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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2007, 18:18
Benutzerbild von sanmiguel
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Registriert seit: 30.05.2006
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sanmiguel wird schon bald berühmt werden
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Mal ein Thementitel frei nach dem bekannten Buchtitel: der Dativ ist dem Genitiv sein Tod

aber die Info ist ernst und wird wichtig werden:
Ich hab's heute zufällig am Ayuntamiento Adeje erfahren, es gibt wohl nicht nur in diesem Ayuntamiento eine neue Verwaltungspraxis: spätestens 3 Monate nach Erteilung eines frischen empadronamientos muß von EU-Bürgern das "Certificado de registro de ciudadano de la Union", erhältlich bei der Policia Nacional, unaufgefordert vorgelegt werden, sonst wirst Du ebenso unaufgefordert ex-empadroniert. Gilt vorläufig nur für die Neu-Empadronierten, aber auch die alten Hasen brauchen ab und an ein "junges" empadronamiento und dann läuft man auf.
[addsig]

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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2007, 18:13
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Benji befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Vielleicht zur Info:
Mit zubringen zur Policia Nacinal, nachdem man dort die Formulare abgeholt hat.
1 Foto
Anmeldung vom Rathaus (Ayuntamiento)
NIE
Reisepass
Einzahlungsbeleg 6.70 ¤
alles in Original und 1 x Kopie
Das Certificado wir sofórt ausgestellt; und man hat dann ein DIN4 Dokument in der Tasche[addsig]
  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2007, 19:14
Benutzerbild von sanmiguel
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sanmiguel wird schon bald berühmt werden
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Noch einige ergänzende Detailinformationen:

1. Das empadronamiento darf nicht älter sein als 3 Monate - wenn man einen etwas genaueren "Gegenüber" bei der policia nacional erwischt.

2. Wenn man sich bei Verkehrskontrollen mit der Residencia oder dem neuen certificado ausweist, ist man bei schärferen Polizisten oder der guardia civil fällig, wenn man seinen Führerschein nicht registriert hat. Da ist's dann wieder nützlich, das entsprechende spanische Dekret mitzuführen, daß diese Registrierungspflicht hinfällig geworden ist - das wisssen nämlich viele Polizisten noch nicht und stellen Dir dann ungerührt ein Ticket aus. Und da muß man sich dann wieder drum kümmern auf der Polizeiwache oder bei trafico, daß das aus der Welt geschafft wird (was regelmäßig auch geschieht ohne jede Gebührenpflicht). Aber man hat halt mehr Streß und einige Stunden Zeit investiert. Falls man sich denkt: das Ticket war eh falsch und so schmeiß' ich's halt weg - denkste! Es wird nach 14 Tagen rechtskräftig und bekommt dann "Autorität aus sich selbst heraus", auch wenn's unbegründet ausgestellt wurde.

Wer Deutschland als superbürokratischen Staat sieht, hat noch nie in Spanien gelebt... [addsig]
  #4 (permalink)  
Alt 13.09.2007, 22:18
Benutzerbild von susanfasnia
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susanfasnia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo sanmiguel!
heisst das also, ich muss/kann nicht bis zum ablauf meiner jetzigen residencia warten, um mich ins register eintragen zu lassen?
oder eben nur, wenn ich für irgendeine andere behörde einen meldenachweis beim rathaus geholt habe? :roll:
ich hatte mal gehört (oder vielleicht auch nur gehofft), es würde dann statt oder zusätzlich zum blatt papier wieder eine art "tarjeta" geben - weisst du da was drüber?
gruss
susanfasnia[addsig]
  #5 (permalink)  
Alt 13.09.2007, 22:59
Benutzerbild von sanmiguel
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sanmiguel wird schon bald berühmt werden
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Nönö. Du hast künftig, nach Ablauf Deiner residencia, 3 DIN-A4 große Dokumente: das empadronamiento, das Certificado de registro de ciudadano de la Union und das Certificado de Viaje, das aber hoffentlich seine Bedeutung verlieren wird, sobald sich in einigen wenigen Jahren auch bis zu den netten Schalterdamen von FredOlsen herumgesprochen hat, das es vollinhaltlich im "Bürger-Certificado" enthalten ist.
Bis heute stellt übrigens das Ayuntamiento in Guía de Isora als einziges mir bekanntes unverdrossen Certificados de Viaje bereits auf Basis des dortigen (!) Empadronamiento aus. Kann sich allerdings täglich ändern, insofern ist der Tipp für alle vielreisenden Nicht-Residencia-Besitzer vielleicht doch zu optimistisch, sich einfach dort mal anzumelden, um das kostensparende Reisezertifikat zu kriegen.

