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| Wolfsberg/Klagenfurt (07.10.2006) – 15 Jährige Silvia G. wird gegen ihren Willen in Teneriffa (Spanien) bei einer Pflegefamilie festgehalten, obwohl es sich um eine freiwillige volle Erziehungsmaßnahme des Kärtner Jugendwohlfahrtträgers unter Soziallandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) handelt und somit Menschenrechte verletzt werden. Jetzt haben sich das Außenministerium und die Österreichische Botschaft in Madrid eingeschalten. ___________
Jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf Hilfen seitens des Jugendwohlfahrtsträgers und hat dieser für das Kindeswohl einzustehen, erklärt der Diplomsozialarbeiter DSP Stephan Tiefenbacher, Leitender Fachabteilungsvorstand des „Int. Network of Human Rights“. Nicht so bei der 15 jährigen Silvia G. aus Klagenfurt. Das ansonsten aufgeschlossene junge Mädchen hat bereits mehrere Heime und Wohngruppen seit ihrem 6. Lebensjahr durchlebt. Heute steht Silvia G. ohne Schulabschluss und ohne Lehrstelle mehr den je im Abseits. Bereits im Sommer dieses Jahres musste Roland Reichmann, Präsident des „Int. Network of Human Rights“, die Landessozialinspektorin DSA Christine Gaschler-Andreasch (SPÖ) über zahlreiche Missstände in ihrer Abteilung informieren und hat Gaschler-Andreasch rasche Abklärung zugesichert. Gegenüber dem Journalisten Thomas Gurschler gibt es für Gaschler-Andreasch keinerlei Missstände in der Kärntner Jugendwohlfahrt. Silvia G. jedoch lebt seit dem Frühjahr auf der Straße zwischen Babystrich und Drogengosse. Als Silvia G. Ende Juli 2006 voll gepumpt mit Tabletten in der Küche ihres Bruders Andreas K. stand, konnte dieser seinen Augen nicht trauen. Nachdem die Familie bereits seit längerer Zeit Kontakt mit dem gemeinnützigen Verein „Int. Network of Human Rights“ hat, bestand kein Zweifel eines raschen Handels und in Absprache mit dem Diplomsozialarbeiter und Diplomsozialpädagogen des „Int. Network of Human Rights“ Stephan Tiefenbacher, brachte Andreas K. seine Schwester ins LKH Klagenfurt, wo sie am Folgetag entlassen wurde. Seither lebt Silvia G. im Haushalt ihres Bruders, der zwischenzeitlich die Obsorge über seine 15-jährige Schwester beantragt hat, wobei dieser Obsorgeantrag sogar von der obsorgeberechtigten Mutter Petra G. unterstützt wird. Diese hatte bereits im März 2006 eine freiwillige volle Erziehungshilfe nach § 29 KTN-JWG unterschrieben, weshalb Silvia G. nach Teneriffa zu einer Pflegefamilie gebracht werden sollte, um Defizite sowie Suchtmittelproblematik aber auch Persönlichkeitsstörungen hinsichtlich der desolaten Familienverhältnisse zu therapieren. Nicht zuletzt sollte Silvia G. aber ihren Hauptschulabschluss nachholen, um eine Eingliederung in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Tatsächlich unternahm der amtierende Jugendwohlfahrtsträger nichts und so konnte der Verein „Int. Network of Human Rights“ Silvia G. binnen zwei Monaten derart helfen, dass sie keine Drogen mehr nahm und auch keine Straftaten mehr begann, nachdem das Mädchen bereits mehrere Eigentumsdelikte aufweist. Offenkundig sah sich der zuständige Sozialarbeiter Erich D. - P. in seiner Arbeit gestört, weshalb dieser in den letzten zwei Monaten alles unternahm seinen Schützling nach Teneriffa zu bringen. Letztendlich dürfte ihm dies mit dem Angebot gelungen sein, dass Silvia G. Milde erfahren wird, wenn ihre Hauptverhandlung hinsichtlich mehrer Straftaten ansteht und sie zumindest 3 Monate nach Teneriffa geht. Am 21. September 2006 dürfte Silvia G. diese Möglichkeit ergriffen haben. In einer Nacht und Nebelaktion begab sie sich spät abends zu Erich D. - P. in ein Gasthaus nahe des Magistrat Klagenfurt. Dort fand sich aber auch Herr Giovanni d. S. ein, der extra aus Innsbruck angereist war, um das Mädchen in Empfang zu nehmen. Silvia G. musste daraufhin ihre Sachen holen und durfte ihrem Bruder allenfalls einen Abschiedsbrief hinterlassen. Noch in den Nachtstunden hat ein in Deutschland wegen sexueller Übergriffe an minderjährigen Mädchen agierender Jugendbetreuer, die Minderjährige Silvia G. nach Assissi gebracht. Nach einwöchigen Aufenthalt ging es über Florenz und Mailand weiter Barcelona und zuletzt nach Teneriffa zur Pflegefamilie R.. Als Silvia G. endlich wieder telefonieren konnte, rief