Hi,
das hat mir die Dame von der Familienkasse aber anders erläutert. Aussage: Es kommt nicht auf den Wohnort der Kinder an (und das steht auch auf S. 7 der von Dir gefundenen Broschüre, es reicht, wenn die Kinder in einem EU-Mitgliedsstaat leben). Vielmehr hängts an der Frage meiner eigenen unbeschränkten Steuerpflichtigkeit in D.
Aber Du hast recht, ohne Fachmann/frau sicher nicht sauber zu beantworten..
Tomate |