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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 16:14
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Beiträge: 20
Helmut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitserlaubnis

Eine Frage an alle die sich auskennen: Mein Freund hier auf Teneriffa (Deutscher) ist sein vielen Jahren mit einer Thailänderin verheiratet. Sie hat sich heute in einem Hotel hier als Küchenhilfe beworben. Der Chef fragte ob sie eine Arbeitserlaubnis hat... Braucht sie sowas als Ehefrau eines Deutschen? Ich und mein Freund stehen damit voll auf dem Schlauch...
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 17:03
Benutzerbild von Auditor
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Registriert seit: 29.04.2008
Ort: Teneriffa
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Auditor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Auditor eine Nachricht über MSN schicken
Standard Bitte ergänze die Angaben

Ist die Frau deines Freundes Deutsche geworden (mit deutschem Pass oder Personalausweis) oder ist sie Thailänderin geblieben?

Das ist für eine sachgerechte Auskunft wichtig.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 17:14
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Registriert seit: 04.07.2006
Beiträge: 20
Helmut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo, nein, die sind zwar schon 18 Jahre glaube ich verheiratet aber sie hat immer noch die thailändische Nationalität. Hier ist sie natürlich angemeldet seit 8 Jahren schon.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 17:17
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Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Los Menores
Beiträge: 226
Benji befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rotes Gesicht

Ohne Arbeitserlaubnis geht dann wohl garnicht´s
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  #5 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 17:21
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Helmut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich habe gerade im Supermarkt ein Pärchen angesprochen, er Deutscher, sie Thai und die meinten, die Regelung für Familienmitglieder von EU-Angehörigen zur Arbeitserlaubnis gilt europaweit - sie braucht keine Erlaubnis. Was nun?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 17:23
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Villaverde befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Die Frau ist vermutlich mit Visum eingereist und auf TF gemeldet.


Arbeiten mit Erlaubnis
Die Pflichten von EU- und anderen Bürgern.

Für Bürger der EU ist keine separate Arbeitsbewilligung erforderlich. Lediglich eine offizielle Steuernummer, kurz: "NIE", sollte rasch angefordert werden und eine Aufenthaltsbewilligung - eine Residencia - muss bei einem mehr als dreimonatigen Arbeitsaufenthalt beantragt werden. Vorgelegt werden muss hierfür unter anderem ein Arbeitsvertrag. Nach den Plänen der spanischen Regierung sollte aber auch diese Residencia-Pflicht demnächst entfallen. Diverse zusätzliche bilaterale Abkommen zur weiteren Vereinfachung der Niederlassungsfreiheit - etwa mit Deutschland und Frankreich - sind aber noch nicht ratifiziert.

Nicht-EU-Ausländer - also etwa auch Schweizer - jedoch müssen sich eine Arbeitserlaubnis - permiso de trabajo - beschaffen, die zugleich als Aufenthaltsgenehmigung gilt. Die Arten der Arbeitserlaubnis werden nach Arbeitnehmer und selbständig erwerbstätig unterschieden und sind, je nachdem ob Erstantrag oder bereits Verlängerung mit unterschiedlichen Rechten, und Gültigkeit verbunden. Die erste Stufe - B- oder D inicial - ist jeweils auf einen konkreten geographischen Bereich, einen Beruf und ein Unternehmen beschränkt und nur ein Jahr gültig. Die vierte Stufe - permanente - ist mit der Residencia für Unionsbürger vergleichbar.

Wer als Nicht-EU-Ausländer einen Erstantrag stellt, muss dazu über ein gültiges Visum verfügen. Dieses wird - am besten unter Vorlage des Arbeitsvertrages - im spanischen Konsulat des Herkunftslandes beantragt. Der Antrag für die Arbeitserlaubnis wird dann beim zuständigen Arbeis-, bzw. Arbeit- und Sozialamt oder beim Ausländerservice gestellt.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 17:31
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Villaverde befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hatte übersehen, dass die Frau mit dem Deutschen verheiratet ist.

Ging davon aus, sie sei die Freundin.

Sorry!

Dann gilt folgendes:

EU-Angehörige aus den 15 alten EU-Ländern, einschließlich ihrer Familienangehörigen mit einer Drittstaatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes), haben einen unbeschränkten Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit. Sie benötigen hierzu keine Erlaubnis.
Die drittstaatsangehörigen Familienangehörigen haben Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis EU.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 17:34
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Beiträge: 20
Helmut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ja, ganz klar ist mir das nicht. Die sind ohne Visa eingereist, auch die Frau hatte keins, haben sich vor Jahren angemeldet (Empadronamiento, N.I.E) und keiner hat je nach einem Visum gefragt...
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  #9 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 17:38
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Beiträge: 20
Helmut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Danke Villaverde für die Auskunft ich geb sie so meinen Freund weiter. Ich werde ihm aber raten sich mal an Ingo Pangels im Konsulat per Mail mit dieser Frage zu wenden. Der muss es schließlich wissen...
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  #10 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 17:47
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Villaverde befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Es kann nie schaden, Rechtsrat einzuholen.
Man kennt das ja: Unwissenheit schützt vor Strafe/Nachteilen/Ärger nicht!

Ausser auf Tonga vielleicht, aber nicht in der EU.
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