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Alt 16.01.2008, 17:16
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ElTomate ElTomate ist offline
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Hi,

das hat mir die Dame von der Familienkasse aber anders erläutert. Aussage: Es kommt nicht auf den Wohnort der Kinder an (und das steht auch auf S. 7 der von Dir gefundenen Broschüre, es reicht, wenn die Kinder in einem EU-Mitgliedsstaat leben). Vielmehr hängts an der Frage meiner eigenen unbeschränkten Steuerpflichtigkeit in D.
Aber Du hast recht, ohne Fachmann/frau sicher nicht sauber zu beantworten..

Tomate
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