Hi Benji,
darf ich mal fragen, woher Du dieses Statement hast? Ich zitiere jetzt mal wörtlich aus dem Merkblatt Kindergeld (Link oben von Patrick bereitgestellt):
Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten? (Seite 7)
"Kindergeld wird für Kinder - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben."
sowie
Wer erhält Kindergeld? (Seite 6)
"Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie
- in D ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
ODER
- im Ausland wohnen, aber in D entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden." - (hatte schon sanmiguel so ähnlich erwähnt..)
Damit ist das doch keine Frage ausschließlich des Wohnortes, sondern der unbeschränkten Steuerpflicht. Und hierzu steht im Einkommensteuergesetz, dass auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. Der Paragraph ist mir jetzt zu lang zum zitieren, aber dort stehen auch Möglichkeiten wie etwa "im Inland ausgeübt ODER verwertet". Hier liegt doch wohl ein entscheidender Punkt, was unter "im Inland verwertet" fällt...
(auch dies ist natürlich keine juristische Beratung!!!)
Man muss aufpassen, denn in komplizierteren Fällen können die Call-Center-Leute der Familienkasse nicht weiterhelfen und auch der eine oder andere Angestellte der Familienkasse wird vermutlich seine Schwierigkeiten haben, sich im Dschungel unserer Steuergesetze und Kindergeldvorschriften zurechtzufinden. Also, nicht alles sofort glauben, was man hört, sondern anhand verbindlicher schriftlicher Gesetze/Richtlinien begründen lassen. Irren ist nun mal menschlich...
Gruß
Tomate |