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  #11 (permalink)  
Alt 18.01.2008, 15:59
Benutzerbild von Patrick
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Patrick befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Benji Beitrag anzeigen
Fakt ist, man muß in D. gemeldet sein und Arbeiten, sonst hat man keinen Anspruch auf Kindergeld.
Das frage ich mich auch das ist für mich jetzt nur eine Behauptung denn es ist Rechtlich gar nicht so klar und deutlich geregelt ob es wirklich so ist das man nur Kindergeld in Deutschland bekommt!.

Saludos Patrick
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  #12 (permalink)  
Alt 19.01.2008, 05:47
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Benji befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Gewöhnlicher Aufenthalt heißt, wer länger als 1/2 Jahr im Ausland( auch EU) lebt, hat diesen Anspruch verwirkt. Ich weis es daher so genau, da Freunde von uns, auch KG bezogen haben, dieses in voller Höhe zurückbezahlen mußten.
Vielleicht haben sich die Gesetze geändert !?
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  #13 (permalink)  
Alt 19.01.2008, 06:01
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Ort: Los Menores
Beiträge: 61
Benji befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.

Ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Zurück zur Ausgangsseite
Stand 06.11.2007
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  #14 (permalink)  
Alt 19.01.2008, 13:37
Benutzerbild von ElTomate
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Zitat:
Zitat von Benji Beitrag anzeigen
Gewöhnlicher Aufenthalt heißt, wer länger als 1/2 Jahr im Ausland( auch EU) lebt, hat diesen Anspruch verwirkt. Ich weis es daher so genau, da Freunde von uns, auch KG bezogen haben, dieses in voller Höhe zurückbezahlen mußten.
Vielleicht haben sich die Gesetze geändert !?
Hi,

jetzt kommen wir der Sache näher, ich vermute mal, dass Eure Freunde eben nicht in Deutschland entsprechend uneingeschränkt steuerpflichtig waren, daher greift dann eben der gewöhnliche Aufenthaltsort (wegen dieser ODER-Formulierung). Dies wird auch wohl der Normalfall sein, wenn man auf TF wohnt und arbeitet. In meinem Fall könnte es jedoch anders liegen, weil ich weiterhin für deutsche Firmen tätig sein werde (jedenfalls, solange ich unser täglich Brot nicht auf TF oder mit TF-Kunden verdienen kann) und meine Arbeit insofern in D verwertet wird. Bei welchen Tätigkeiten sich das so deichseln läßt, muss man sicher mit einem Steuerberater klären.

Tomate
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  #15 (permalink)  
Alt 20.01.2008, 07:24
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Benji befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Genau so ist es !
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