Taiji:
Zitat:
die wohnsitzbescheinigung (empadronamiento) gibt es auf dem rathaus - ohne die ausländerregistrierung.
die ausländerregistrierung gibt es bei der policia local - nur mit der wonsitzbescheinigung.
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Ich weise aber darauf hin, dass man nach dem Gesezeswortlaut kein Empadronamiento erhalten kann, wenn man keine Ausländerregistrierung hat.
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Bis dato reichte für den Eintrag ins Einwohnerverzeichnis das Vorzeigen des Personalausweises sowie der Nachweis einer Wohnanschrift aus. Nun müssen alle EU-Bürger beim Einwohnermeldeamt zusätzlich den vorherigen Eintrag ins Ausländerregister vorweisen.
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Die Praxis könnte für eine Übergangszeit evtl. davon abweichen.
Wenn man aber berücksichtigt, dass die Ausländerregistrierung die alte Tarjeta de Residencia ersetzen soll, müsste man als EU Bürger eigentlich kein "Empadronamiento" erhalten können, wenn man keine Ausländerregistrierung vorweisen kann.
KRASS, würde Django Asül da sagen.
Schaun mer mal. Vielleicht weist ja die Delegada del Gobierno mal alle Gemeinden darauf hin.