Die Methode mit Austausch der dt. Fahrerlaubnis gegen eine spanische und dann Beantragung des int. Führerscheins bei trafico ist sicher funktionabel, bringt aber auch praktische Nachteile bzw. monatelange Bearbeitungszeiten mit sich. Es ist ja nicht so, daß Dir trafico sofort einen spanischen FS in die Hand drückt, wenn Du ihnen Deinen liebgewonnenen deutschen ausliefern willst - nein, ohne die gleichzeitige
Präsentation der medizinischen Untersuchung spricht man gar nicht mit Dir und dann läuft das Prozedere vereinfacht gesprochen so ab, daß erst mal (nachdem Du Deinen dt. FS aus den Händen gegeben hast, in D eben bei dem ausstellenden LRA nachgefragt wird, ob Du da leidlich sündenfrei warst oder ob die Dich ggf. schon auf der Abschußliste haben, weil Du z.B. eigentlich gar keine Fahrerlaubnis mehr hast, man Dir den Führerschein aber leider nicht abnehmen konnte, da Du angegeben hast, ihn verloren zu haben). In Spanien weiß das natürlich keiner und kann's auch nicht, zumindest nicht bei den normalen Kontrollen im fließenden Verkehr, kontrollieren. Aber beim Umtausch würde das natürlich auffliegen (ich vermute ja nicht, daß das bei Euch "Sache ist", aber nur so allgemein zum Verständnis). Bis auch eine "Negativ-Auskunft" (das ist das beste, was einem im Verkehr mit Behörden passieren kann, ähnlich wie beim Aids-Test...) dann wieder bis zum Sachbearbeiter im trafico S/C durchgedrungen ist und der Zeit gefunden hat zwischen all den Feiertagen zwischen Los Reyes und Navidad, Euch darüber zu benachrichtigen, vergehen MONATE! In denen Ihr keinen anständigen Führerschein habt, sondern nur einen Zettel, auf dem draufsteht, daß Ihr Euren dt. FS abgebeben habt zum Zwecke des Umtausches und daß der jetzt gerade kontrollierende Polizist annehmen darf, daß Ihr mal einen FS hattet...
Und erst dann, wenn Ihr den neu ausgestellten spanischen FS in Händen haltet(!!), könnt Ihr den vom spanischen trafico ausgestellten int. FS beantragen der ja, wie vilaflor richtig schreibt, kein eigenständiger FS ist, sondern auch nur in Verbindung mit einem gleichzeitig vorgelegten Original-FS gilt. Dieser zweite Verwaltungsakt ist nicht kürzer als der erste - wenn Ihr also zur Jahresmitte 2009 mit einem spanischen int. FS nach Südamerika wollt, würde ich etwa jetzt mit der Beantragung in o.g. Verfahrensweise beginnen. Ggf. ist der Versuch einer Abschaffung der Notwendigkeit internationaler Führerscheine in Süd-Amerika schneller zu realisieren als die beiden Verwaltungsakte in Ultrawest-Afrika...
Eine Einreise oder Rücksiedlung nach D ist für das FS-Prozedere nicht nötig, da die Erteilung des dt. Führerschein durch dt. Behörden an dt. Staatsbürger nicht wohnsitz-abhängig ist.