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| Mich hat ein Forumsteilnehmer per PM angesprochen, daß er derzeit ALG (Arbeitslosengeld) beziehe und zudem eine Immobilie hier gekauft hätte. Ob er sich jetzt schon als Resident melden könnte oder erst wenn er kein Geld mehr vom Staat bekäme und ob's da Probleme gäbe... Da das Thema glaub' ich von breiterem Interesse sein kann, stell' ich's mal anonymisiert ins Forum. 1. Ein Empfänger von ALG hat derzeit noch einen gesetzlichen Anspruch auf 21 Tage Jahresurlaub (ob der auch ethisch im Hinblick auf das ihn alimentierende Gemeinwesen besteht, darf bezweifelt werden und dieser Anspruchsteil wird wohl auch in Kürze wegfallen). Der Urlaub muß vorab angemeldet werden, wird der Leistungsempfänger bei unangemeldeten Urlauben "ertappt", gibt's Leistungskürzungen bis hin zur Sperre. 2. Ein Empfänger von ALG darf nach Abstimmung mit seiner Arbeitsagentur auf eigene Initiative Arbeit im Ausland suchen, er bekommt sogar einen Flug bezahlt. Die Leistungen werden im Wesentlichen weitergewährt, alles andere vor Ort ist Sache de Leistungsempfängers. Nach 90 Tagen muß die Rückkehr und Rückmeldung erfolgen, sonst ist der Leistungsanspruch kategorisch auf Jahre hinaus weg. 3. Die deutschen Finanzämter haben aufgrund bilateraler Abkommen mit Spanien jederzeit vom PC jedes berechtigten Mitarbeiters aus direkten Zugriff auf die Daten der spanischen Eigentumsregister - es ist kein Amtshilfeverfahren nötig und die Kerle dort sind "findig" und schon zehntausendfach "fündig" geworden. 4. Neben dem Glückwunsch zur eigenen Immobilie kommt da auch sofort die Frage "ähem, wie haben Sie denn das bezahlt?" und manch ein Immobilienbesitzer hat sich von seinem Häusle wieder trennen müssen, um die Steuernachforderungen und Bußen der dt. Behörden zu begleichen. 5. Ob es interdisziplinäre Verflechtungen von Fiskus und Arbeitsverwaltung gibt, kann ich nicht sagen, schließe es aber zumindest für die Zukunft nicht aus. Und dann steht für immobilienkaufende ALG-Empfänger wohl der STRAF-Tatbestand des Leistungsbetruges im Raum... 6. Ach ja, hatt' ich ganz vergessen: "Residencia". Sie steht mit dem Vorgenannten nicht im Zusammenhang, entscheidend ist für die Frage der Weitergewährung von ALG, ob der "Kunde" (so heißt das ja jetzt) für die Arbeitsvermittlung auch tatsächlich zur Verfügung steht - täglich und vor Ort. Die Residencia muß übrigens beantragt werden, ein trotz einiger Vereinfachungen immer noch ziemlich sperriges und über Monate laufendes Verfahren. "Gemeldet" wird die Wohnsitznahme in einem Ayuntamiento und dieser Akt heißt "empadronamiento". Beide Vorgänge werden von den spanischen Behörden nicht ins Heimatland des Betreffenden gemeldet.editiert von: sanmiguel, 03.09.2006, 18:56 Uhr [addsig] |
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| sehr interessanter bericht, ___________
san miguelund bestimmt auch ähnlich zu betrachten aus der sicht von uns österreichern aaallerdings seh ich da einen kleinen unterschied: wenn ich, seid fast 20 jahren berufstätigkeit, arbeitslos werden sollte, warum auch immer, und ich bis zu dem zeitpunkt einiges angespart habe, und mir eine nette finca um 150000€ kaufe.... ich werde ganz garantiert eine zeitlang arbeitslos sein, und da kann mir kein mensch der welt meine immobilie streitig machen, die (bei uns in Österreich) 6 Monaten ALG habe ich im laufe der 20 jahren dienst sicher x-mal einbezahlt ![]() meist wird halt leider arbeitslos mit schmarotzern verglichen, und es gibt natürlich genug beispiele wo auswanderer in saus und braus leben, und "daheim" als sozialfall abkassieren zu der schicht gehör ich natürlich nicht ![]() lG Franky |
