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  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2007, 17:36
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robbie75 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo !
Ich habe eine Wohnung in San Miguel de Abona, Amerilla Golf & Country Club, langfristig gemietet. Hierzu meine Fragen:
1. Eine Empadronomiento bekomme ich bei der Stadt- / Gemeindeverwaltung in San Miguel de Abona oder muss ich dafür nach Granadilla ?
2. Bei einem Kfz.-Kauf bzw. -anmeldung benötige ich doch eine Empadronomiento, oder ?
Wer kann mir helfen ?
Beste Grüße
Robbie
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  #2 (permalink)  
Alt 16.02.2007, 17:54
Benutzerbild von sanmiguel
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sanmiguel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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1. Das Empadronamiento beantragst Du bei dem für Dich regional zuständigen Ayuntamiento, das ist San Miguel de Abona, im Rathaus selbst. Vorlegen musst Du dazu Dein Personaldokument (man akzeptiert hier kurioserweise sogar den dt. Perso, obwohl der außerhalb D absolut keine Gültigkeit hat) und den Mietvertrag bzw. bei Kauf die Escritura. Mehr als max. 3 Euronen wird man Dir nicht abknöpfen dafür. Aufpassen: vielfach darf das Empadronamiento nicht älter als 3 oder manchmal 6 Monate sein, bei manchen Behördengängen z.B.
Es ist außerdem oftmals unverzichtbar für Eintrittsermäßigungen, z.B. in den Pirámides de Arona oder im Loro-Park. Für FredOlsen' Fähren hilft's nichts, die wollen die residencia sehen.

Zum Kauf eines Autos oder auch nur zum Abschluß eines normalen Mobilfunkvertrages brauchst Du die N.I.F. (número de identificación fiscal). Grundlage hierfür ist die N.I.E., die Du wiederum bei der Nationalpolizei in Playa de Las Américas bekommst. Empadronamiento ist für keinerlei Kauf- oder sonstigen Vertrag auf TF erforderlich.
Tschuldigung, Bildungslücke: bin mir im Moment nicht sicher, ob Du für eine Autoanmeldung nicht doch ein Empadronamiento brauchst. Ich hab' meine Fahrzeuge auf meinen Betrieb zugelassen und für den hab' ich eine CIF, also stellt sich die Frage bei mir nicht.



editiert von: sanmiguel, 16.02.2007, 18:57 Uhr [addsig]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 16:27
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Angel ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Hallo!
Residencia wird ja keine mehr ausgestellt,...wie oder was muss ich jetzt beantragen damit ich die Fähre günstiger bekomme?
lg Angel

[addsig]
__________________
Sonnige Grüsse!
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  #4 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 19:58
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taiji befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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angel, die residencia wird ersetzt durch eine anmeldebestätigung bzw. registrierung im ausländerregister.
zuständig sind meines wissens die gleichen behörden wie vorher für die residencia.[addsig]
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  #5 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 20:36
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Ort: Punta de Hidalgo
Beiträge: 104
Angel ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Danke!
Dann werd ich gleich Montag mal aufs Ajuntamento gehen!
[addsig]
__________________
Sonnige Grüsse!
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  #6 (permalink)  
Alt 12.05.2007, 08:26
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ich glaube die ehemalige residencia und jetzt die registrierung im ausländerregister gibt es nicht im rathaus sondern bei der zuständigen polizeistation.
oder ist das von ort zu ort verschieden?[addsig]
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  #7 (permalink)  
Alt 12.05.2007, 08:57
Benutzerbild von sanmiguel
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sanmiguel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Richtig, hier werden zwei grundverschiedene Dokumente durcheinander gebracht.

1. Das Empadronamiento ist die polizeiliche Wohnsitzmeldung innerhalb Spaniens. Sie wird immer beim regional zuständigen Ayuntamiento vorgenommen. Man sollte sie sich immer schnellstmöglich holen, da sie fast nichts kostet, sehr schnell und einfach erteilt wird und viele Vorteile (z.B. reduzierte Eintritte bei vielen Attraktionen) bringt. Jeder kann sie beantragen - sogar "Illegale" (denen hilft sie ggf. später ganz erheblich, wenn sie nämlich bei der nächsten Normalisierungsaktion nachweisen müssen, daß sie schon soundso lang in Spanien gelebt haben).

