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Alt 05.01.2008, 18:54
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sanmiguel sanmiguel ist offline
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Da musste aber ganz schön unter Strom gestanden sein, als Du das geschrieben hast.... Ich hab' mir zwar für 2008 vorgenommen, immer "gaaanz lieb zu sein", sogar hier im Forum und vor allem zu Erstbeitrag-Schreibern, aber deutliche, kritische und korrigierende Worte müssen in einem Sachbeitrag mit Nutzwert erlaubt sein:

Zitat:
Zitat von Gatas Beitrag anzeigen
Zahlen Sie niemals im Voraus! Zahlen Sie nur, wenn Ihnen eine Rechnung mit vollständiger Angabe des Betriebes ausgehändigt wird!
Das kann man so einfach nicht sagen. Was glaubst Du, wie viele SERIOESE Handwerker aus gehabter Erfahrung mit Tricksern, Preisdrückern, Langsam-, Spät- oder Garnicht-Zahlern lieber auf einen Auftrag verzichten, wenn der Kunde nicht zu einer Anzahlung bereit ist. Vielfach ist zur Auftragsdurchführung auch Materialeinkauf in Höhe mehrerer Tausend Euro nötig - soll der Handwerker den vorstrecken bei einem Kunden, den er nicht kennt? Die Lage ist ggf. anders bei Firmen- oder Behördenkunden oder bei bewährten Geschäftsbeziehungen auch mit Privatkunden, aber bei privaten Erstkunden ist jeder Handwerksbetrieb gut beraten, eine Anzahlung zu nehmen.

Zitat:
Zitat von Gatas Beitrag anzeigen
Achten Sie bei einem Kostenvoranschlag darauf, daß die Firma auch angemeldet ist ( N.I.F ).
Die N.I.F.-Nummer besagt absolut Null über die Anmeldung eines Betriebes! Auch Du wirst eine NIF haben, zumindest wenn Du irgendwelche Rechtsgeschäfte in Spanien tätigen willst (N.I.F. = número de identificación fiscal). Juristische Personen (also s.l. oder s.a.) haben eine C.I.F. = código de identificación fiscal, was grob gesprochen die identische Funktion hat. Aussagekraft für die Anmeldung eines Gewerbebetriebes bei der Gemeinde hat lediglich die "licencia de apertura", aber die ist lediglich die Abschlußerklärung eines Verwaltungsaktes, in der hinsichtlich der Qualifikation oder finanziellen Leistungsfähigkeit eines Betriebes nichts überprüft wird - außer bei Berufen, zu deren Ausübung man Mitglied einer Kammer sein muß (Architekten z.B. oder Anwälte) bzw. die eine bestimmte Berufsausbildung voraussetzen. Was in Spanien für Handwerksberufe praktisch nie der Fall ist.

Zitat:
Zitat von Gatas Beitrag anzeigen
Gern geben wir Auskunft über den Betrug inkl. Nötigung, Veruntreuung und Unterschlagung, der uns widerfahren ist!
Solange keine rechtskräftige Verurteilung des entsprechenden Unternehmers im Rechtsgeschäft mit Dir wegen eines dieser Sachverhalte erfolgt ist, setzt Du Dich durch die Verwendung dieser Bezeichnungen selbst ins Unrecht und der Strafverfolgung aus. Verwende wenn überhaupt diese Bezeichnungen nur in Verbindung mit "meiner Meinung nach" oder "Verdacht des/der..."

Falls da Dinge massiv schief gelaufen sind, dann ist's am besten, sich mit dem Gegenüber erst mal vernünftig sachlich im persönlichen Gespräch auseinander zu setzen. Falls im Vorfeld schon zuviel gegenseitig verletzendes passiert ist, kann/sollte ein derartiges Gespräch auch moderiert werden. Es gibt auch hier im Forum Leute, die aufgrund ihrer Lebens- und Inselerfahrung und ihrer Persönlichkeit da helfen können, falls Du das wünscht.