Ach ja, ganz vergessen: wenn Du eine gültige Residencia hast, wirst Du natürlich nicht exkommuniziert, äh, ex-empadroniert natürlich. Das gilt nur, wenn Du weder Residencia noch Certificado hast und ein frisches empadronamiento willst.



editiert von: sanmiguel, 13.09.2007, 22:01 Uhr [addsig]
  #6 (permalink)  
Alt 14.09.2007, 09:21
Benutzerbild von Waltraud
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Waltraud befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Sanmiguel - weisst du zufällig auch, wo man das spanische Dekret herkriegt, daß man den Führerschein nicht mehr umschreiben muss ?Gibts dazu irgendwo einen Link ? Vielen Dank schon mal .
Waltraud
___________
  #7 (permalink)  
Alt 14.09.2007, 10:24
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taiji befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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die umschreibung des führerscheins ist zwar nicht mwehr notwendig, es gilt aber nach wie vor die pflicht zur ärztlichen untersuchung ab einem bestimmten alter.

dazu folgend die info des deutschen generalkonsulats:

"Aktuelles zur Gültigkeit bzw. Umschreibung
von Führerscheinen Deutscher

Die aktuelle Rechtslage bezüglich der Registrierung eines deutschen Führerscheins in Spanien stellt sich nach Auskunft des ADAC wie folgt dar:

Entsprechend Rechtssache C-195/02 hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 9.9.2004 die bisherigen spanischen Regelungen als unvereinbar mit dem in der Richtlinie 91/439/EWG (sog. 2. Führerschein-Richtlinie) verankerten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Fahrerlaubnisse innerhalb der EU erklärt. Der Entscheidung des EuGH liegen folgende Erwägungen zugrunde:

In Bezug auf den nach spanischem Recht vorgesehenen obligatorischen Charakter der Registrierung ist zu berücksichtigen, dass in Art.1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen aufgestellt wird und dass diese Anerkennung ohne jede Formalität erfolgen muss. Sobald - wie bisher in Spanien - die Registrierung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins dadurch obligatorisch wird, dass dem Inhaber dieses Führerscheins eine Sanktion droht, wenn er nach seiner Niederlassung im Aufnahmemitgliedstaat ein Fahrzeug führt, ohne dass er seinen Führerschein hat registrieren lassen, ist diese Registrierung als Formalität im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes anzusehen und verstößt demnach gegen Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439.

Es obliegt dem Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, der seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nimmt, den Nachweis zu erbringen, dass er die Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaats betreffend die ärztliche Kontrolle und die Erneuerung des Führerscheins beachtet hat (!). Es würde daher genügen, die Inhaber der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine von ihren Verpflichtungen nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats zu unterrichten, wenn sie die für ihre Niederlassung in diesem Staat erforderlichen Schritte unternehmen, und die bei Nichtbeachtung der in Rede stehenden Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen anzuwenden. Der Umtausch eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, wenn auf diesem Führerschein kein Platz mehr für die für seine Verwaltung unerlässlichen Angaben vorhanden ist, ist nicht mit der Richtlinie 91/439 vereinbar, denn er ist nicht in der erschöpfenden Aufzählung der zulässigen Fälle des Umtauschs in Artikel 8 dieser Richtlinie aufgeführt.

Das heißt kurz und knapp nichts anderes, als dass die Registrierung Ihres Führerscheins bei ?trafico? in Santa Cruz entfällt. Es ändert sich jedoch absolut nichts an der spanischen Regelung bezüglich der regelmäßigen Gesundheitsüberprüfungen und auch nicht bezüglich der einzuhaltenden, mit steigendem Alter kürzer werdenden Kontroll-Fristen. Die letzte Gesundheits-Untersuchung muss bezüglich Zeitpunkt und durchführender Stelle in Form eines ?Certificado? nachgewiesen werden, das Sie genau so wie Ihren Führerschein beim Fahren ständig mitführen müssen (Kopie genügt).

