sodele.......... Heute habe ich mich wegen dem "Certificado de registro de ciudadano de la Union" mal schlau gemacht.
Folgendes konnte ich bei meiner gestoria in Erfahrung bringen:
1) die Verordnung ist seit dem 01.Mai in Kraft
2) für mich als "autonomo" der hier seine Einkommenssteuer bezahlt momentan nicht
erforderlich, aber ........
3) spätestens bei der Passverlängerung geht ohne das Certificado de registro nichts.
Ebenso bei jeder Veräußerung von Wohneigentum zwingend.
4) Das Empatronamiento bleibt in jedem Fall erhalten. Es erfolgt KEINE Löschung nach
3 Monaten !
5) Das einzige was nach 3 Monaten verfällt, ist die vom Ajuntamento beglaubigte
Kopie des Empatronamiento. Diese darf bei Beantragung des Certificado de Registro
nicht älter als 3 Monate sein. Also für 3 Euro neu ausstellen lassen.
Mein Termin für das "Certificado de registro de ciudadano de la Union" ist Mitte Oktober (in Puerto) ! Also sozusagen mañana.
Na denn, wenns denn schlank macht :roll: [addsig] |