sie sofort bei ihrem Bruder an und erklärte nicht freiwillig mitgekommen zu sein. Bereits am 3. Oktober 2006 erhielt Andreas K. einen weiteren Anruf indem Silvia G. erklärt, sofort nach Hause zu wollen. Roland Reichmann, Präsident des „Int. Network of Human Rights“ ist entsetzt: “Das Mädchen wollte nie freiwillig nach Teneriffa und konnten wir in der Familie von Andreas K. große Erfolge mit Silvia verzeichnen. Letztlich hat sogar ihre Mutter Petra G. den Obsorgeantrag von Herrn Andreas K. unterstützt und den Widerruf dieser freiwilligen vollen Erziehungsmaßnahme schriftlich an den Magistrat Klagenfurt mitgeteilt“. Seit 5. Oktober 2006 20 Uhr besteht zu Silvia G. keinerlei Kontakt mit den Angehörigen, insbesondere ihrem Bruder Andreas K. . In einem letzten Hilferuf konnte sie noch mitteilen, dass sämtliche Kommunikationsverbindungen gekappt und ihr der Reisepass weggenommen wurden. Jetzt sitzt Silvia G. gegen ihren Willen 5000km von ihrem Bruder in Teneriffa bei einer deutschen Pflegefamilie. Der Verein „Int. Network of Human Rights Rights“ hat zwischenzeitlich das Außenministerium eingeschalten und diese wiederum die österreichische Botschaft in Madrid. Air Berlin hat sich bereit erklärt Silvia G. zu helfen und sollte sie bereits heute Samstag, den 7. Oktober 2006 aus Teneriffa ausgeflogen und nach Wien gebracht werden. Leider fehlt von Silvia G. zur Stunde jedes Lebenszeichen und ist der Flug deshalb auf kommende Woche umgebucht worden. Seitens der Schaunig SPÖ gibt es zu dieser Menschenrechtsverletzung keinen Kommentar. Die zuständige Landessozialinspektoring Christine Gaschler-Andreasch schweigt sich gegenüber dem Leitenden Fachabteilungsvorstand DSP DSA Stephan Tiefenbacher aus und meint nur „Mit Ihnen konferiere ich nicht“. Bitte helfen sie mit, silvia zu finden und sie sicher nach hause zu bringen, der Flug würde am Samstag den 14. 10 um 5 uhr 05 in der früh von Teneriffa Süd Richtung Wien gehen. In dieser Machine sollte Silvia sitzen, um wieder in die gewohnte Umgebung zurückzukehren Für event. Rückmeldungen wären wir verbunden unter den Telefonnummern: www.inhr.net: 0043 664 5176408 oder ihrem Bruder: 0043 664 5708148 sowie 0043 463 592556 der letzte Aufenthalt war: Lg Fca Chigora 1 38689 Chio DAnke für Ihre Mithilfe |
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| Was ich nicht verstehe, da sind also 2 Teenager (habe mir den Link angesehen) eine Lena und eine Silvia, beide mit einen Bruder namens Andreas. Beide haben den identischen Ablauf, nur das einmal die Mutter zstimmte zum Obsorgeantrag und einmal nicht. Ich finde das komisch. Bitte um Erklärung. |
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| Wir haben zuerst Silvia ein Psyeudoneum gegeben, deshalb ist das der gleiche Ablauf. Und das die Mutter dem Obsorgeantrag zugestimmt hat, stimmt. Das ist jedoch passiert, als der Artikel schon geschrieben wurde. Hoffe damit alles ungewisse aus dem Weg geräumt zu haben ___________
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| Ich kenne eine Betreuerin von diesen Jugendlichen und habe ihr geschrieben.Kenne nämlich auch Probleme mit den unschuldigen Engeln. ___________
Email zu ihr: Schreib mal deine Meinung dazu,auch über den Erfindungsgeist dieser kleinenGören und die schwere Arbeit der Betreuer.ich setze das dann in das Forum.wenn du wilst ---------------------------------------- Antwort: .Hallo Charly! Mach ich, und wie gehts Dir sonst?aber gebe auch mal links zu den organisationen die mit betreuern arbeiten ich glaube nicht, daß die sich dazu äußern werden. Du kannst sie unter "Jugendhilfeträger" oder "ISE " finden. Was ist das für ein Forum? Der Schreiberling hat wahrscheinlich keinen blassen Schimmer, wie diese Jugendlichen drauf sind, vor allem die Mädchen! Scheint sich als ein rettenden Engel zu sehen, um das "arme" Kind glücklich zu machen...... Bleibst Du am Ball, um zu sehen, was aus der Geschichte wird? Würd mich interessieren! ---------------------------------- Bin auch sehr gespannt was daraus wird [addsig] |
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| Ich habe sehr viel Erfahrung, denn ich bin selbst Mutter von 4 Kindern. ___________
