@ Teneriffatipps:
Du musst Dir jetzt kein frisches empadronamiento holen, der policia nacional ist's offensichtlich egal, wie alt das vorgelegte ist. Die von mir geschilderte Verwaltungspraxis ist auch ziemlich neu, ich kann auch nicht sagen, ob sie in allen Ayuntamientos so angewandt wird. Besorg' Dir auf jeden Fall das "certificado", dann bist Du a) nicht nur "juristisch sauber", sondern hast auch einige sachliche Vorteile daraus. Und dann das Ding EINMAL vorlegen beim Ayuntamiento, das genügt - man will ja nur sehen, ob Du ein certificado hast.
@ Waltraut
Den vollen Text der Entscheidung bezüglich Wegfall der Registrierungspflicht finde ich zwar jetzt krurzfristig nicht, aber es handelt sich um das Urteil vom 9. September 2004 des EuGH in der Rechtssache C 195/02. Falls tatsächlich ein Polizist einen registrierten deutschen FS sehen will, macht ihm deutlich, daß er mal seine Zentrale anfunken soll, die helfen ihm dann ein bißl in seinen Akzeptanzproblemen. Ist allerdings mittlerweile wohl wirklich selten geworden. Es gilt allerdings, wie von Taiji schon erwähnt, die Verpflichtung zur regelmäßigen gesundheitlichen Untersuchung für in Spanien residente Extranjeros. Das Dokument darüber, ebenfalls DIN A4 groß, muß ständig mitgeführt werden, Kopie genügt. Nichtmitführen ist theoretisch Fahren ohne die notwendigen Papiere mitzuführen und befreit Euch von ¤ 90,00 ./. 30 % bei Sofortzahlung, aber von mir hat's noch nie jemand verlangt, weder guardia civil noch policia local.
Die Untersuchungsintervalle sind:
Alter bis 45 Jahre (alle 10 Jahre)
Alter 46 - 70 Jahre (alle 5 Jahre)
Darüber (alle 2 Jahre)
Die erste Untersuchung muß man eigentlich bereits "bei dauerhaftem/längerfristigem Eintritt nach Spanien machen, auch wenn er z.B. durch Rückreisen unterbrochen wird. Wer nicht mindestens 183 Tage im Jahr außerhalb Spaniens lebt, unterliegt der Untersuchungspflicht. Wie gesagt, ein bißl theoretisch, weil dem wohl niemand auf den Grund geht. Etwas anders kann / wird es im Fall eines schweren Unfalles aussehen, vor allem wenn der verursachende Autofahrer ein Spanier ist und einen fitten Anwalt hat...
@gummibaerchen
Respekt, Respekt, danke für die umfassende und interessante Antwort. In Eurem Fall wäre es wirklich sinnvoll gewesen, sich sofort zu empadronieren. Vielleicht hilft die Bestätigung der Schule wirklich, die Führerscheinerteilungs-Vorschriften setzen nämlich nicht darauf ab, dass die betreffende Person seit min. 6 Monaten in Spanien empadroniert war, sondern seit min. 6 Monaten in Spanien lebt. Das wird zwar in der Regel durch das Empadronamiento nachgewiesen, aber jeder andere Nachweis muß auch akzeptiert werden.
Ganz wichtiges Detail vorbeugend noch zu Eurem Moped. Bitte kontrolliert, ob die Versicherungspolice auch bei Benützung durch einen 16jährigen gilt! Üblicherweise haben die Versicherungen nämlich die Einschränkung des Deckungsschutzes auf min. 26jährige Fahrer. Es ist nicht ganz einfach (hängt von der Versicherungsgesellschaft ab) und kostet auch Mehrprämie, die Deckung auch auf 16-jährige von ihrer eigenen Unsterblichkeit überzeugten Fahrer auszudehnen! editiert von: sanmiguel, 14.09.2007, 21:01 Uhr [addsig] |