Das ist nicht einfach und nicht mit Garantie zu beantworten, zudem sprecht Ihr ja von 2009, vielleicht. Heute was zu sagen, was dann noch zuverlässig Gültigkeit hat, ist Utopie.
Generell kann man sagen: für bebaubare, urbanisable, Grundstücke gibts in Spanien, anders als in Deutschland, allgemein keinen Bauzwang innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ab Erwerb. Und wenn da auch mal ein mobile home oder Caravan etc. draufsteht, wird das niemanden stören, wohl sogar niemandem auffallen. Vielleicht der Polizei, wenn das Ding in regelmäßigen Abständen geknackt wird...
Ist das Grundstück aber rustico, also nicht bebaubar, dann wirds heikel. Die Gesetzeslage verbietet da nämlich jede Bebauung, speziell die zu Wohnzwecken. Es gibt Schlupflöcher in Form von technischen Bauten zu Bewirtschaftungszwecken oder Lagerhaltung einer kleinen Anbaufläche. Die dürfen aber eine geringe Höchstfläche (die je nach Ayto ein ganz klein wenig variiert, zwischen 25 und 36 qm) nicht überschreiten und gewohnt werden darf drin auch nicht. Eigentlich....
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Vielleicht kann admin mal eine neue Überschrift vergeben oder die Beiträge verschieben, eins passt da nicht zum anderen. editiert von: sanmiguel, 26.08.2007, 18:45 Uhr [addsig] |