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| In Österreich habt Ihr tatsächlich gegenüber deutschen Verhältnissen wesentlich knappere Regelungen, was die Bezahlung von Arbeitslosigkeit angeht. In Spanien ist's übrigens ebenso, die Leistungen von INEM, der spanischen Arbeitsverwaltung, sind eigentlich minimal und dienen der Überlebens-Sicherung. Aber, und da liegt meines Erachtens der Hase im Pfeffer: genau so (als Überlebens-Sicherung) war das ALG ja auch mal gedacht und fast jeder, der es in Anspruch nehmen musste, hat sich geschämt dafür. Heute ist teilweise eine Umkehr der Werte eingetreten: "für € 100,00 mtl. mehr alls ich ALG-Anspruch habe, arbeite ich doch nicht". Jeder, der trotzdem arbeiten, ist in den Augen weiter Teile der deutschen Gesellschaft ziemlich doof. So kommt der Aussage: "gib' mir ALG, aber taste mein Erspartes nicht an", schon ein anderes, meiner Ansicht nach falsches Grundverständnis zu. Keine Arbeitsverwaltung zwingt einen Arbeitslosen, ihre Leistungen anzunehmen. Aber wenn er sie in Anspruch nimmt, muß er sich, so unbequem dies nach 30 Jahren des sozialpolitischen Wattebällchen-Werfens momentan sein mag, den Leistungsgrenzen und Leistungsbedingungen unterwerfen, die aktuell gelten. Der deutsche Staat ist pleite und da ist kein Raum mehr für Anspruchsdenken. Falls nicht ganz schnell auf ganz breiter Basis ein Erkennen der Dramatik der Situation erfolgt, wird es die BRD in 15 Jahren nicht mehr geben - verstorben an exakt den gleichen Gründen wie die DDR, nämlich Nicht-Finanzierbarkeit. Ich weiß, jetzt kommt der Satz: die Menschen würden ja gern arbeiten, aber es gibt keine Arbeitsplätze. Naja, der Export der Arbeitsplätze in Niedriglohnländer ist u.a. deshalb erfolgt, weil die Arbeit in Deutschland vor allem durch die Lohn-Nebenkosten viel zu teuer geworden ist, u.a. auch durch das permanente Steigen der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Weil die eben von der Überlebenshilfe zur alternativen Form der Einkommensbeschaffung mutiert ist. |
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| Genau san miguel du hast es wie immer sehr genau beschrieben. |
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| Also goa, hier in Deutschland ist es inzwischen so, daß man Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld hat, ist dieses Jahr um, so gibt es seit 2005 nicht mehr die Arbeitslosenhilfe, die staatlich war sondern das sogenannte Alg II (Arbeitslosengeld II), was ein Zusammenschluß von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe ist. Ist schon richtig man erhält Geld ohne zu arbeiten. Aber mit 345,00 Euro für einen Alleinstehenden und pro Person 311,00 Für Erwachsene und 207,00 Euro für z. B. einen 6jährigen wovon das Kindergeld 154,00 noch abgezogen werden sind nicht viel. Zumal die Lebenshaltungskosten glaube hier höher liegen als bei Euch. Außerdem ist meißtens der Antrag jedes 1/2 Jahr neu zu stellen, wenn Du Pech hast ist am 01. das Geld gar nicht drauf und du bekommst es stückchen weise, obendrein wirst du runtergeputzt von den Leuten dort, wie mir es jetzt erging, nur weil du einem Freund helfen wolltest der dringend versuchte 3 Tage lang die Leute dort telefonisch zu erreichen und diem ich half in dem ich eine E-mail sendete. Dies wurde mir inzwischen untersagt und mir sogar gedroht, daß ich Schwierigkeiten bekäme wenn ich sowas weitermache. Ich bin hart im nehmen, aber ich war wirklich am Ende und wußte nicht weiter. Habe jetzt eine Anzeige gegen die Frau laufen und will nur noch weg hier. Dies war eine Aktion zu viel von denen. Wenn du Fragen hast kannst du gerne mailen. |
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| auswanderung, leistungen, weiterbezug, öffentlichen |
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