2. Die ehemalige residencia, nunmehr "certificado de registro como residente comunitario" wird bei der Nationalpolizei (in Santa Cruz oder Adeje, je nach Wohnort) beantragt, ist etwas komplizierter und kostet auch mehr als "fast gar nix". Wann sich der Wegfall der residencia bei den Verkehrsträgern rumspricht und sie das certificado für die Ticket-Rabatte akzeptieren, muß man mal sehen.
Aber vielleicht hat einer der Forianer ja schon Erkenntnisse...[addsig]
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  #8 (permalink)  
Alt 15.05.2007, 13:12
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lacanausurfer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Also ich bin jetzt auch ein wenig verwirrt... Möchte ja auch ein Auto kaufen. Benötige ich dafür jetzt dieses neue "certificado de registro como residente comunitario" oder reicht das Empadronamiento? Wo ist der Unterschied zwischen den beiden Papieren (außer dem Austellungsort)? Für beide brauche ich aber einen Miet- bzw. Kaufvertrag eines Wohnsitzes, richtig? :-? [addsig]
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  #9 (permalink)  
Alt 15.05.2007, 13:58
Benutzerbild von sanmiguel
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sanmiguel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Um irgendwelche Rechtsgeschäfte in Spanien vornehmen zu können, brauchst Du vor allem eine NIE- (número de identificación de estranjero) bzw. NIF-Nummer (número de identificación fiscal), ohne die kannst Du nicht mal einen Handy-Vertrag abschließen. Um diese zu beantragen, brauchst Du das empadronamiento, etwa vergleichbar der dt. Wohnsitzmeldung am Einwohnermeldeamt.

Für den Autokauf reicht das empadronamiento. Manche subalternen Bankangestellten verlangen die residencia z.B. bei Konteneröffnungen, das ist aber definitiv falsch und durch "solides" Auftreten oder das Gespräch mit dem Filialleiter (der hier immer "director" heißt) aus der Welt zu schaffen. Auch hier reicht immer das empadronamiento.

Die Notwendigkeit der früheren residencia für EU-Bürger resultierte neben einer eher wackligen spanischen Gesetzesgrundlage vor allem aus der Tatsache, daß Du nur damit die Rabatte auf alle Flüge und Fährverbindungen zwischen den Kanaren und der peninsula bekommen hast. Ob und wann das auch mit dem "certificado de registro como residente comunitario" passiert, weiß ich auch noch nicht. Hab' das Ding selbst (noch) nicht und auch keiner meiner Bekannten. Vielleicht ruf' ich mal bei einem der Verkehrsträger hier an und frage.

Zitat:
Zitat von lacanausurfer
Für beide brauche ich aber einen Miet- bzw. Kaufvertrag eines Wohnsitzes, richtig? :-?
Richtig, da beide Dokumente sich darauf beziehen, daß Du Dich dauerhaft oder zumindest für erhebliche Zeit in Spanien aufhalten willst, musst Du einen regelmäßigen Wohnsitz nachweisen, eben durch Mietvertrag oder escritura (Grundbuch-Auszug)
[addsig]
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  #10 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 21:15
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sanmiguel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hab' heute mit/für einen lieben Freund vermutlich einen ewigen Rekord aufgestellt für die Erneuerung seines Empadronamiento mitten am Vormittag: 5 min und sogar unten an der Treppe geparkt, also 10 sec zum Wagen. Ich sollte wohl jetzt wirklich mal eine offizielle Gestoria eröffnen, zumindest hier im Süden bin ich auf den Ayuntamientos bekannt wie ein bunter Hund. Jetzt mal wieder sachlich: wenn irgend ein netter Zeitgenosse unter den Forianern in irgendwelchen amtlichen Nöten ist, kann er mich ja mal fragen...[addsig]
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