A propos Kopien: Führerschein und Fahrzeug- bzw. Personaldokumente sind in Spanien auch in Form von Kopien gültig, sofern diese autorisiert sind! Autorisierungen führt jede stempelführende Amtsstelle durch (Ayuntamientos, Notare, Policia Nacional oder Policia Local, auch mein Honorarkonsulat, Ausnahme: Fahrzeugpapiere und Führerschein, diese dürfen nur durch ?Trafico? in Santa Cruz autorisiert werden. Ich halte es für sehr empfehlenswert, nur autorisierte Kopien Ihrer Papiere außer Haus mitzuführen (egal ob im Auto, am Strand, beim Einkaufen), da bei Diebstahl der Originaldokumente erheblicher Zeit- und Kostenaufwand für die Wiederbeschaffung nötig ist."



editiert von: taiji, 14.09.2007, 09:25 Uhr [addsig]
  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2007, 14:53
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canaria111 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von sanmiguel
Bis heute stellt übrigens das Ayuntamiento in Guía de Isora als einziges mir bekanntes unverdrossen Certificados de Viaje bereits auf Basis des dortigen (!) Empadronamiento aus. Kann sich allerdings täglich ändern, insofern ist der Tipp für alle vielreisenden Nicht-Residencia-Besitzer vielleicht doch zu optimistisch, sich einfach dort mal anzumelden, um das kostensparende Reisezertifikat zu kriegen.
Arico auch *freu* schon von jeher :-D
[addsig]
  #9 (permalink)  
Alt 14.09.2007, 18:15
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gummibaerchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ist ja alles spannend! Kann mir denn jemand sagen, wo man die residencia beantragt und welche Dokumente man dazu benötigt, wenn man 15 bzw, 16 Jahre alt ist und hier schon seit über einem halben Jahr wohnt (ohne empadronamiento und NIE)? Und wie lange muss man wohl darauf warten? Vielen Dank schon mal für eine Antwort
Gummibaerchen
  #10 (permalink)  
Alt 14.09.2007, 19:56
Benutzerbild von sanmiguel
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sanmiguel wird schon bald berühmt werden
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Unter 18 Jahren Lebensalter ist man so wie in D auch in Spanien nur beschränkt rechtsfähig. Irgendwelche Beantragungen der genannten Dokumente müssen Deine Eltern für Dich machen (bzw. mit Dir, Deine persönliche Präsentation ist für jedes der genannten Dokumente unumgänglich).
Um in der korrekten Nomenklatur zu bleiben: die "residencia" ist für EU-Bürger passé, für Nicht-EU-Bürger gibt es sie nach wie vor! Du bzw. Deine Eltern müssen das "Certificado de registro de ciudadano de la Union" beantragen, wenn sie sich weiterhin in Spanien aufhalten wollen.

Dazu besteht Rechtspflicht! Gleiches gilt für das empadronamiento, das ist so etwas wie in D die Meldung beim Einwohner-Meldeamt. Die gesetzlich dafür vorgesehenen Fristen habt Ihr anscheinend alle schon erheblich überschritten, das ist aber kein Problem, wenn Ihr's jetzt nachholt. Die N.I.E. braucht Ihr allein schon, um das certificado zu beantragen. Reihenfolge: erst zu Eurem Wohnsitz- Ayuntamiento, dort das empadronamiento nachholen. Kostet fast nix, mitnehmen müssen Deine Eltern Dich, für jeden den perso oder Reisepass und den Mietvertrag bzw. die escritura der Immobilie, die Ihr bewohnt. Danach geht's zur policia nacional, je nach Eurem Wohnsitz in Puerto de la Cruz, Santa Cruz oder Playa de las Américas, dort wird die NIE beantragt. Und mit dieser dann das "certificado". Weil's so schön ist, kann dann Papa gleich noch mal zurück zum Ayuntamiento mit dem certificado und dortselbst das "certificado de viaje" beantragen, mit dem Ihr die schönen Rabatte auf die innerspanischen (!) Schiffe und Flugverbindungen bekommt.

Falls das zu knapp war, bitte ein bißl stöbern hier im Forum, es ist eigentlich alles irgendwie erwähnenswerte schon einmal (mindestens!) ausführlich beschrieben worden. Dieses Portal hat eine Suchfunktion...

A propos: erzähl' mal etwas über Dich. 15/16 Jahre alt und doch schon eine ganze Weile hier - wie sind Deine Erfahrungen und Erkenntnisse über Schule, Freunde gewinnen, Mitgliedschaft in Sport-Vereinen? Was macht man so, wenn man nicht gerade schläft, isst, zur Schule geht? Was gefällt Dir hier besonders und was geht Dir ab?



editiert von: sanmiguel, 14.09.2007, 18:59 Uhr [addsig]
 

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ayuntamiento, führerschein in spanien, n.i.e.


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