die umschreibung des führerscheins ist zwar nicht mwehr notwendig, es gilt aber nach wie vor die pflicht zur ärztlichen untersuchung ab einem bestimmten alter.
dazu folgend die info des deutschen generalkonsulats:
"Aktuelles zur Gültigkeit bzw. Umschreibung
von Führerscheinen Deutscher
Die aktuelle Rechtslage bezüglich der Registrierung eines deutschen Führerscheins in Spanien stellt sich nach Auskunft des ADAC wie folgt dar:
Entsprechend Rechtssache C-195/02 hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 9.9.2004 die bisherigen spanischen Regelungen als unvereinbar mit dem in der Richtlinie 91/439/EWG (sog. 2. Führerschein-Richtlinie) verankerten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Fahrerlaubnisse innerhalb der EU erklärt. Der Entscheidung des EuGH liegen folgende Erwägungen zugrunde:
In Bezug auf den nach spanischem Recht vorgesehenen obligatorischen Charakter der Registrierung ist zu berücksichtigen, dass in Art.1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen aufgestellt wird und dass diese Anerkennung ohne jede Formalität erfolgen muss. Sobald - wie bisher in Spanien - die Registrierung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins dadurch obligatorisch wird, dass dem Inhaber dieses Führerscheins eine Sanktion droht, wenn er nach seiner Niederlassung im Aufnahmemitgliedstaat ein Fahrzeug führt, ohne dass er seinen Führerschein hat registrieren lassen, ist diese Registrierung als Formalität im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes anzusehen und verstößt demnach gegen Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439.
Es obliegt dem Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, der seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nimmt, den Nachweis zu erbringen, dass er die Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaats betreffend die ärztliche Kontrolle und die Erneuerung des Führerscheins beachtet hat (!). Es würde daher genügen, die Inhaber der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine von ihren Verpflichtungen nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats zu unterrichten, wenn sie die für ihre Niederlassung in diesem Staat erforderlichen Schritte unternehmen, und die bei Nichtbeachtung der in Rede stehenden Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen anzuwenden. Der Umtausch eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, wenn auf diesem Führerschein kein Platz mehr für die für seine Verwaltung unerlässlichen Angaben vorhanden ist, ist nicht mit der Richtlinie 91/439 vereinbar, denn er ist nicht in der erschöpfenden Aufzählung der zulässigen Fälle des Umtauschs in Artikel 8 dieser Richtlinie aufgeführt.
Das heißt kurz und knapp nichts anderes, als dass die Registrierung Ihres Führerscheins bei ?trafico? in Santa Cruz entfällt. Es ändert sich jedoch absolut nichts an der spanischen Regelung bezüglich der regelmäßigen Gesundheitsüberprüfungen und auch nicht bezüglich der einzuhaltenden, mit steigendem Alter kürzer werdenden Kontroll-Fristen. Die letzte Gesundheits-Untersuchung muss bezüglich Zeitpunkt und durchführender Stelle in Form eines ?Certificado? nachgewiesen werden, das Sie genau so wie Ihren Führerschein beim Fahren ständig mitführen müssen (Kopie genügt).
A propos Kopien: Führerschein und Fahrzeug- bzw. Personaldokumente sind in Spanien auch in Form von Kopien gültig, sofern diese autorisiert sind! Autorisierungen führt jede stempelführende Amtsstelle durch (Ayuntamientos, Notare, Policia Nacional oder Policia Local, auch mein Honorarkonsulat, Ausnahme: Fahrzeugpapiere und Führerschein, diese dürfen nur durch ?Trafico? in Santa Cruz autorisiert werden. Ich halte es für sehr empfehlenswert, nur autorisierte Kopien Ihrer Papiere außer Haus mitzuführen (egal ob im Auto, am Strand, beim Einkaufen), da bei Diebstahl der Originaldokumente erheblicher Zeit- und Kostenaufwand für die Wiederbeschaffung nötig ist." editiert von: taiji, 14.09.2007, 09:25 Uhr [addsig] |