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Alt 19.01.2008, 13:37
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Zitat von Benji Beitrag anzeigen
Gewöhnlicher Aufenthalt heißt, wer länger als 1/2 Jahr im Ausland( auch EU) lebt, hat diesen Anspruch verwirkt. Ich weis es daher so genau, da Freunde von uns, auch KG bezogen haben, dieses in voller Höhe zurückbezahlen mußten.
Vielleicht haben sich die Gesetze geändert !?
Hi,

jetzt kommen wir der Sache näher, ich vermute mal, dass Eure Freunde eben nicht in Deutschland entsprechend uneingeschränkt steuerpflichtig waren, daher greift dann eben der gewöhnliche Aufenthaltsort (wegen dieser ODER-Formulierung). Dies wird auch wohl der Normalfall sein, wenn man auf TF wohnt und arbeitet. In meinem Fall könnte es jedoch anders liegen, weil ich weiterhin für deutsche Firmen tätig sein werde (jedenfalls, solange ich unser täglich Brot nicht auf TF oder mit TF-Kunden verdienen kann) und meine Arbeit insofern in D verwertet wird. Bei welchen Tätigkeiten sich das so deichseln läßt, muss man sicher mit einem Steuerberater klären.

Tomate
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