Bisher wurde meines Wissens nach noch niemand wegen der Verwendung in der bekannten Form abgemahnt.
Wer die Verwendung verhindern will, wendet sich an YouTube. Bei vielen Musikvideos der großen Companies bestehen Abreden zwischen YouTube und den Rechteinhabern.
Rein rechtlich ist auch das Verlinken problematisch, wenn man weiss oder wissen kann, dass das Verlinkte eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Letztlich ist das, was wir machen, ja nur eine technisch elegantere Verlinkung.
Du wirst meiner Meinung nach keinen Juristen finden, der Dir sagt, das kannst Du bedenkenlos machen. Dafür ist die Problematik noch nicht ausreichend richterlich gewürdigt.
Die GEMA Problematik zeigt aber schon den Weg auf.
Ausserdem kommt es immer auch auf die konkreten Inhalte an.
Videos mit menschenverachtender Propaganda sind zum Beispiel nicht erlaubt.
Ich befürchte, dass wir hier noch in Monaten kein Ergebnis haben werden.
Sehr schade!
Geändert von Vilaflor (12.01.2008 um 18:44 Uhr).
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