Ich bin zwischenzeitlich gefragt worden, wie's denn um die Gültigkeit des rosa Führerscheins bestellt ist. DER gilt weiterhin auch als Dokument außerhalb Deutschlands, er wurde bei seiner Einführung EU-Führerschein getauft, wurde tatsächlich von der Mehrzahl der damaligen EU-Mitgliedsländer verwendet und ist, wie man sich erinnern mag, auch bereits mehrsprachig beschriftet.
Nur eine Person als Fahrer eines Mietwagens einzutragen und dann eine andere auch fahren zu lassen, kann in manchen Ländern zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen. Auch in Spanien formulieren manche Autovermieter munter irgendwelche Strafen oder Androhungen in ihre Verträge hinein, falls nicht gelistete Fahrer fahren. Teilweise kostet der 2. oder 3. Fahrer auch Aufpreis...
Ich würd' an Deiner Stelle in Deutschland bei der Führerscheinstelle desjenigen LRA, das Deinen Führerschein ausgestellt hat, ggf. unter Hinweis auf § 13 IntKfzVO iVm. § 73 Abs. 3 FeV, die Ausstellung des Int. Führerscheins beantragen. Ggf. musst Du Deinen Auslandswohnsitz bestätigen, was perfekt durch empadronamiento + certificado (oder residencia) zu machen ist, diese notfalls beglaubigt durch das Honorarkonsulat. |