie man mir aus Madrid mitteilte, dauert der Vorgang gerne auch mal länger als 4 Wochen (!). Von was das Wohlwollen und die Genehmigung abhängt, konnte man mir nicht erläutern. Adressat für den Antrag ist jedenfalls

Tesoreria General de la Seguridad Social
Asuntos Internacionales
C/Astros 5 y 7
28007 Madrid.

Neben dem modelo 102 (Teil A ausgefüllt und unterschrieben) ist eine Kopie des (ablaufenden) modelo 101 beilzulegen.

Ich frage mich bei der Gelegenheit mal wieder, was die tausenden von EU-Politikern so treiben, wenn solche Prozesse immer noch so kompliziert sind.....

(alle Angaben zwar mit bestem Gewissen aber ohne Gewähr)

Geändert von ElTomate (05.08.2009 um 19:20 Uhr).
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  #24 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 17:23
Benutzerbild von Vonny
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Registriert seit: 14.01.2010
Ort: Lanzarote - evtl. Umzug nachTeneriffa -sobald das Haus verkauft ist
Beiträge: 57
Vonny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reden

De Eenen ham halt Hirn und de Anderen essen et mittags mit Kartoffelkloß.

...das Eine schließt das Andere nicht aus...
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