Ladies und Gentlemännner,
das wird hier!
Argumente werden ausgetauscht!
Ich bin erstaunt über die ruhige Gangart.
Liebe Hobby-Strafrechtler.
Beleidigung = Kundgabe der Miss- und Nichtachtung.
Lesen: § 185 StGB
Lesen: Art. 5 GG
Und tut mir einen Gefallen: Nennt den Thread einfach "Wahrnehmungsstörung".
Da kann man alles erörtern.
Sanmiguel und Stefan machen das auf hohem Niveau.
Ich bin ja in beiden Foren. Beide gut.
Keine Verwechselungsgefahr.
Wer hat die besseren Argumente?
Wer bleibt cool?. Wer macht es lustig, wer kann auch mal über sich selbst lachen?
Ich hab mich entschieden: Ich will sie beide,da bin ich ganz Frau!
Alles wird gut!
Vil4U editiert von: Vilaflor, 14.08.2007, 19:35 Uhr [addsig] |