Und was heist das, ein rettender Engel zu sein? Wenn ein Jugendwohlfahrtsträger ohne bestimmten Grund ein Kind "wegsperrt", den Kontakt zu der Familie verbietet, die totale Entfremdung herbeiführt, etc.. das ist dann wieder einmal zum Wohle des Kindes gedacht? Sehe ich nicht so, und dieses Mädchen, wie hier beschrieben ist keine Göre , sondern eine ganz normale Jugendliche, die etwas besseres im Leben verdient hat. Denn das JA droht der Mutter, droht ihr slebst, was soll sie denn noch erleben ? Nochmals hier der Aufruf: Bitte helft mit! |
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| In unserer modernen Welt ist die Familie vielfältigen Anforderungen unterworfen. Oft sind die Kinder und Jugendlichen die Leidtragenden und bringen ihre Überforderung durch allgemeine Verweigerung, Rückzug, Drogenkonsum oder Gewalt zum Ausdruck. Die Gemeinnützige Betreuungsgesellschaft für Intensive Sozial-pädagogische Einzelbetreuung i.f.[ju:] wurde 1999 als Einrichtung für Jugendliche gegründet, die auf Grund ihrer Verhaltensauffälligkeit eine Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) benötigen. Mit innovativen Lösungen unterstützt die gemeinnützige Gesellschaft i.f.[ju:] erfolgreich benachteiligte Jugendliche und deren Familien. Zielsetzung der ambulanten Betreuung ist die Entwicklung von sinnvollen Lebensperspektiven unter besonderer Beachtung der persönlichen Lebensweltorientierung. Zu diesen Maßnahmen sind Fernunterbringungen zum Wohl der Jugendlichen um dem oft kriminellen oder schädigenden Umfeld zu Hause fernzubleiben.Nicht immer von den Kindern gerne gesehen, aber sinnvoll. www.ise-regensburg.de editiert von: Onkelprimo, 11.10.2006, 21:51 Uhr [addsig] |
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| www.INHR.net ist eine Organisation, die sich mit Aufdeckung von Missständen in der Jugendwohlfahrt beschäftigt. Aktuell haben wir weit über 100 Fälle in Bearbeitung. Wir untersuchen auch einige Fälle die in Zusammenhang mit Organisationen stehen, die in Teneriffa arbeiten. Festzustellen ist, dass diese aus fachlicher Sicht umstrittene Unterbringungsform von Jugendlichen, sehr viel kostet und die Erfolge sich in Grenzen halten. Ebenso haben wir Hinweise, dass solche Organisationen Provisionen an die vermittelnden Behörden zahlen. Weiters haben wir Beweise dafür, dass auch unqualifiziertes Personal mit den Jugendlichen arbeitet, was natürlich verboten ist. Wenn jemand Kenntnis davon hat, dass unqualifiziertes Personal mit solchen Jugendlichen arbeitet, kann er das bei uns melden. Alle EInrichtungen der Fremdunterbringung werden hierzulande von einer Fachaufsicht regelmäßig überprüft. Dabei wird auch die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter kontrolliert. Inwieweit das auch in Teneriffa geschieht, werden wir in Zusammenarbeit mit den Medien aus Österreich und Deutschland überprüfen und bei Bedarf natürlich rechtlich verfolgen. |
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| Ich kenne auch einige Betreuer solcher "auffällig gewordenen" Jugendlichen, besonders da ich aus einer Erzieherfamilie stamme und meine Mutter sich auch intensiv in Deutschland mit Kindern/Jugendlichen aus sozial schwachen Umfeld beschäftigt. Zusätzlich gab es vor ca. 2 Jahren auch ein Projekt hier von der Diakonie und ich kannte die leitende Aufsicht, der durch seine Ausbildung usw. absolut dazu fähig war. Dort wurden aber keine Jugendlichen weggesperrt oder der Kontakt zur Familie verboten. |
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| Das ist korrekt! ___________
Der Sinn und Zweck einer Fremdunterbringung sollte es nicht sein, dass der Kontakt zu den Familienmitgliedern eingedämmt wird. Leider ist es aber hier in diesem Fall so. Und ich kenne noch einen Fall, wo man 3 kleine Kinder im Alter von 5, 3 und 2 Jahren in ein SOS Kinderdorf gesteckt hat und auch hier wird der Kontakt zu den leiblichen Eltern unterbunden. Denn die leibliche Mutter ist dort die "Bauchmama", und dies wird den Kindern so auf den weiteren Lebensweg mitgegeben. Es werden auch Geburtstagspakte an das Jugendamt weitergeleitet, ohne dass das Kind es gesehen hätte. Traurig in dieser Welt von heute. Und alles geschieht, wie es von Jugendämtern immer wiede rzu hören ist," zum Wohle des Kindes". |
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| Stichworte |
| festgehalten, jährige, teneriffa, willen |
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