Deutsches Kindergeld im Ausland Voila,
das hab' ich zum Thema Kindergeld aus der HP des Landesamtes für Besoldung BW erfahren: Sie erhalten Kindergeld wenn Sie
In Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
oder
Im Ausland wohnen aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden
... Für welche Kinder kann ich Kindergeld erhalten?
Es werden alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt. Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich nur für Kinder, die sich in Deutschland aufhalten. Für im Ausland lebende Kinder besteht nur ausnahmsweise Anspruch auf Kindergeld; es gelten jedoch evtl. niedrigere Kindergeldsätze.
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ENDE Zitat
Es ist also keinesfalls Voraussetzung, tatsächlich Arbeit zu haben (alle Arbeitslosenverbände würden Stum laufen!!). Wie der Begriff des "im Ausland lebenden Kindes" juristisch zu interpretieren ist, dürfte Auslegungssache sein und auf den Einzelfall ankommen. Gerade für die erste "Probezeit", ganz stark wohl vor allem bei einer tatsächlichen arbeitsvertraglichen Probezeit des/der "Ernährer", hab' ich da so meine Zweifel. Auch im Bereich des Steuerrechts, des Fahrerlaubnisrechts und zahlreicher anderer deutscher Regelungen wird der "Lebensmittelpunkt" als der Staat definiert, an dem man sich "die überwiegende Zeit des Jahres", also min. 183 Kalendertage, aufhält. Das widerum würde bedeuten, daß ein dann auch meldepflichtiger Auslandsaufenthalt erst nach min. 1/2 Jahr gegeben ist.
Das ist, um's mal deutlich zu sagen und evtl. juristischen Schwierigkeiten mit Anwaltskammern gleich mal vorzubeugen, keine Rechtsberatung!
Geändert von sanmiguel (16.01.2008 um 08:22 Uhr).
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