Gewöhnlicher Aufenthalt heißt, wer länger als 1/2 Jahr im Ausland( auch EU) lebt, hat diesen Anspruch verwirkt. Ich weis es daher so genau, da Freunde von uns, auch KG bezogen haben, dieses in voller Höhe zurückbezahlen mußten.
Vielleicht haben sich die Gesetze geändert !? |