Hallo,
bin auch gerade an dem Kindergeld-Thema dran. Die in D zuständige Familienkasse hat inzwischen auch ein Call-Center o.ä. eingerichtet. Komplizierte Fragen muss man aber wohl doch eher im persönlichen Gespräch vor Ort bei der Arbeitsagentur/Familienkasse diskutieren und in meinem Fall wird´s kompliziert.
Die Aussage, dass die Kinder zwangsläufig ihren Lebensmittelpunkt in D haben müssen, stimmt so wohl nicht. In meinem Falle würde es angeblich genügen, wenn ich selbst in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sei (vgl. § 1 bzw. § 49 des Einkommensteuergesetzes). Zusätzlich wurde die Bedingung genannt, dass ich selbst wohl mehr als die Hälfte des Jahres in D leben müsse, aber da war sich die Dame nicht ganz sicher und ich werde das vor Ort im persönlichen Gespräch zu klären versuchen.
Die unbeschränkte Steuerpflicht in D wäre in meinem Fall gegeben, wenn ich (Abs. 3 des § 49) etwa Einkünfte aus selbständiger Arbeit erziele, die in D ausgeübt oder "verwertet" wird, was immer das heißt. Könnte mir z. B. vorstellen, dass sich so etwas darstellen läßt, wenn man auf TF für Kunden in D arbeitet (Call-Center?, Consulting per Videokonferenz etc.).
Ob es grundsätzlich besser ist, in D oder in E steuerpflichtig zu sein, weiß ich (noch) nicht, keine Ahnung, was da günstiger ist. Kennt da jemand qualifizierte Steuerberater, die sich entsprechen in D und E auskennen?
Ich bleib am Thema dran.
Gruß
Tomate |