Noch einige ergänzende Detailinformationen:
1. Das empadronamiento darf nicht älter sein als 3 Monate - wenn man einen etwas genaueren "Gegenüber" bei der policia nacional erwischt.
2. Wenn man sich bei Verkehrskontrollen mit der Residencia oder dem neuen certificado ausweist, ist man bei schärferen Polizisten oder der guardia civil fällig, wenn man seinen Führerschein nicht registriert hat. Da ist's dann wieder nützlich, das entsprechende spanische Dekret mitzuführen, daß diese Registrierungspflicht hinfällig geworden ist - das wisssen nämlich viele Polizisten noch nicht und stellen Dir dann ungerührt ein Ticket aus. Und da muß man sich dann wieder drum kümmern auf der Polizeiwache oder bei trafico, daß das aus der Welt geschafft wird (was regelmäßig auch geschieht ohne jede Gebührenpflicht). Aber man hat halt mehr Streß und einige Stunden Zeit investiert. Falls man sich denkt: das Ticket war eh falsch und so schmeiß' ich's halt weg - denkste! Es wird nach 14 Tagen rechtskräftig und bekommt dann "Autorität aus sich selbst heraus", auch wenn's unbegründet ausgestellt wurde.
Wer Deutschland als superbürokratischen Staat sieht, hat noch nie in Spanien gelebt... [addsig] |