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Alt 29.07.2007, 10:08
Franco Franco ist offline
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Zitat:
Zitat von taiji
da mietverträge seit neustem sehr genau vom finanzamt untersucht werden, ...
WENN das Finanzamt überhaupt Kenntnis vom entspr. Mietvertrag erlangt.
Oder anders gesagt:
Durch Anmeldung des Wohnsitzes erfolgt nicht zwingend eine Weiterleitung vom zuständigen Ayuntamiento an das Finanzamt bzw. ist nicht üblich.

Ansonsten kann ich (wieder mal) nur den Ausführungen von Sanmiguel vollinhaltlich zustimmen.
Sehr schön erklärt!

:-)

.[addsig]
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