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Alt 29.06.2007, 17:31
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sanmiguel sanmiguel ist offline
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Auto mitbringen oder hier kaufen ist anscheinend eine immerwährende Story. Meist ist die wirtschaftlich sinnvolle Antwort: hier kaufen - manchmal aber auch wieder nicht. Ganz eindeutig für mitbringen spricht z.B.
- Spezialfahrzeug z.B. mit Bedieneinrichtungen für Körperbehinderte
- ziemlich neues hochwertiges Fahrzeug (da rentiert sich der ganze Streß meist noch)
- besonders dann, wenn das hochwertige Fahrzeug eine Bauform hat, die in D nur schwer bzw. mit hohen Preisabschlägen zu verkaufen ist, hier in Spanien aber sehr begehrt ist (z.B. Stufenheck-Limousine). Umgekehrt sind Edel-Kombis in D sehr gesucht und in Spanien nahezu unverkäuflich...
- ein historisches Fahrzeug oder sonstwie Familienmitglied ist ("hab' alle meine 8 Töchter drin gezeugt" z.B.), da gelten dann keine kaufmännischen Vernunftkriterien.

Bei den allermeisten Fahrzeugen, vor allem wenn sie mal 3-4 Jahre auf dem Buckel haben, ist verticken in D und Neukauf auf TF meist wirtschaftlicher. Klassische Grenzfälle sind Sondersituationen, z.B. wenn man die wirtschaftlichen Nachteile der Überführung eines Kleinbusses oder Kombis dadurch kompensieren will/kann, daß man das Ding vollräumt mit Umzugsgut und somit Aufwand und Transportkosten spart. Für die Fähre ist's nämlich völlig egal, ob das Auto leer oder voll ist. Um diesen Effekt auf die Spitze zu treiben, kann man sogar noch einen Anhänger dranhängen... Ist allerdings eher was für Masochisten, da die ganze Fuhre ja erst noch knapp 3.000 km nach Cadiz gekutscht werden muß.

Für die Bestimmung des spanischen Zeitwertes gibt's die Madrider Liste mit den prozentualen Abschlägen pro Jahr zwischen Erstzulassung und heute. Fahrzeuge die älter sind als 10 Jahre liegen generell bei 10 % des damaligen Neupreises, eventuelle Rabatte werden nicht berücksichtigt. Da es immer nach Zulassungsjahr geht, ist ein Fahrzeug mit EZ 12/2003 schon mal ne Ecke zollgünstiger als eines von EZ 1/2004.

Die Sache mit der steuer- und zollfreien Einfuhr als Umzugsgut funktioniert nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Beantragung des empadronamiento (dies wird als Nachweis der Haushaltsgründung hier von trafico verlangt), wenn, wie taiji schon sagte, exakt dieses Fahrzeug im Herkunftsland mindestens 6 Monate auf die PERSON zugelassen war (lief das Auto in D also z.B. auf die Dir gehörende GmbH, ist die Sache mit dem Umzugsgut schon gelaufen). Und es darf nur 1 Fahrzeug pro führerscheinbesitzendem "Umzieher" im selben Haushalt zollfrei eingeführt werden.

Also alles ein bißl sperrig, manchmal rentiert sich die aufwändige Prozedur, manchmal ist's aber den Streß nicht wert, vor allem, wenn man schon über 6 Monate hier empadroniert ist.[addsig]
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